Schönen guten Tag zusammen
Wir sind vor einiger Zeit in ein kleines Häuschen eingezogen
Jetzt wo wir uns so langsam aber sicher eingelebt und eingerichtet haben wollen wir unseren Zaun, der laut dem Sohn des Vorbesitzer uns gehört, entfernen
Da die Einfahrt zur Garage doch sehr eng ist
Und die Nachbarn fordertenn damals dann aber einen neuen Zaun hinzusetzen
Warum ?
Es ist unser Zaun auf unserem Grundstück
Wenn wir den Zaun entfernen ist das doch unsere Sache oder nicht ?
Wenn sie einen Zaun haben wollen, sollen sie doch auf ihre Kosten einen neuen Zaun hinstellen
Allerdings dann aber nur auf ihrer Seite
Da er Vorbesitzer, der nicht mehr unter uns weilt, diesen eigenhändig hinstellte
ABER die, nenne ich es mal laienhaft, Mauer wo der Zaun drauf steht doch zum größten Teil in unsere enge Einfahrt reinragt
Und die unere Seite der Reifen vom Auto fast jedes Mal dran entlang schleifen
Darf ich nun den Zaun wegmachen und weglassen
Oder muss ich einen neuen, engeren Zaun aufstellen
Da ich ja anfürsich keinen Zaun bräuchte und auch die Nachbarin auch besser auf ihr Grundstück
und in die Garage käme
Habe seit dem Tod von ihrem vor kürzlich verstorbenem Mann das Thema nicht mehr angesprochen
Was würden sie uns raten ?
Im Voraus meinen allerherzlichsten Dank
Denn Nachbarstreit mögen wir doch nicht
Grenzzaun weg und Nachbar verlangt einen Neuen
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Der Zaun ist Ihr Eigentum. Und mit Ihrem Eigentum können Sie nach Ihrem Ermessen verfahren.
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Naja, gerade enge Auffahrten entwickeln oft eine Eigendynamik, wenn der Zaun weggenommen wird.
Zum einen ist immer die Angst da, wenn Grenzmarken weggenommen werden, daß dann die Grenzen verwischen, und vor allem immer wieder übertreten werden.
Weil nun Platz ist, stellt zum beispiel das Kind das Fahrrad hin, man selber kommt dann mit dem Auto an, und stellt sich nur kurz zum Ausladen hin. Dummerweise kommt in genau diesem Moment der Nachbar nach Hause und kommt selbst nicht mehr rein. Schon sind ungute Gefühle gestreut.
Ich kann also Magenschmerzen verstehen.
Also Kompromiss würde ich den Nachbarn dahingehend beruhigen, das die mauer mit Randsteinen ausgetauscht werden, welche eine deutlich Sichtbare Grenze zeigen, welche aber befahren werden kann.
So bleibt die Grenze in aller Bewußtsein. Man kann sie zwar kurz überfahren, aber man hat das Bewußtsein, dass man nicht mal kurz den anderen Blockiert.
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Wie wäre es, wenn man erst einmal im Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes nachliest, welche Regelungen es zu Einfriedungen gibt? Damit dürfte sich die Frage schon beantworten lassen.
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quote:
Mauer wo der Zaun drauf steht doch zum größten Teil in unsere enge Einfahrt reinragt
Dann wäre es doch zielführend nicht nur den Zaun sondern auch die Mauer zu entfernen?
Sollte das Nachbarschaftrechtrecht des betreffenden Bundeslandes euch zur Einfriedung verpflichten, kann man ja einen entsprechend 'dünnen' Zaun ohne Mauer errichten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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