Grenzzaun aufstellen

19. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.01.2015 13:50:35
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Grenzzaun aufstellen

Der Nachbar will nun einen Zaun errichten zu meinem Grundstück hin.

Dieser behauptet, daß die Grenze 1m in mein Grundstück verläuft.

Der Verkäufer des Grundstück haut beim Verkauf einen anderen Grenzverlauf angegeben.

Auf dem Blick auf dem amtl. Lageplan (M 1:100) kann das eine, sowie das andere stimmen.
(1mm auf dem Lageplan = 1m in der Wirklichkeit)

Ich würde erst einmal den richtigen Grenzverlauf feststellen.
Dies kann sich, bei diesem pingeligen Nachbar, als etwas schwierig gestalten.

Gibt es eine öffentliche Stelle, wo ich den exakten Grenzverlauf vorab entnehmen kann?
(z.B. aus dem Internet?)
Mir ist bekannt, daß ich im Zweifelsfall das staatl. Verm. Amt zur Grenzfeststellung beauftragen muß.
(ich wollte erst einmal keine Kosten)

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Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73910-Grundst%FCcksgrenzen-falsch

Schau mal hier in die Diskussion rein.
Gibt es denn keine Grenzsteine?

Hardy DD

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.01.2015 13:50:35
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Grenzsteine gibt es keine.

Gibt es eine Stelle bzw. kann man im Internet Karten mit dem genauen Grenzverlauf vorab einsehen?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10476 Beiträge, 4159x hilfreich)

quote:
Gibt es eine Stelle bzw. kann man im Internet Karten mit dem genauen Grenzverlauf vorab einsehen?


Wenn Sie nicht zufälligerweise in einer Hochtechnisierten Stadt bestehend aus lauter Neubaugebieten wohnen, sehr unwahrscheinlich.

Die von Ihnen benötigten Unterlagen sollten aber im zuständigen Katasteramt Ihrer Stadt einsehbar sein. Die Einsicht ist kostenlos, Kopien kosten zwischen 0,5€ & 2€, je nach "Finanzlage" Ihrer Stadt.

Zitat:
Auf dem Blick auf dem amtl. Lageplan (M 1:100) kann das eine, sowie das andere stimmen.


Größere Pläne werden Sie beim Katasteramt aber wohl kaum finden, hier wird Ihnen wahrscheinlich im Streitfall nur die amtliche Vermessung bleiben, Kosten etwa ~1500 €

-- Editiert spatenklopper am 19.09.2014 16:03

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38983x hilfreich)

Ohne amtliche Vermessung wird man da nicht weiterkommen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 828x hilfreich)

1:100 ist mitnichten 1mm = 1m sondern 1cm = 1m und das ließe sich doch schon weitaus besser ausmessen, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.01.2015 13:50:35
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich sehe schon es wird auf eine amtl. Vermessung hinauslaufen.

Da der Nachbar beweispflichtig ist, hat der Nachbar die Kosten der Vermessung zu tragen.

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