Grenzbepflanzung!

5. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Uta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbepflanzung!

Hallo,
ich wohne seit 10 Jahren in meinem Haus. Der Garten wurde in dieser Zeit öfter mal umgestaltet. Auf den angrenzenden Grundstücken stehen direkt an der Grenze Gebäude (eine Scheune und eine Garage). Da die Seiten der Gebäude teilweise unverputzt bzw. in Backsteinweise gebaut sind, habe ich vor zwei Jahren wilden Wein, bzw. Efeu gepflanzt. Nun kommt der eine Nachbar an und möchte, das die Begrünung wieder entfernt wird, da sie das Mauerwerk (Ziegelsteine in Sandmörtel gemauert) zerstören würde.
Er hat bereits fremde Leute auf mein Grundstück gelassen (evtl. Bauamt) die sich ein Bild davon gemacht haben. Bis heute habe ich keinen Bescheid darüber erhalten.
Muß ich die Pflanzen entfernen?
Ich würde mich über ein paar Anworten freuen, damit es nicht zu einem Rechtsstreit ausufert.
Mfg
Uta ;)




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
da hat der Eigentümer recht, wenn er sagt das Efeu beschädigt das Mauerwerk. Wilder Wein setzt sich zwar auch etwas in das Mauerwerk aber nicht so schlimm. Bevor man so etwas macht, sollte man sich mit dem Nachbar absprechen bzw. schriflich geben lassen ob er so etwas erlaubt. Es geht kein Weg dran vorbei, die Rankpflanzen müssen ab oder Du läßt es auf einen Rechtsstreit ankommen, da wirst Du aber schlechte Karten haben. Ich kenne das denn ich bin selber Hausbesitzer!!

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#2
 Von 
Wäbberle
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

ich kann mich nur dem obigen Beitrag anschließen. Die Pflanzen müssen leider weg. Vielleicht kann man sich einigen, in gemeinschaftlicher Arbeit mit dem Nachbarn, das Mauerwerk netter zu gestalten, verputzen oder mit Holz verkleiden. Material Nachbar, Arbeitseinsatz beide Parteien. :)

Dein Nachbar hat natürlich kein Recht, fremde Personen ohne Einwilligung auf Dein Grundstück zu lassen. Eine ordnungsgemäße Anmeldung wäre wohl angebracht gewesen. Nach meinem Wissen meldet sich das Bauamt auch schriftlich an.

Gruß

-----------------
"von Wäbberle"

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#3
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Ich wüsste nicht, in wie fern Efeu das Mauerwerk beschädigt. Meiner Kenntnis nach hält sich Efeu mit so einer Art Saugnäpchen fest und dringt nicht ins Mauerwerk ein.

Meine Eltern haben seit Menschengedenken Efeu am Haus. Die Wand ist nach wie vor vollkommen in Ordnung. Es ist übrigens eine Sandsteinwand.

Wichtig ist aber: Wenn man Efeu entfernen wollte/sollte, dann unbedingt im Herbst, wenn die "Saugnäpfchen" recht trocken sind.

Ich würde mich da lieber nocheinmal ganz schlau machen (Gärtnerei oder was auch immer). Efeu oder Wein am Haus erhöht übrigens durch eine natürliche Isolierung auch den Wohnkomfort! Im Sommer hält's kühler, im Winter wärmer.

Liebe Grüße und viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Ich wüsste nicht, in wie fern Efeu das Mauerwerk beschädigt. Meiner Kenntnis nach hält sich Efeu mit so einer Art Saugnäpchen fest und dringt nicht ins Mauerwerk ein.

Meine Eltern haben seit Menschengedenken Efeu am Haus. Die Wand ist nach wie vor vollkommen in Ordnung. Es ist übrigens eine Sandsteinwand.

Wichtig ist aber: Wenn man Efeu entfernen wollte/sollte, dann unbedingt im Herbst, wenn die "Saugnäpfchen" recht trocken sind.

Ich würde mich da lieber nocheinmal ganz schlau machen (Gärtnerei oder was auch immer). Efeu oder Wein am Haus erhöht übrigens durch eine natürliche Isolierung auch den Wohnkomfort! Im Sommer hält's kühler, im Winter wärmer.

Liebe Grüße und viel Erfolg!

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#5
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Hi Amtsmeier,
na dann mach das Efeu mal ab und schaue ob Die Wand so aussieht wie vorher.
Ich hatte auch Efeu an der Wand und habe ihn weggemacht da er vom Vorbesitzer stammt.
Man sieht bis heute noch das da Efeu gewachsen ist.
Das mit dem Wohnkomfort stimmt Aber was ist mit den ganzen netten Tieren die darauf warten das das Fenster geöffnet wird ?

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#6
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Dazu hat man die kleinen und größeren Spinnchen .....

Und wie gesagt: wenn man den Efeu im Herbst/Spätherbst entfernt, dann geht das viel leichter und sauberer! Meine Eltern haben das jedes Jahr gemacht. Sonst wuchert das ja auch aus.
Bis bald

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

diese Tiere meine ich ja auch

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#8
 Von 
Wäbberle
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

es geht hier auch nicht nur um Schäden durch Efeu, es geht ums Prinzip. Es ist dem Nachbarn seine Wand, auch wenn sie auf der Grenze steht. Eigentum bleibt Eigentum! :(

Mit freundlichem Gruß


-----------------
"von Wäbberle"

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#9
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)

und das Bauamt meldet sich nicht vorher an. Es klingelt, wenn keiner da ist haben sie die Befugnis das Grundstück zu betreten. Und du kannst sie nicht daran hintern.

Bei mir haben sie nicht mal geklingelt, sondern sind gleich ins Grundstück. Mein Hund hat natürlich gebellt wie ein wahnsinniger und da merkte ich, das jemand fremdes in meinem Grundstück ist. Ich forderte den mir fremden auf das Grundstück unverzüglich zu verlassen, da hielt der mir nur ein Schriftstück unter die Nase, er darf jederzeit ohne Ankündigung bla bla... Ich war ganz schön verärgert, aber nicht weil er ohne Ankündigung das Grundstück betreten hat, sondern was wäre passiert, wenn mein Hund den gebissen hätte? Wäre deshalb mein Hund eingeschläfert worden und ich verklagt worden?

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#10
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Seltsam: bei uns in BW dürfen die das nicht!

Die Polizei darf nicht mal ohne Hausdurchsuchungsbefehl Deinen Müll durchsuchen...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Wäbberle
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Adi,

gut, es mag sein, daß das Bauamt das Recht hat, ein Grundstück ohne Voranmeldung zu betreten. Ich erhielt einen Brief per Post mit Anmeldung. Vielleicht kommt es auch auf die Situation an.

Haben Sie einen gut sichtbaren Hinweis auf einen Wachhund am Gartentor? Ist Pflicht. Wenn der Beamte vom Bauamt dann auf das Grundstück geht, ist es m. E. auf eigene Gefahr.

Aber dies steht hier ja eigentlich nicht im Vordergrund.

Gruß

-----------------
"von Wäbberle"

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