Hallo.
Von vornherein möchte ich darauf hinweisen, daß ich nichts gegen Tiere habe; habe selber mehrere Wellensittiche.
Mein Problem:
Mir wurde ein windschiefer Hasenstall ca. 2 Meter entfernt von meiner Terasse direkt auf die Grundstücksgrenze gestellt (Reihenhaussiedlung), wobei das Dach derzeit schon über die Grenze hinausragt.
Muß ich einen Hasenstall direkt auf der Grenze einfach so dulden ohne überhaupt vorher in Kenntnis gesetzt worden zu sein, mal abgesehen von der Geruchsbelästigung, wenn am Wochenende der Kaffee nicht mehr nach Kaffee riecht/schmeckt?
Hat jemand auch so etwas schon erlebt?
mfG.
Grenzbebauung
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, dass der Hasenstall so groß ist, dass eine Baugenehmigung erforderlich wäre.
Eine Überbauung der Grenz ist trotzdem nicht erlaubt.
Ob es sich bei der Geruchsbelästigung um eine unerlaubte Beeinträchtigung handelt, kann ich leider nicht beurteilen.
Es geht mir ja nicht um eine Baugenehmigung, aber warum muß alles immer genau auf die Grenze gebaut werden.
Übrigens, wer schon mal mit Hasen zu tun hatte, der weiß wie die im Sommer riechen können; zumal wenn die nicht regelmäßig gereinigt werden.
mfG.
Hartmut
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An der Grenze dürfen (hier BauO NRW)
Garagen und Gewächshauser bis 7,5m² Grundfläche gebaut werden. Je nach Bundesland kann es sein, das ein Hasenstall 3m Abstand einhalten muß.
Gibt es einen Bebauungsplan? Steht da was über Kleintierhaltung?
Hasenhaltung ist wohl in Ordnung, aber nicht direkt an der Grenze vor Ihrer Terrasse, dass muß im Zweifel aber ein Gericht entscheiden, wenn keine Einigung hergestellt werden kann.
Sie haben sowohl bauordnungsrechtlich und auch zivilrechtlich gute Chanzen, auf "Hasenjagd" zu gehen.
Sprechen Sie mal mit dem Nachbarn, was sagt der denn?
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