wer kann mir helfen mein nachbar hat ein carportt mit schuppen von über 11 meter gebaut- cir 18m - nach einer beschwerde wurden ich und meine kinder schon bedroht.kann ich eine anomyme anzeige beim bauamt aufgeben? muss sie diese nachgehen und gibt es dafür ein gesetz.
für eure hilfe -danke-.
Grenzbebauung - nach einer Beschwerde wurden ich und meine Kinder bedroht...
23. Juli 2006
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Frage vom 23. Juli 2006 | 14:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - nach einer Beschwerde wurden ich und meine Kinder bedroht...
#1
Antwort vom 23. Juli 2006 | 15:07
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 92x hilfreich)
Beschwerde auf jeden Fall. Erkundige Dich beim Bauamt, ob was Du unternehmen kannst.
#2
Antwort vom 23. Juli 2006 | 16:15
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 386x hilfreich)
Schauen Sie in die Bauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes. Dort werden Sie detailierte Regelungen zu baulichen Anlagen (Carport/Schuppen), Grenzbebauung, Abstandsflächen finden.
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