Grenzbepflanzung Niedersachsen - Nachbar will dass ich Hecke auf 1,50 Meter runterschneide

21. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
hexe73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbepflanzung Niedersachsen - Nachbar will dass ich Hecke auf 1,50 Meter runterschneide

Ich wohne in einem netten Dorf in Niedersachsen, aber leider möchte eine alte schlecht gelaunte Frau mir meine Freizeit und meinen Garten versauen. Auf meinem Grundstück ist zur Grenze von der besagten nachbarin eine Eibenhecke gepflanzt worden, die so ca. max. 1,90 Meter hoch ist. Zur Grenze von der Nachbarin sind es von der Heckenaussenseite 55 cm. Sie beschwert sich darüber und möchte, das ich die Hecke auf 1,50 Meter runterschneide. Da die Hecke innen nicht mehr so schön ist und ich diesen Windschutz sehr genieße möchte ich dies absolut nicht.
Wer hat Erfahrungen mit einer ählichen Begebenheit?


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"sb73"




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

guck mal unter nachbarschaftsrecht in deinem bundesland.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Bei 50cm Grenzabstand ist eine Höhe von
2m erlaubt.

Nachbarschaftsrecht niedersachsen:

http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/nrg05.htm#11

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Wieso sollst du die von der Nachbarin gepflanzte Hecke schneiden? Verstehe ich nicht...

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Auflösung des Rätsels!

Die Hecke steht, wie beschrieben,
55 von der Grenze der Nachbarin entfernt,
auf dem Grundstück von Hexe!

Grüß Dich Karamel!

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Ach so... danke für die Aufklärung. Dann kann die Nachbarin doch eigentlich froh sein, dass sich Hexe nicht beschwert, dass die 'fremde' Hecke auf ihrem Grundstück steht...

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Lustig!

Die Hecke gehört Hexe!
und steht auch auf Hexes Grundstück!
-55cm von der Grundstücksgrenze der Nachbarin entfernt!

Ist ja nicht so wichtig, Karamel, aber wo ich
nun schon mal was dazu geschrieben habe,
soll es auch zur Klärung führen.
gruß
Odil

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

O je. Ich habe diesen Satz
Auf meinem Grundstück ist zur Grenze von der besagten nachbarin eine Eibenhecke gepflanzt worden, die so ca. max. 1,90 Meter hoch ist. so gelesen, dass die Nachbarin die Hecke gepflanzt hat (...ist von der Nachbarin gepflanzt worden...)und nicht, dass die Hecke in Richtung des Nachbargrundstücks steht (...zur Grenze von der besagten Nachbarin...). Daher die Verwirrung. Zu meiner Entschuldigung möchte ich noch hervorbringen, dass es mir heute nicht gelungen ist, meinen Koffeinpegel auf existenzielles Minimum zu bringen ;) .

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#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Für Hexe:

http://www.bi-baumschutz-bs.catal.de/pdfs/BROSCHUE.PDF

____________

Für Karamel:
so wie Du konnte man es auch lesen, wenn
man es überflogen hat.
Aber was sollst?
War doch ein nettes *Hin und Her*

Grüß Dich und einen guten Tag!
Odil

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#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

... und zeigt einmal mehr, wie leicht es doch zu Missverständnissen kommen kann.

Schönen Tag ebenfalls,
karamel
:)

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