Moinsen!
Wir sind 3 m von der Grenze entfernt, unser Nachbar 2,50m.
Habe direkt an meiner Hauswand zur Nachbarseite einen Schuppen und Fahrradschuppen errichtet in einer Länge vonL 9,50m x H 2,00m x B2,50m ///// mit Dachüberstand sind das L9,50m x H2,50m x B2,50
Unter dem Dachüberstand will ich Brennholz lagern.
Nun ätzt mein Nachbar rum.
Frage: Zählt der Überstand den ich für das Holz gebaut habe auch mit zur Schuppengröße.
Wollte auch in dem Schuppen mal handwerkern. Ist das erlaubt?
Denn ich glaube, dass mein Nachbar sich wehrt, wenn ich anfange mit Brennholz zu klappern und in dem Schuppen bisschen was repariere, weil er ja 2,50 an der Grenze wohnt
Kann einer was über die Gesetzte in bad segeberg das ist in schleswig holstein sagen?
Danke im Voraus und Gruß. Leno
Grenzabstand in schleswig holstein
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Schauen Sie sich mal das hier an, aber es kostet etwas, nur der Text, kein RA!
https://www.nachbarrecht.com/pdf/nachbarrechtsgesetz-schleswig-holstein.html
Dank, aber das kosch ja was.
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Zun eine gilt das Nachbarrechtsgesetz von Schleswig-Holstein.
Zusätzlich gelten aber auch die regionalen Gesetze / Verordnungen der jeweiligen Gemeinde (z.B. Bebauungsplan), da müsste man schauen was für Dein Grundstück gelten würde.
Moinsen, hab mich büschen vertan. Muss das alles wieder zurückbauen. Darf nur 30 kubikm hier im Ort.
Mein Nachbar auf der anderen Seite hat das aber genauso gemacht. und mir dadurch viel Licht und Luft genommen.
Jibbet es denn da eine Frist, in der man den Nachbar darauf aufmerksam machen muss bzw den Rückbau fordern muss??????
Der lässt nämlich Null mit sich reden und ist stur.
Dann muss ich ihn schriftlich auffordern evtl, Danke nochmal , Leno
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