Grenzbebauung 2

23. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Papendoc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung 2

Liebes Forum,
Seit 30 Jahren habe ich ein Grundstück was mit einer 1 Meter hohen Betonmauer abgegrenzt ist und darauf eine 2 Meter hohe Eibenhecke. Die Betonmauer gleicht das abfallende Gefälle hinter dem Grundstück aus. Bisher war es landwirtschaftliche Nutzfläche dahinter. Nun soll es alles Bauland werden. Der Bebauungsplan sieht eine Grenzbebauung vor mit einer 3 Meter hohen Garage. Meine Hecke hat Bestandsschutz oder ? Muss nicht zwischen Hecke und Garage ein Abstand eingehalten werden ? Die Hecke wird ja unweigerlich kaputt gehen wenn die Garage direkt angebaut wird . Zudem kann ich sie dann nicht mehr schneiden . Wir seht ihr das ?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Papendoc):
Meine Hecke hat Bestandsschutz oder ?

Wenn sie bei der Grenzbebauung nicht stört...



Zitat (von Papendoc):
Muss nicht zwischen Hecke und Garage ein Abstand eingehalten werden

Nö.



Zitat (von Papendoc):
Die Hecke wird ja unweigerlich kaputt gehen wenn die Garage direkt angebaut wird.
Zudem kann ich sie dann nicht mehr schneiden

Wie kommt man zu diesen komischen Theorien?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2327 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von Papendoc):
Bisher war es landwirtschaftliche Nutzfläche dahinter. Nun soll es alles Bauland werden. Der Bebauungsplan sieht eine Grenzbebauung vor mit einer 3 Meter hohen Garage.

Dann ist der B-Plan noch in der Auslegungsphase?

In dem Fall Bedenken und Hinweise an die zuständige Behörde melden und um Abänderung bitten.

Ansonsten ist die Schilderung etwas schwer verständilich.
Zitat (von Papendoc):
was mit einer 1 Meter hohen Betonmauer abgegrenzt ist und darauf eine 2 Meter hohe Eibenhecke

Die Hecke steht auf der Mauer?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Papendoc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Die Hecke steht 0,5 m vor der Mauer . Also 0,5m von der Grundstücksgrenze entfernt, die durch die Mauer gebildet wird. Die Frage ist ja auch wie die Wand der Garage zu meiner Seite verputzt werden soll oder gestrichen … da ist ja kein Platz. Ich werde mal meine Bedenken bei der Stadt vortragen . Danke für den Tip !
Wie ich mittlerweile heraus bekommen habe besteht tatsächlich Bestandsschutz für eine 30 Jahre alte Hecke . Sie darf nicht versetzt oder entfernt werden . Sie steht aber auch nur auf meinem Grundstück

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Papendoc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten

-- Editiert von User am 23. Oktober 2024 22:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2327 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von Papendoc):
Die Frage ist ja auch wie die Wand der Garage zu meiner Seite verputzt werden soll oder gestrichen

Dazu kommen Gründungsfragen, für die neue Garage.
Eventuell muss DEINE Stützwand jetzt unterfangen werden.

P.S.: Man kann im B-Plan auch Ausnahmen für gewissen Grundstücke (wie hier) festlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18373 Beiträge, 9961x hilfreich)


Zitat (von Papendoc):
Die Frage ist ja auch wie die Wand der Garage zu meiner Seite verputzt werden soll oder gestrichen … da ist ja kein Platz.

Dafür gibt es das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht

Zitat (von Papendoc):
Muss nicht zwischen Hecke und Garage ein Abstand eingehalten werden ?

Wenn Grenzbebauung erlaubt ist, darf genau bis an die Grenze gebaut werden.
Ihre Hecke darf ja sowieso nicht bis über die Grenze ragen, von daher ist das doch kein Problem.

Zitat (von Papendoc):
Die Hecke wird ja unweigerlich kaputt gehen wenn die Garage direkt angebaut wird

Warum?
Aber wenn es so sein sollte, wäre das Ihr Pech.
Ihre Hecke = Ihr Problem, so lange sich der Nachbar an alle (Bau-)Vorschriften hält.
Sie müssen sich an den Gedanken gewöhnen, das jeder auf seinem Grundstück machen darf, was er will. So lange die (Bau-)Vorschriften eingehalten werden, muss auch keine Rücksicht auf den Nachbarn genommen werden. Der Nachbar kann ja auch nichts gegen Ihre Hecke unternehmen, so lange die Hecke die Vorschriften des Nachbarrechts einhält.

Zitat (von Papendoc):
Zudem kann ich sie dann nicht mehr schneiden .

Zur Seite, die zum Nachbarn zeigt, ist dann ja auch nichts mehr zu schneiden, weil da dann die Garage des Nachbarn steht.

Zitat (von Papendoc):
Wie ich mittlerweile heraus bekommen habe besteht tatsächlich Bestandsschutz für eine 30 Jahre alte Hecke . Sie darf nicht versetzt oder entfernt werden . Sie steht aber auch nur auf meinem Grundstück

Ja - aber wenn die Hecke von alleine eingehen sollte (was ich nicht glaube), weil der Nachbar sein Grundstück so bebaut, wie es ihm erlaubt ist, dann hilft Ihnen (bzw. der Hecke) der Bestandsschutz auch nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.207 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen