Hallo!
Vor einigen Jahren habe ich(NRW) eine Hecke gepflanzt, Abstand zum Nachbarn 50- 100 cm (Schnittkante), Höhe 150 - 180 cm.
Mein Nachbar hat diese Freifläche voll für sich vereinnahmt,indem er einige Sträucher genau auf die Grenze bzw. neuerdings auch auf unserem Grundstück
pflanzt.
Greift hier auch die Beseitigungsfrist, die ist bei einigen abgelaufen.
Hätte er dafür nicht unser Einverständnis haben müssen? Wem gehören diese Pflanzen nun?
Bevor ich in ein Gespräch gehe, welches mit Sicherheit sehr schwierig wird, wüßte ich gerne um die Rechtslage.
Danke für jede Hilfe, viridi
-- Editiert am 27.07.2010 13:17
Grenzbepflanzung - Wem gehören diese Pflanzen nun?
Bei neuerdings gepflanztes Gehöltz auf der Grundstücksgrenze kannst du ein Entfernen verlangen. Ansonsten zählt eben die 6 oder 5 Jahresfrist (hmm)?
Alles was auf deinem Grundstück wächst gehört natürlich dir und du kannst diese Gewächse entfernen.
Wie wäre es denn mit einem Zaun als Einfriedung?
-----------------
""
Zäune dürfen laut Bebauungsplan nicht errichtet werden.
Aber wem gehören die Sträucher, die genau auf der Grenze stehen?
Die müßten mir doch zur Hälfte gehören und ich hätte ein Mitspracherecht.
Ich möchte meinem Nachbarn eine gemeinsame Einfriedung vorschlagen, bzw. die auf der Grenze gepflanzte als gemeinsame anerkennen und meine dann entfernen, ist doch Quatsch zwei Hecken .
Er wird sich winden, weil seine Anpflanzung keine geschlossene Hecke und somit nicht ganz blickdicht ist. Mann geht schon entspannter in Gespräch, wenn man die Rechtslage kennt.
Im nächsten Leben, bau ich mitten im Wald.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten