Grenzhecke schneiden

19. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
antonaustirol719
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzhecke schneiden

Hallo,

folgende Situation
Einfamilienhaussiedlung aus den 70ern
A hat Haus vor 2 Jahren gekauft und schneidet seine Hecke nicht, welche zu B’s Hofeinfahrt als Grenze steht, aber auf dem Grundstück von A. Bislang wurde die Hecke immer von A‘s Vorgänger geschnitten.
A darauf angesprochen die Hecke zu schneiden meint er, er würde die nicht schneiden. Wäre zu teuer und hätte keine Entsorgungsmöglichkeit.
Problem ist, dass die Hecke immer wilder wird und ungepflegt ist. Ragt mittlerweile ca. 30cm bei B rüber und wird immer höher, mittlerweile um die 3,50m. Es wächst alles darin. Früher nur Thujas, jetzt sprießen Birken und Haselnusssträucher.
Als der alte Nachbar noch da wohnte hat dieser immer die Hecke gepflegt und auch in der Höhe geschnitten.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem alten Nachbarn und B aus den 70/80er Jahren, dass beide mit einer Kostenteilung bei Errichtung eines Sichtschutzes einverstanden sind. Darauf beruft sich A jetzt.
Was machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von antonaustirol719):
Was machen?
Die in B´s Grundstück hinüberragenden 30cm kann B selbst schneiden oder schneiden lassen, aber nur von Oktober bis Februar.
Zitat (von antonaustirol719):
Problem ist, dass die Hecke immer wilder wird und ungepflegt ist
Das ist nur B´s Problem. A mag es wohl so *natürlich*.
Zitat (von antonaustirol719):
Es gibt eine Vereinbarung
Die ist vermutlich nicht mehr gültig, denn den alten Nachbarn gibts nicht mehr und die Sichtschutzhecke gibts doch längst.
Zitat (von antonaustirol719):
Darauf beruft sich A jetzt.
Was meint A ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18368 Beiträge, 9959x hilfreich)

Zitat (von antonaustirol719):
Was machen?

Verraten, ob die Hecke genau auf der Grenze steht und damit einen Zaun ersetzt oder komplett auf dem Grundstück von A.
Verraten, in welchem Bundesland sich das ganze abspielt.
Verraten, was genau in der "Vereinbarung zwischen dem alten Nachbarn und B aus den 70/80er Jahren" steht - insbesondere zu Instandhaltungspflichten..

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
antonaustirol719
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hier die Ergänzungen
Objekt ist in NRW
Hecke steht eindeutig auf Grundstück A und ragte nie zuvor bei B rüber. Stämme sind ca. 1m von der Grenze entfernt.
B schneidet schon ab und zu Zweige ab, da er sonst nicht in die Garage kommt ohne dass das Auto die Hecke streift.

In der Vereinbarung welche A damals geschrieben und B quittiert hat, steht dass die Garage von B auf der Grenze zu A stehen darf, dafür aber sich B an einem möglichen Sichtschutz zwischen den Grundstücken finanziell beteiligen muss.
Über eine mögliche Heckenpflege ist nichts festgehalten und wurde bislang auch immer anstandslos und ohne Aufforderung von A‘s Vorgänger erledigt.
Zudem wächst die Hecke von A schon gegen die Garage von B und unter die Schieferplatten. Das hat B schon selber freigeschnitten.
Auch auf dem Gehweg gibt es Beeinträchtigungen. Es wachsen Zweige mit Dornen in Augenhöhe aus der Hecke auf den Gehweg. B schneidet diese schon immer ab, damit sich niemand verletzt, da es A nicht macht.

Die Hecke war früher ca. 2m hoch, jetzt ca. 3,50m.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von antonaustirol719):
Hecke steht eindeutig auf Grundstück A und ragte nie zuvor bei B rüber.
Logisch, weil A´s Vorgänger regelmäßig schnitt. A ist neu und hat offenbar nichts mit dieser alten Vereinbarung zu tun.

Zitat (von antonaustirol719):
dafür aber sich B an einem möglichen Sichtschutz zwischen den Grundstücken finanziell beteiligen muss.
Ja, das ist verständlich. Hat B damals beim Bau der Garage sicher auch gemacht.

Es gilt in NRW das Nachbarrechtsgesetz.
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Haus_und_Wohnung/nachbarrecht_/
Dazu evtl. für den Ort/diese Siedlung auch eine Satzung mit besonderen Vorschriften zu Einfriedigungen und Heckenhöhen?

Das sog. Abschneiderecht bei Überhang von Zweigen hat B bereits für sich beansprucht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 317x hilfreich)

Am besten findet B erst mal heraus welche Regeln gelten.
Je nach vorhandenem Nachbarschaftsrecht kann es sein, dass es Fristen gibt, die man einhalten muss um
Überhaupt etwas machen zu können. Zudem gibt es in einigen Gegenden Schiedsleute, die man erst mal für eine Schlichtung aufsuchen kann/ muss.

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 513x hilfreich)

Den Teil

Zitat (von antonaustirol719):
In der Vereinbarung welche A damals geschrieben und B quittiert hat, steht dass die Garage von B auf der Grenze zu A stehen darf, dafür aber sich B an einem möglichen Sichtschutz zwischen den Grundstücken finanziell beteiligen muss.

würde ich so interpretieren, dass B die Pflege auf seiner Seite übernommen hat.

Ob die "alte" Regelung noch gilt, ist ein anderes Thema.
Es ist immer schön, wenn Nachbarn sich vertragen.

Mein Nachbar hat sich entschuldigt, dass er seine Hecke von meiner Seite aus geschnitten hat.
Darauf habe ich ein Bierchen ausgegeben ;)

P.S.: Bin ich schon sooo alt?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
antonaustirol719
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

B hat nie die Hecke geschnitten, da diese ja A gehört und auf dessen Grundstück steht.
Er sieht sich auch nicht in der Verantwortung das jetzt zu übernehmen.

Also A gehört sie, will sie aber nicht schneiden. B fühlt sich durch die nicht geschnittene Hecke beeinträchtigt, sieht es aber nicht ein, zu schneiden.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von antonaustirol719):
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem alten Nachbarn und B aus den 70/80er Jahren, dass beide mit einer Kostenteilung bei Errichtung eines Sichtschutzes einverstanden sind.

Zitat (von antonaustirol719):
In der Vereinbarung welche A damals geschrieben und B quittiert hat, steht dass die Garage von B auf der Grenze zu A stehen darf, dafür aber sich B an einem möglichen Sichtschutz zwischen den Grundstücken finanziell beteiligen muss.


Die 2 Zitate beinhalten aber 2 unterschiedliche Sachverhalte.
Zitat (von de Bakel):
würde ich so interpretieren, dass B die Pflege auf seiner Seite übernommen hat.

Kann man so interpretieren, kann man auch anders interpretieren. Unklare Formulierungen gehen regelmäßig zu Lasten dessen der etwas fordert.
A hat sich aber generell an die geltenden Vorschriften zu halten.
Welche das sind sollte man erstmal nachlesen.

Signatur:

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#9
 Von 
antonaustirol719
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrekt sollte es heißen

In der Vereinbarung welche der VORGÄNGER von A damals geschrieben und B quittiert hat, steht dass die Garage von B auf der Grenze zu A stehen darf, dafür aber die Kosten für einen möglichen Sichtschutz welcher auf A gestellt werden soll, geteilt werden. Ob die bestehende Hecke der Sichtschutz ist bzw. ob sich B damals an den Anschaffungskosten der Hecke beteiligt hat, ist leider nicht mehr klärbar.

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