Liebes Forum,
Seit 30 Jahren habe ich ein Grundstück was mit einer 1 Meter hohen Betonmauer abgegrenzt ist und darauf eine 2 Meter hohe Eibenhecke. Die Betonmauer gleicht das abfallende Gefälle hinter dem Grundstück aus. Bisher war es landwirtschaftliche Nutzfläche dahinter. Nun soll es alles Bauland werden. Der Bebauungsplan sieht eine Grenzbebauung vor mit einer 3 Meter hohen Garage. Meine Hecke hat Bestandsschutz oder ? Muss nicht zwischen Hecke und Garage ein Abstand eingehalten werden ? Die Hecke wird ja unweigerlich kaputt gehen wenn die Garage direkt angebaut wird . Zudem kann ich sie dann nicht mehr schneiden . Wir seht ihr das ?
Grenzbebauung 2
23. Oktober 2024
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Frage vom 23. Oktober 2024 | 13:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung 2
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatMeine Hecke hat Bestandsschutz oder ? :
Wenn sie bei der Grenzbebauung nicht stört...
ZitatMuss nicht zwischen Hecke und Garage ein Abstand eingehalten werden :
Nö.
ZitatDie Hecke wird ja unweigerlich kaputt gehen wenn die Garage direkt angebaut wird. :
Zudem kann ich sie dann nicht mehr schneiden
Wie kommt man zu diesen komischen Theorien?
#2
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 18:35
Von
Status: Student (2327 Beiträge, 514x hilfreich)
ZitatBisher war es landwirtschaftliche Nutzfläche dahinter. Nun soll es alles Bauland werden. Der Bebauungsplan sieht eine Grenzbebauung vor mit einer 3 Meter hohen Garage. :
Dann ist der B-Plan noch in der Auslegungsphase?
In dem Fall Bedenken und Hinweise an die zuständige Behörde melden und um Abänderung bitten.
Ansonsten ist die Schilderung etwas schwer verständilich.
Zitatwas mit einer 1 Meter hohen Betonmauer abgegrenzt ist und darauf eine 2 Meter hohe Eibenhecke :
Die Hecke steht auf der Mauer?
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 22:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Die Hecke steht 0,5 m vor der Mauer . Also 0,5m von der Grundstücksgrenze entfernt, die durch die Mauer gebildet wird. Die Frage ist ja auch wie die Wand der Garage zu meiner Seite verputzt werden soll oder gestrichen … da ist ja kein Platz. Ich werde mal meine Bedenken bei der Stadt vortragen . Danke für den Tip !
Wie ich mittlerweile heraus bekommen habe besteht tatsächlich Bestandsschutz für eine 30 Jahre alte Hecke . Sie darf nicht versetzt oder entfernt werden . Sie steht aber auch nur auf meinem Grundstück
#4
Antwort vom 23. Oktober 2024 | 22:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten
-- Editiert von User am 23. Oktober 2024 22:42
#5
Antwort vom 24. Oktober 2024 | 01:17
Von
Status: Student (2327 Beiträge, 514x hilfreich)
ZitatDie Frage ist ja auch wie die Wand der Garage zu meiner Seite verputzt werden soll oder gestrichen :
Dazu kommen Gründungsfragen, für die neue Garage.
Eventuell muss DEINE Stützwand jetzt unterfangen werden.
P.S.: Man kann im B-Plan auch Ausnahmen für gewissen Grundstücke (wie hier) festlegen.
#6
Antwort vom 24. Oktober 2024 | 15:14
Von
Status: Legende (18373 Beiträge, 9961x hilfreich)
ZitatDie Frage ist ja auch wie die Wand der Garage zu meiner Seite verputzt werden soll oder gestrichen … da ist ja kein Platz. :
Dafür gibt es das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht
ZitatMuss nicht zwischen Hecke und Garage ein Abstand eingehalten werden ? :
Wenn Grenzbebauung erlaubt ist, darf genau bis an die Grenze gebaut werden.
Ihre Hecke darf ja sowieso nicht bis über die Grenze ragen, von daher ist das doch kein Problem.
ZitatDie Hecke wird ja unweigerlich kaputt gehen wenn die Garage direkt angebaut wird :
Warum?
Aber wenn es so sein sollte, wäre das Ihr Pech.
Ihre Hecke = Ihr Problem, so lange sich der Nachbar an alle (Bau-)Vorschriften hält.
Sie müssen sich an den Gedanken gewöhnen, das jeder auf seinem Grundstück machen darf, was er will. So lange die (Bau-)Vorschriften eingehalten werden, muss auch keine Rücksicht auf den Nachbarn genommen werden. Der Nachbar kann ja auch nichts gegen Ihre Hecke unternehmen, so lange die Hecke die Vorschriften des Nachbarrechts einhält.
ZitatZudem kann ich sie dann nicht mehr schneiden . :
Zur Seite, die zum Nachbarn zeigt, ist dann ja auch nichts mehr zu schneiden, weil da dann die Garage des Nachbarn steht.
ZitatWie ich mittlerweile heraus bekommen habe besteht tatsächlich Bestandsschutz für eine 30 Jahre alte Hecke . Sie darf nicht versetzt oder entfernt werden . Sie steht aber auch nur auf meinem Grundstück :
Ja - aber wenn die Hecke von alleine eingehen sollte (was ich nicht glaube), weil der Nachbar sein Grundstück so bebaut, wie es ihm erlaubt ist, dann hilft Ihnen (bzw. der Hecke) der Bestandsschutz auch nichts.
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