Wir haben ein schön zugewachsenes Grundstück in Niedersachsen gekauft. Unser Nachbar verlangt nun, dass wir einige Bäume, die zu nah an seiner Grenze stehen und zu groß sind fällen. Da gibt es doch diese 5-Jahres Regelung nach Pflanzung. Wie ist das bei einem Eigentümerwechsel? Hat er jetzt wieder 5 Jahre Zeit zu verlangen, dass wir die Bäume entfernen? Falls uns jemand helfen könnte wäre toll! Ich will nicht die ganze schöne Grenzbepflanzung entfernen...
Grenzbepflanzung Verjährungsfrist
27. September 2016
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Frage vom 27. September 2016 | 11:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbepflanzung Verjährungsfrist
#1
Antwort vom 27. September 2016 | 13:04
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Da musst du mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes genau nachlesen:
Evtl. sind die Bäume ja gar nicht zu nah an der Grenze undoder haben sogar Bestandsschutz. Dann kann der Nachbar überhaupt nicht verlangen, dass sie gefällt werden!
#2
Antwort vom 27. September 2016 | 13:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Rat. Laut Gesetzestext sind sie leider zu nah...aber es gibt halt diese Ausnahme, dass er sich 5 Jahre nach Pflanzung beschweren muss...
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