Der Nachbar will nun einen Zaun errichten zu meinem Grundstück
hin.
Dieser behauptet, daß die Grenze 1m in mein Grundstück verläuft.
Der Verkäufer des Grundstück haut beim Verkauf einen anderen Grenzverlauf angegeben.
Auf dem Blick auf dem amtl. Lageplan (M 1:100) kann das eine, sowie das andere stimmen.
(1mm auf dem Lageplan = 1m in der Wirklichkeit)
Ich würde erst einmal den richtigen Grenzverlauf feststellen.
Dies kann sich, bei diesem pingeligen Nachbar, als etwas schwierig gestalten.
Gibt es eine öffentliche Stelle, wo ich den exakten Grenzverlauf vorab entnehmen kann?
(z.B. aus dem Internet?)
Mir ist bekannt, daß ich im Zweifelsfall das staatl. Verm. Amt zur Grenzfeststellung beauftragen muß.
(ich wollte erst einmal keine Kosten)
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Grenzzaun aufstellen
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73910-Grundst%FCcksgrenzen-falsch
Schau mal hier in die Diskussion rein.
Gibt es denn keine Grenzsteine?
Hardy DD
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Grenzsteine gibt es keine.
Gibt es eine Stelle bzw. kann man im Internet Karten mit dem genauen Grenzverlauf vorab einsehen?
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quote:
Gibt es eine Stelle bzw. kann man im Internet Karten mit dem genauen Grenzverlauf vorab einsehen?
Wenn Sie nicht zufälligerweise in einer Hochtechnisierten Stadt bestehend aus lauter Neubaugebieten wohnen, sehr unwahrscheinlich.
Die von Ihnen benötigten Unterlagen sollten aber im zuständigen Katasteramt Ihrer Stadt einsehbar sein. Die Einsicht ist kostenlos, Kopien kosten zwischen 0,5€ & 2€, je nach "Finanzlage" Ihrer Stadt.
Zitat:Auf dem Blick auf dem amtl. Lageplan (M 1:100) kann das eine, sowie das andere stimmen.
Größere Pläne werden Sie beim Katasteramt aber wohl kaum finden, hier wird Ihnen wahrscheinlich im Streitfall nur die amtliche Vermessung bleiben, Kosten etwa ~1500 €
-- Editiert spatenklopper am 19.09.2014 16:03
Ohne amtliche Vermessung wird man da nicht weiterkommen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
1:100 ist mitnichten 1mm = 1m sondern 1cm = 1m und das ließe sich doch schon weitaus besser ausmessen, oder?
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Vielen Dank für die Antworten.
Ich sehe schon es wird auf eine amtl. Vermessung hinauslaufen.
Da der Nachbar beweispflichtig ist, hat der Nachbar die Kosten der Vermessung zu tragen.
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