Grenzbepflanzung - Nachbar verlangt nun einen Rückschnitt bzw. die Entfernung der Bäume

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Netter_Nachbar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbepflanzung - Nachbar verlangt nun einen Rückschnitt bzw. die Entfernung der Bäume

Hallo,
leider habe ich nun auch eine Frage zum Nachbarschaftsrecht und bitte um Meinungen:

Wegen einer ganz anderen Sache, bei der ich im Recht bin, ist es mit meinen (bis dahin befreundeten) Nachbarn vor 1 Jahr zum Streit gekommen und es herrscht seither "giftige" Funkstille.

Nun kam letzte Woche völlig unerwartet ein Anwaltsschreiben bezüglich unserer Bepflanzung:

Seit 30 Jahren stehen in Grenznähe (1,5 m entfernt) 2 Bäume, die inzwischen ca 10 m hoch sind. Der Nachbar verlangt nun einen Rückschnitt bzw. die Entfernung der Bäume. Zu Freundschafts-Zeiten kam immer mal wieder der gestichelte Kommentar "Och, so lange wir zum Nachbarn XY sehen können, können die Bäume bleiben". Jetzt steht im Schreiben, wir wären mehrfach mdl. zum Rückschnitt aufgefordert (!) worden.

Zudem sind im Laufe der Zeit 2 Tännchen von selbst gewachsen, direkt an der Grenze (50 cm). 1 davon 1 m hoch, das andere 30 cm. Hier werde ich aufgefordert, die drei (!) Tannen, die ich "unmittelbar an der Grundstücksgrenze gepflanzt" habe, zu entfernen (falsche Zahl, falscher Sachverhalt, da von selbst gekommen).

Kennt jemand von Ihnen solch eine Fall und kann mir Erfahrungen berichten?
Muss ich handeln?

Lieben Dank!
Der nette Nachbar




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 587x hilfreich)

Aus dem Link geht auch hervor, dass (außer in BW) bezüglich Bäume ein Anspruch auf Zurückschneiden besteht, nicht aber auf Entfernen! In den Ländern gelten allerdings sehr unterschiedliche Regelungen zum Zurückschneiden bzw. zu den Ausschlussfristen hierzu bzw. zum Entfernen.

Wenn die 10 m hohen Bäume allerdings schon 30 Jahre dort stehen, ist es wohl vorbei mit dem Anspruch auf Beseitigung. Zurückschneiden kann er nur dann fordern, wenn er z. B. durch die Bäume gehindert ist, sein Grundstück zu erreichen. Schatten- oder Laubwurf sind dafür kein ausreichender Grund.

(Man könnte evtl. sogar prüfen, ob eine Beseitigung überhaupt zulässig wäre, in manchen Bundesländern gibt es für große Bäume entsprechende Schutzvorschriften...

Die "Tännchen" haben bisher ja noch keine kritische Höhe erreicht. Da sollte der Nachbar den Ball flach halten!

Bezüglich der angeblichen mündlichen Absprachen dürfte es dem Nachbarn wohl kaum möglich sein, die zu beweisen.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.