Grenzbebauung - Streit um 6m hohe Hecke!

8. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Shorty6267
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
Grenzbebauung - Streit um 6m hohe Hecke!

Hallo zusammen,
Ich habe schon viel gelesen, jedoch ist jeder Fall individuell und es gibt immer kleine Unterschiede.

Zur Sache: Ich habe vor 6 Jahren ein Haus mit Garten gekauft.
Zu einem Nachbargrundstück ist auf der Seite des Nachbarn eine Hecke gepflanzt.
Es handelt sich um hoch wachsende Zypressen die schon eine Höhe von ca. 6m erreicht haben.
Mir ist bekannt das es nach 6 Jahren einen Bestandsschutz gibt und ich somit in meinem handeln eingeschränkt bin.
Die Hecke soll ja auch nicht ganz verschwinden und ich hätte auch kein Problem damit wenn sie eine Höhe von 3m hätte.
Die Hecke wirft einen so großen Schatten, je nach stand der Sonne ist das gesamte Grundstück dunkel.
Mit dem Nachbarn ist kein reden möglich und bevor ich rechtliche Schritte einleite möchte ich doch noch einmal wissen ob ich überhaupt eine Möglichkeit des Handelns besteht.
Schließlich bleiben die Zypressen nicht bei den erreichte 6m stehen, diese werden wohl ca. 8 bis 10m hoch bevor sie ausgewachsen sind.

-- Editiert am 08.05.2010 14:05

-- Editiert am 08.05.2010 14:08

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Nach 6 Jahren können Sie zwar keine beseitigung der Hecke mehr verlangen, sehr wohl aber den Rückschnitt auf eine Höhe, die den nachbarrechtlichen Vorgaben entspricht (ist abhängig vom Abstand der Hecke zur Grenze). Am besten mal nach dem Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes googeln.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shorty6267
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Zypressen sind mittlerweile 6m hoch und gerade mal 0,5m von der eigentlichen Grenze entfernt gepflanzt worden.

Nach geltendem Baurecht NRW sollte die Hecke eine Höhe von 2m bei einer Entfernung von 0,5m zur Grenze nicht übersteigen.
Mit jedem Meter müsste die Hecke um 0,5m weiter von der Grenze entfernt stehen.
Bei einer Höhe von 6m wären das dann also 3m von der Grenze.

Nun ja, ich dachte die Verjährung bezieht sich nicht nur auf das entfernen sondern auch auf das zurück schneiden.
Diesen Umstand müsste ich mal genau wissen, vielleicht hat da jemand schon Erfahrung gesammelt.
Die Hecke soll ja stehen bleiben, sie ist ein schöner Sichtschutz nur leider etwas zu hoch.

-- Editiert am 08.05.2010 17:01

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Schaue in das Nachbarschaftsrecht deiner Gemeinde, bzw Frage dort mal nach.

Ich meine auch, dass du verlangen kannst, dass die Hecke auf die zulässige Höhe gestutzt werden muss.

Versuche doch nochmal mit dem Nachbarn zu reden. Entweder er schneidet freiwillig auf 3m und es ist ok für dich, oder aber du "zwingst" ihn auf das Mindestmass zurückzuschneiden.

Ansonsten ist es bei so ner Sache auch nicht verkehrt mal nen Anwalt zu fragen. Kostet nicht die Welt und du weist aber woran du bist.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shorty6267
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Es hat etwas gedauert aber ich bin den Vorschlägen nachgegangen.

Auf meiner Gemeindeverwaltung habe ich erfahren das es kein bestimmtes Nachbarschaftsrecht für unsere Stadt gibt. Es kommt das allgemeine Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes zur Anwendung.
Inhaltlich orientiert sich dieses am jeweiligen Baurecht des Bundeslandes in denen die Höhen und Abstände aufgeführt sind.
Spezielle Vorschriften für die Bebauung der jeweiligen Flur- /Grundstücke gibt es nur, wenn die Gemeinde dies für ein bestimmtes Baugebiet vorgesehen hat.
In meinem Fall wurde durch die Gemeinde das bepflanzen von Bäumen auf den Grundstücken vorgeschrieben.

Abschließend möchte ich noch erwähnen das ich einen Kompromiss mit meinem Nachbarn geschlossen habe.
Immer noch besser als einen Rechtsstreit zu führen.

Nochmals Danke für die Beiträge!

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