Hallo, wir haben kürzlich in Bayern eine Doppelhaushälfte gekauft, ein einfacher Stabmattenzaun war im Preis inbegriffen. Unsere Nachbarn möchten nun gerne im Terrassenbereich den Zaun durch eine Mauer ersetzen (die wohl ohne Rücksprache bereits ausgesucht ist - wir wurden lediglich gefragt, ob wir etwas gegen den Bau eines dauerhaften Sichtschutzes hätten). Prinzipiell haben wir nichts dagegen, allerdings haben wir 2 Fragen:
1. Wer trägt die Kosten? Wir bräuchten eigentlich keine Mauer, sondern hätten eher einen einfachen Sichtschutz am Zaun befestigt, und befürchten, dass wir die Hälfte der Kosten übernehmen müssen, wenn wir zustimmen. Das könnten wir nicht, selbst wenn wir wollten - all unsere Ersparnisse stecken im Haus.
2. Wie sieht es rechtlich aus, wenn wir der Errichtung an der Grenze zustimmen? Sind wir für Wartung etc.verantwortlich, und müssen wir die Nachbarn um Erlaubnis bitten, die Mauer bepflanzen zu dürfen etc., wenn sie bezahlen?
Wir sind für Tipps/Erfahrungen dankbar :-)
Grenzzaun-/mauer
3. April 2019
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Frage vom 3. April 2019 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzzaun-/mauer
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 4. April 2019 | 07:02
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 93x hilfreich)
Ich würde im Nachbarschaftsgesetz Bayern schauen, was da zu Grenzbebauungen und Einfriedungen steht. Dann noch die örtlichen Bauvorschriften und die Bauordnung des Landes. Evtl. Festsetzungen eines Bebauungsplanes.
Meiner Meinung nach, muss der Nachbar die Mauer bezahlen, der sie bauen will. Wenn sie gepflegt werden muss, muss aber dem Nachbar Zugang erlaubt sein dafür. Z. B. wenn er den Putz erneuern will. Sowas müsste im Nachbarschaftsgesetz stehen (Hammerschlags- und Leiterrecht).
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