Tach zusammen,
wir haben unser Haus vor 5 1/2 Jahren erworben.
Entlang der Grundstücksgrenze stehen (standen schon bei Einzug)auf unserem Nachbargrundstück Koniferen. Das Pflanzdatum ist mir/uns nicht bekannt. Der Pflanzabstand vom Stamm bis zur Grenze beträgt ca. 50 cm. Mittlerweile haben diese zarten Pflänzchen eine stattliche Höhe zwischen 6 und 8 m erreicht und nehmen uns ziemlich Licht und Sonne kommt überhaupt keine mehr hin. Unsere Goldulme musste deshab wahrscheinlich schon ihr Baumleben lassen - außer Unkraut wächst fast nichts mehr.
Seit einem Jahr suche ich das Gespräch mit dem Nachbarn, um eine gütliche Einigung zur Beseitigung oder massivem Rückschnitt herbeizuführen. Ab und zu gibt er mir ja Recht, dann hat er aber keine Zeit, dann ist es zu teuer und dann plagt ihn wieder sein Knieleiden.
Ehrlich gesagt - ich hab´die Schnauze voll. Kann man(n) da etwas unternehmen??? Hat jemand schon ein ähnliches Problem gehabt, oder .........
Grenzbepflanzung - das leidige alte Thema
diese zarten Pflänzchen sind keinesfalls wie eine Hecke gehalten und beigeschnitten, oder irgendwie in Form gehalten, sondern sehen zum K...n aus. Unten nix - also braun, ab 2 m Höhe überragen sie den Zaun in unsere Richtung um bis zu 1 m.
Ach ja, wir wohnen in NRW
Der Nachbar ist doch zumindest gesprächsbereit! Das ist wesentlich mehr, als andere von ihren Nachbarn behaupten können.
Vielleicht kannst du ihn ja auf einen Termin festnageln und ihr schneidet die Koniferen gemeinsam?! Mit nem Bier und ner Brotzeit geht das noch viel besser! Es kann ja sein, dass ihm vielleicht wirklich die Arbeit allein zu viel ist - und so wär euch doch beiden geholfen?!
Die beste Zeit zum zurückschneiden/fällen ist soweit ich weiß jetzt! Also mach Nägel mit Köpfen!
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
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Hallo!
Der Tip von Julchen ist optimal, ein normaler, kooperierender Nachbar ebenfalls!!!
Wir haben ein ähnliches Problem und waren mittlerweile zur Beratung beim Anwalt. Wenn die Einspruchsfrist verjährt ist, hat man ohne Gutwilligkeit des Baumbesitzers keine Chance mehr, auch wenn die Bäume schon einmal gekürzt wurden. Jahrelanger, bezeugter mündlicher oder schriftlicher Protest per Einschreiben gelten nicht als Einspruch! Man muss tatsächlich klagen und den Gerichten noch mehr sinnlose Arbeit aufhalsen! Sind die Nachbarn dann wieder uneinsichtig (d.h. schneiden sie einmal, in der Folgezeit wieder nicht), muss man auf Unterlassung klagen. Funktioniert das auch nicht, müssen sie eine Ordnungsstrafe zahlen. M.a.W. Ärger ohne Ende!
Den Überhang von Ästen und Zweigen kann man dagegen entspr. §910 BGB
relativ einfach beseitigen, natürlich erst nach schriftlicher Begründung und Fristsetzung. Beauftragt man dazu Fachleute und ist abzusehen, dass der Nachbar die Kosten nicht ersetzt (obwohl er müsste), empfiehlt es sich, vorher einen Kostenvoranschlag einzuholen, dann auf Beseitigung des Überhangs und Kostenersatz zu klagen, und dann erst schneiden zu lassen. Seufz...
Mit vielen Grüßen
cheesa
alles nicht gerade sehr aufmunternd, trotzdem danke für die Reaktionen.
vielleicht sollte ich die ziemlich verfahrenen Situation noch einmal etwas ausführlicher schildern:
Der Nachbar ist ehemaliger Gesamteigentümer des Grundstückes. Es erfolgte ein Teilverkauf an den Sohn.
Aufteilung: Vater Eigentumswohnung 1.OG und die hintere Hälfte des Gartens. Zu dieser hinteren Grundstückshälfte gehört der "Todesstreifen" entlang unserer Grenze (1m breit) als Zugang. Auf diesem Streifen stehen nun besagte Koniferen.
Interne Familienstreitigkeiten haben nun zur Folge, daß weder der Eine noch der Andere sein Gartengrundstück nutzen kann oder will, ergo - alles ist verwildert und wirkliches Interesse an einer Änderung oder Verbesserrung besteht bei keiner dieser zwei Parteien. Vater und Sohn unterhalten sich nur mittel Rechtsanwälten. Eigentlich will ich mich so nicht verhalten und habe ja schon mehrfach das Gespräch gesucht und um Abhilfe "gebeten", aber so wie ich die Lage einschätze bleibt mir auch nur, einen RA einzuschalten - schade.
So verfahren ist das nicht! Mit einem Schiedsmann kann man sich bestimmt gut mit denen unterhalten! Er sucht mit Euch einen gemeinsamen Weg aus der Situation. Er kostet eine Kleinigkeit. Regelsatz RLP: 10,23 Euro pro Person! Hol Dir doch da einfach Rat!
da die wenigsten über den weiteren Ablauf ihrer Problemchen berichten (obwohl sie Hilfe bekommen haben), will ich es dann mal tun:
Alles wird gut.
Ohne Schiedsmann, ohne RA, ohne böse Schreiben, hat ein weiteres Gespräch gefruchtet. Die Bäume sind gefallen. Der Rasen wird wachsen, aber - ES IST ZU HELL, JETZT BRAUCHEN WIR VORHÄNGE
na also! Geht doch! Mit ein bißchen gutem Willen auf beiden Seiten kann man sich den ganzen Summs mit RA und Gerichtes und Kosten und was weiss ich sparen! Glückwunsch, HoHo!
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
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