Grill an Grundstücksgrenze...

13. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)
Grill an Grundstücksgrenze...

Hallo,


wie vor einigen Wochen bereits befürchtet,kam der fiktive Nachbar heute auf die Idee,mal den Grill zu bemängeln bzw. zu fotografieren.

Fiktive Geschichte ist folgende:

Person A holt sich bei Person B (Nachbar) vor 1 Jahr die mündliche Erlaubnis ein,einen Grill an den nun stehenden Ort zu errichten - Person B willigte ein !

Fertiggestellt wurde das Grundgerüst im Frühjahr diesen Jahres,bis vor 6-8 Wochen war Person B ja auch noch recht freundlich,und begutachtete & lobte den Grill sogar noch.

Dann kam das Problem mit der Parksituation,etc... hier hat er wohl inzwischen kapituliert,nun berichtete mir die Nachbarin das Person B Fotos vom Grill gemacht habe (Person A weiß ganz genau,worauf das hinauslaufen wird -.- )

Auch wenn es nicht so aussieht,in dem Grill stecken viele Stunden Arbeit und auch Geld - eigentlich hatte A ja auch noch vor,diesen mit Mosaik zu verschönern,etc - aber jetzt stellt sich A die Frage,ob Person B Ihn mit irgendwelchen Mitteln zwingen kann,diesen zu entfernen !

Der Grill steht auf einem Betonfundament,rechts un d links sollen eigentlich noch ein kleiner Pizza/Brotofen und ein Räucherofen hinzukommen.

Wie sieht es hier rechtlich aus?
Ich habe leider keine Ahnung wem die Mauer gehört,ob A oder B - falls dies eine Rolle spielen sollte ?!

Das Haus von B steht mindestens 6 Meter vom Grill entfernt.

Bundesland Baden Würrtemberg !

http://www.directupload.net/file/d/3652/4fgc2dhn_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/3652/qley75do_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/3652/4v7io2vr_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/3652/b332tl4j_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/3652/xprnataz_jpg.htm
http://www.directupload.net/file/d/3652/ueq53z7h_jpg.htm




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Die Nutzung eines Grills darf vom Qualm und von den Gerüchen zu keiner Belästigung der Nachbarn führen. Wo er steht, ist da nebensächlich.



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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 13.06.2014 19:52

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Person A holt sich bei Person B (Nachbar) vor 1 Jahr die mündliche Erlaubnis ein,einen Grill an den nun stehenden Ort zu errichten - Person B willigte ein ! <hr size=1 noshade>

Warum war A der Meinung das das nötig wäre?



Auf den Bildern nicht zu erkennen: nutzt der Grill in irgendeiner Art und Weise die Mauer (z.B weil man sich die Rückwand des Grills gespart hat)?



quote:<hr size=1 noshade>Ich habe leider keine Ahnung wem die Mauer gehört,ob A oder B - falls dies eine Rolle spielen sollte ?! <hr size=1 noshade>

Das kann durchaus eine Rolle spielen und sollte verifiziert werden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

Nein,11,5er Poroton & Ziegel wurden auch für den hinteren Brennraum gesetzt :)




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

Nein,11,5er Poroton & Ziegel wurden auch für den hinteren Brennraum gesetzt :)




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Und A war der Meinung sich eine "Erlaubnis" zu holen, da er Missverständnisse im voraus unterbinden wollte

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#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Hast du dann Zeugen für die Erlaubnis?

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

Dein Nachbar muss ja echt verzeifelt sein ...



quote:<hr size=1 noshade>Die Nutzung eines Grills darf vom Qualm und von den Gerüchen zu keiner Belästigung der Nachbarn führen. <hr size=1 noshade>

Zumindest zu keiner erheblichen Belästigung.

Das wäre meiner Meinung nach der einzige Angriffspunkt ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, sogar Zeugen sind vorhanden... Aber ob das eine Rolle spielen wird/könnte?!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Er kann dann zumindest nichts gegen den Ort einwenden, den er ja erlaubt hat. Die Häufigkeit der Nutzung kann natürlich trotzdem ein Streitpunkt sein, der vom Gericht entschieden werden muss.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er kann dann zumindest nichts gegen den Ort einwenden, den er ja erlaubt hat. <hr size=1 noshade>

Selbst wenn er ihn nicht erlaubt hätte, habe ich Zweifel das er die Entfernung erfolgreich durchsetzen könnte ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

vielen dank :)

Ihr denkt also A kann sich entspannt zurück lehnen und mal abwarten ,was genau B mit den Bildern vorhat ? :)

n' schönes Wochenende Euch und danke !


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#12
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Einen besseren Platz für diesen "fürstlichen " Grill gab es wohl nicht?
Wenn ich Nachbar vom Grillmeister wäre würde ich alles daran setzten, dass der Ofen niemals angeheizt wird.
Erhebliche Geruchsbelästigungen und Qualmschwaden (sicherlich nicht nur gelegentlich) sind doch schon vorprogrammiert.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein,

leider ist A Räumlich eingeschränkt im Hof !

Desweiteren ist das Objekt noch nicht fertig - aber wenn Sie der Meinung sind,das der Grill fürchterliche Gerüche & Rauchschwaden in den Himmel bläst,muss A Sie wohl enttäuschen :(

Dann hat A ja vielleicht doch nicht so einen schlimmen Nachbarn erwischt - gibt wohl immer und überall Personen,die das ganze erstaunlicherweise noch toppen könnten !!!




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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Aus dem TE soll man schlau werden...
A hat also gar nicht vor den Eigenbaugrill, wenn er mal fertig ist, zu benutzen?



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

Nein, offensichtlich hat der TE nur vor den Grill fachgerecht zu nutzen, das hat den Vorteil, das dann weder Erhebliche Geruchsbelästigungen noch Qualmschwaden entstehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb389148-65
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke Harry,

Sie haben mit ihrer Interpretation vollkommen recht :)


Und wie man erkennen kann wurde das Objekt schon einige male in Anspruch genommen - erstaunlicherweise ohne das irgendeine der Befürchtungen eingetreten ist :)

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