Grenzbebauung - nach einer Beschwerde wurden ich und meine Kinder bedroht...

23. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
heini00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - nach einer Beschwerde wurden ich und meine Kinder bedroht...

wer kann mir helfen mein nachbar hat ein carportt mit schuppen von über 11 meter gebaut- cir 18m - nach einer beschwerde wurden ich und meine kinder schon bedroht.kann ich eine anomyme anzeige beim bauamt aufgeben? muss sie diese nachgehen und gibt es dafür ein gesetz.
für eure hilfe -danke-.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 92x hilfreich)

Beschwerde auf jeden Fall. Erkundige Dich beim Bauamt, ob was Du unternehmen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Schauen Sie in die Bauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes. Dort werden Sie detailierte Regelungen zu baulichen Anlagen (Carport/Schuppen), Grenzbebauung, Abstandsflächen finden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.573 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.