Grenzabstand von pflügendem Bauern?

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Grenzabstand von pflügendem Bauern?

Liebe User!

Wusste leider nicht genau, wie ich mein Thema benennen sollte, drum ist es etwas komisch ausgefallen. Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen.

Unser Grundstück endet mit der rückwärtigen Grundstücksgrenze direkt an die Ortsgrenze und somit an ein Feld. Vor einigen Jahren wurde dieses Feld von dem Bauern noch als Weide genutzt, da noch Tierhaltung vorhanden war. Nach Abschaffung der Nutztiere wurde die Weide umgepflügt und wird seither als Feld genutzt. Es stehen abwechselnd Mais, Raps und irgendwelche Getreidesorten drauf.

Seit das Feld umgepflügt wird, ärgert es mich immer wieder, dass der Bauer so nah an unsere Grenze heranpflügt. Ich hatte z.B. Bordsteinkanten gesetzt und vor diesen Kanten noch eine Reihe (10 cm breit) Steine gelegt, damit ich (zu Zeiten als es noch Weide war) gut mit dem Rasenmäher einen Streifen mähen konnte, weil der Weidezaun auch ca. 1,50 Meter von meiner Grenze entfernt stand. Die Bordsteinkanten, wie auch die davorgelegten Steine befinden sich selbstverständlich auf meinem Grundstück. Der Bauer schafft es regelmäßig mit seinen breiten Traktorreifen auf den Steinen langzudüsen, so dass die Bordsteinkanten seitwärts gedrückt werden. Das wieder gerade Hinstellen bedeutet eine Menge Arbeit für mich. Dadurch, dass er so nah heranpflügt, ist praktisch nur noch ein ca. 40 - 50 Zentimeter breiter Streifen zwischen meiner Grundstücksgrenze und der ersten Reihe seiner Aussaat.

Am Wochenende wurde mir eine dort in meinen Zaun eingelassene Pforte geklaut. Daher kam die Polizei. Die Polizistin war auch sehr erstaunt darüber, dass der Bauer so nah mit seiner Aussaat an unserem Grundstück dran ist und meinte, dass sie es nur kennen würde, dass die Bauern mind. 6 Meter Abstand halten müssten, ob es hier anders wäre, es wären ja recht 'kurze' 6 Meter.

Meine Frage nun: Wisst ihr, wo ich darüber eine entsprechende Vorschrift finden kann? Es ist nämlich nicht länger zumutbar, dass wir (also die anderen Anwohner die davon betroffen sind auch) diesen Streifen frei halten müssen (der Bauer macht nichts, obschon mehrfach aufgefordert), da sonst das Kraut und die sämtlichen Sämereien in den Zaun und somit aufs Grundstück wachsen.

Für eure Hilfe wieder meinen herzlichsten Dank!

PS: Auf unserer Gemeinde hatte ich bereits gefragt. Die konnten mir auch nicht weiterhelfen.

-----------------
"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

rechtliche Grundlagen kann ich dir leider keine nennen aber die 6 Meter scheinen mir aus der Luft gegriffen.

Ich hab schon einige Grundstücke gesehen, die mit Getreide eingezäunt waren...

Der Bauer bewirtschaftet sein Flurstück bis an die Grenze, wenn sein Traktor breiter ist als sein Flug kann er nicht bis an die Grenze, id.R. ist aber der Flug breiter und damit wird er genau die Grenze rasieren.

Mir fällt jetzt kein Gesetz ein, welches Ihm verbietet landwirtschaftliche Fläche bis an seine Grenze zu bewirtschaften.

Wenn du nicht willst, dass er deine Borde beschädigt, lass da ein paar Findlinge entlang der Grenze stehen aber denk dran ein Traktor + Flug sind groß und schwer als nimm große Findlinge :)

-- Editiert am 15.06.2009 14:41

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich kann natürlich verstehen, dass der Bauer sein Ackerland so gut ausnutzen möchte wie irgend möglich.

Findlinge kann ich leider nicht legen, da diese dann auf seinem Grundstück liegen würde und er diese dann wegräumen würde. Was mich halt ärgert ist einfach die Tatsache, dass jeder Grundstückseigentümer dafür Sorge tragen muss, dass der andere Nachbar nicht von dem Bewuchs seines Grundstückes gestört oder in irgend einer anderen Art und Weise an der Nutzung des Grundstückes behindert/beeinträchtigt wird. Nur die Bauern/Landwirte meinen immer, dass sie hier andere Rechte haben. Hätte halt nur gerne was gehabt, was ich dem Guten mal unter die Nase halten kann.

Meine Nachbarn (beide über 80 Jahre) können ihre Grenze nicht mehr so in Ordnung halten und es stört sie halt auch ungemein. Meistens mache ich dann die Arbeit, die eigentlich der Bauer machen müsste.

-----------------
"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."



-- Editiert am 15.06.2009 16:05

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Liebe User!
Auch ich habe ab und zu einen Lichtblick. Habe mich mit dieser Sache einfach mal an die 'Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften' (früher nannte man so etwas Katasteramt) gewandt.

Hier erhielt ich die Auskunft, dass der Landwirt tatsächlich bis an die Grenze heranpflügen darf. Es gilt zwar nicht das sog. Schwengelrecht, weil an der Grenze quasi das Bebauungsgebiet endet, aber die Landwirte haben wohl, insbesondere wenn es um die 'Grenzpflege' geht, einen besonderen Status.
Es gilt hier wohl nicht das 'Niedersächsische Nachbarschaftsrecht', nachdem ein Nachbar dem anderen gegenüber verpflichtet ist Störungen von seinem Grundstück aus zu vermeiden (siehe auch § 1004 BGB ). Früher galt wohl noch, dass der Landwirt dafür Sorge tragen musste, dass Disteln und Brennnesseln nicht in bebautes Gebiet wachsen. Wenn es sich aber 'nur' um aussamende Wildkräuter handelt, dann hat man eben Pech gehabt oder man ist auf das Wohlwollen des Landwirtes angewiesen und muss jedes Jahr neu drum betteln, dass er was macht.

Habe mich aber auch noch an die Landwirtschaftskammer gewandt. Diese haben das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bin ja gespannt was dabei rauskommt. Werde euch noch auf dem Laufenden halten (falls Interesse besteht).

-- Editiert am 20.06.2009 10:26

36x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go649236-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Es gilt das Schwengelrecht, welches 60cm beträgt.
Da sie am Aussenbereich liegen, haben sie keine Zäune oder Sonstiges an die Grenze zu setzen. Der Landwirt darf, damals mit dem Schwengel, jetzt z.B. mit den Schlepperreifen die Grenze 60cm überfahren um seine Fläche bis zur Grenze bewirtschaften zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 737x hilfreich)

Tut mir leid!
Kein Rekord!
Auch wenn 14 Jahre nach dem letzten Beitrag schon mal nicht schlecht sind.
Zumal für den ersten Beitrag im Forum. :neck:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.