2,00 m von meiner Grundstücksgrenze entfernt stehen 2 Nordmanntannen, die jetzt schon etwa 25 m hoch sind und weieter wachsen. Die Nachbarin ist nicht bereit, diese Tanne zu entfernen oder wesentlich zu kürzen.
Meine große Angst ist, dass bei den immer schlimmer werdenden Stürmen eines Tages eine oder beide Tannen jeweils auf eins meiner beiden Häuser (3,00 m von der Grenze entfernt) fallen und großen Schaden anrichten. Wenn sich dann herausstellt, dass die Tannen noch halbwegs gesund sind, bleibt der Schaden an mir hängen.
Frage: gibt es irgendetwas, was ich prophylaktisch machen (schreiben) könnte, um im Schadensfall durch noch gesunde Tannen auch abgesichert zu sein?
Danke.
Grenzbepflanzung - Tannen
Sorry, Deinem Nachbarn könnten u.U. durch einen Orkan auch Dachziegel von Deinem Haus auf sein Grundstück fliegen und dort Beschädigungen verursachen. Die von Dir beschriebenen Bäume sind in ihrer Größe nicht erst gestern gepflanzt worden. - Es ist lediglich Deine Vorstellung, daß sie umfallen und etwas auf Deinem Anwesen beschädigen könnten. Ohne konkrete Tatsachen kannst Du weder eine Beschneidung noch eine Fällung beantragen oder veranlassen.
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Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Nachbarn. Egal, ob die Tannen "gesund" oder "krank" sind. Stürzen sie also um, egal aus welchem Grund, ist der Nachbar schadenseintrittspflichtig. Dies wäre zumindest ein Ansatz, dies dem Nachbarn vorsorglich mitzuteilen. Vielleicht überlegt er es sich ja dann, ob er die Tannen wirklich stehen lassen will.
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"Ihr RA Lothar Eichholz"
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