Grenzabstand von Zäune (Weidezäune)

19. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)
Grenzabstand von Zäune (Weidezäune)


Eine Pferdekoppel ist mit einem Elektrozaun eingemacht.



Welche Grenzabstände zum Nachbarn muß man einhalten?



Darf man bis an die Grenze?




-- Editiert Helmut W am 19.09.2014 11:58

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Grenzabstände zum Nachbarn muß man einhalten? <hr size=1 noshade>

Diejenigen welche in der jeweils gültigen Fassung des Nachbarschaftsgesetzes, der Gemeindeordnung, des Bebauungaplanes, etc. festgelegt sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

55x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

sind die nachbargrundstücke eingefriedet?

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" "

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Das Nachbargrundstück ist mittels eines Maschendrahtzaunes an der Grenze eingezäunt.

Ich habe die Pferdekoppel mit einen Elektrozaun eingezäunt, ebenfalls an der Grenze.

Der Nachbar behauptet, daß man bei Elektrozäune (Viehzäune) einen sog. "Sicherabstand" von mind. 1,0m zum Nachbargrundstück einhalten muß.

Gibt es wirklich einen "Sicherheitsabstand"?

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162x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken haben viele Bundesländer das "Schwengelrecht", das bedeutet meist einen Abstand von mindestens 0,5 des Zaunes (egal welcher Art).


Ansonsten müssen Elektrozaüne so errichtet sein, das keine Gefahr für Mensch, Tier und Sachen davon ausgehen.

Es gibt keinen generell verbindlichen Sicherabstand für Elektrozäune, das wird immer im Einzelfall geprüft.
Jedoch kann es sein, das es in Gegenden mit landwirtschaftlicher Nutzung durchaus regionl gültige Regelungen diesbezüglich gibt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken haben viele Bundesländer das "Schwengelrecht", das bedeutet meist einen Abstand von mindestens 0,5 des Zaunes (egal welcher Art).


Das betrifft aber nicht den Zaun des landwirtschaftlich genutzen Grundstücks, sondern den Zaun des Nachbargrundstücks.
Im Klartext: Es kann sein, dass Sie Ihren Zaun einen halben Meter auf Ihr Grundstück zurücksetzen müssen, wenn das Nachbargrundstück landwirtschaftlich genutzt wird (und auch als solches ausgewiesen ist).

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11x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

also, helmut w´s elektrozaun darf bis an die grundstücksgrenze wenn der nachbar sein grundstück nicht landwirtschaftlich nutz, bzw. fest eingefriedet hat ( maschendrahtzau, holzzaun, metallzaun...).
nachbars maschendrahtzaun muß dagegen, wenn das nachbargrundstück landwirtschaftliche fläche ist, weg von der grenze wenn der nächste satz zu trifft.;)
das mit den 0,6 bzw. 0,5 meter zählt nicht in jedem bundesland (bayern gehört wohl auch dazu).

quote:
Der Nachbar behauptet, daß man bei Elektrozäune (Viehzäune) einen sog. "Sicherabstand" von mind. 1,0m zum Nachbargrundstück einhalten muß.


das ist einfach nur unfug, erzähl ihm mal das mit dem "schwengelrecht". besser du druckst dir das mal aus und gibst ihm das zum lesen. im gegenzug soll er dir seine behauptung auch schriftlich untermauern.

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7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Zur Erläuterung, offensichtlich habe ich mich falsch ausgedrückt.


Mein Grundstück wird als LN (=lanw. Nutzfläche) genutzt (Pferdeauslauf/Weide bzw. Koppel) und ist mit einem E-Zaun (3 Litzen) an der Grenze eingefriedet.


Das Nachbargrundstück wird als Garten genutzt - ist keine Landwirtschaft vorhanden und ist mit einem Maschendrahtzaun und einer Hecke umzäunt, ebenfalls an der Grenze.
Die Behauptung des Nachbarn, daß die E-Zäune einen "Sicherabstand" von mind. 1,0m zur Grenze haben müssen, kommt meines Erachtens daher, damit der Nachbar ohne Probleme jederzeit seine Hecke schneiden kann.


Zusammenfassend kann ich aus den Beiträgen lesen, wofür ich mich bedanken möchte, daß ich den E-Zaun an Grenze setzen darf und der Nachbar, je nach Bundesland 0,50 - 0,60 m entfernt von der Grundstücksgrenze seinen Zaun errichten darf.

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15x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Leider wird hier sehr viel Unfug geschrieben.

Das habe ich auch gerade festellen müssen ;)
quote:
Regelmäßig sind elektrische Weidezäune so aufzustellen, dass von diesen keine Gefahr ausgeht.

Einleuchtend
quote:
Wer von seinem Grundstücksnachbarn verlangt, den Grenzbereich zugunsten der Bewirtschaftung der eigenen Fläche freizuhalten, obwohl ein solcher Grenzstreifen dazu gar nicht benötigt wird, dürfte rechtsmissbräuchlich handeln.

Richtig. Maschendrahtzaunbesitzer hat kein Recht etwas zu verlangen da er sowie so nur von der Innenseite seines Grundstückes bewirtschaften kann.

-- Editiert muran am 26.09.2014 11:13

5x Hilfreiche Antwort


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