Grenzhecke oder nicht ?

25. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ant13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzhecke oder nicht ?

Vor ca. 50 Jahren wurde vonseiten meiner Eltern in Absprache mit den Nachbarn (beide Parteien sind verstorben) eine Lingusterhecke von meinem Vater entlang der Grenze (ca. 20 cm Abstand vom Nachbargrundstück) gepflanzt. Diese Hecke wurde bisher immer sowohl von unserer als auch von der Seite des Nachbarn geschnitten. Nunmehr weigert sich der
Erbe die Pflege der Hecke von seiner Seite durchzuführen mit der Begründung, dass es nicht seine Hecke sei, da diese hinter dem Grenzstein steht.
Es gibt keine weitere Grenzeinrichtung: weder einen Zaun noch eine Hecke.
Wie sieht es in diesem Falle aus ? Gilt diese damals gepflanzte Hecke als Einfriedigung, die von von beiden Parteien zu pflegen ist oder bin ich allein dafür verantwortlich ? Wenn ich allein dafür verantwortlich wäre, könnte ich dann diese Hecke entfernen und von meinem Nachbarn eine Mitbeteiligung an einer neuen Einfriedigung verlangen ? Wir wohnen in NRW .
Vielen Dank im voraus.

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Zitat:
Gilt diese damals gepflanzte Hecke als Einfriedigung, die von von beiden Parteien zu pflegen ist

Nein.

Zitat:
oder bin ich allein dafür verantwortlich

Ja.

Zitat:
Wenn ich allein dafür verantwortlich wäre, könnte ich dann diese Hecke entfernen

Ja. Evtl. Naturschutzregelungen beachten. Bei größeren Hecken kann ein Abholzen zwischen März und Oktober (einschließlich) unzulässig sein zwecks Schutz von darin lebenden / nistenden Tieren.

Zitat:
und von meinem Nachbarn eine Mitbeteiligung an einer neuen Einfriedigung verlangen ?

Prinzipiell Ja. Unbedingt örtliche Regelungen / Bebauungsplan beachten, da stecken oft unerwartete Sonderregelungen drin.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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