Hallo
Folgendes Problem: die Grenze im Vorgarten wird durch solche Pflanzsteine die jeweils ca. 20cm auf beide Grundstücke hineinragen. Da der Mensch der vorher in dem Haus wohnte einen Hund hatte, zog er, wahrscheinlich aus bequemlichkeit, einen Maschendrahtzaun vor diese Steine. Da unser Nachbar in seinem Vorgarten eine "Löwenzahnplantage" betreibt, möchte ich den Drahtzaun entfernen und einen Sichtschutzzaun aufstellen, damit
dieser Löwenzahnflug zu uns rüber ein bischen eingedämmt wird.
Natürlich möchte ich den Zaun auf die Grenze stellen und nicht 20 cm entfernt. Er ist auch nur 80cm hoch. Ich habe die Nachbarin vor 2 Monaten darum gebeten, sie möchte doch bitte diese Steine
auf ihr Grundstück verrücken oder sie wegnehmen. Sie tuts aber nicht. Als Dank dafür, wenn man sie anspricht, wird man Nachts mit lauter Musik aus dem Bett geworfen. Ich hatte eine Schnur gespannt, um nochmal anzuzeigen das ich den Zaun dorthin stellen möchte. Die Schnur wird dann einfach entfernt. Die Nachbarin sagt, was das soll. Sie würde die Steine
nicht wegrücken. Ich bin nun schon gewillt, den Zaun einfach auf diese Steine zu stellen. Wollte aber doch gerne erst ein Meinung dazu. Oder soll ich erstmal zum Schiedsmann gehen, damit der Nachbar auch einmal von Neutraler Seite etwas hört?
Ich weiß, es handelt sich nur um 20cm. Aber in einen Pflanzstein hat diese Frau schon eine Konifere reingesetz, die nun im Prinzip auf unserem Grundstück steht.
Viele Grüße und Danke für Antworten
Georg
Grenzzaun - Erstmal zum Schiedsmann gehen?
19. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2007 | 08:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 30x hilfreich)
Grenzzaun - Erstmal zum Schiedsmann gehen?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2007 | 04:38
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 464x hilfreich)
Hallo,
von wem wurden denn die Steine so gesetzt, dass sie jeweils 20 cm in jedes Grundstück hinragen?
Diese Steine sind von unten offen. Also kann man(n) ohne Mühe die Stützpfeiler für den Sichtschutzzaun darin einsetzen. Also Schnur so spannen, dass der Zaun nicht über die Grenze ragt und Pfähle setzen. Mit Foto dokumentieren. Danach den Zaun setzen. Falls es Theater gibt, Schiedsmannverfahren einleiten. Fertig!!
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
#2
Antwort vom 24. Juli 2007 | 14:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 13x hilfreich)
das sehe ich auch so - oder Zaun an den 8hoffentlich großen) Steinen andübeln.
Und jetzt?
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