Grill vom Nachbarn direkt an Hauswand

6. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
JanickPeter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Grill vom Nachbarn direkt an Hauswand

Darf mein Nachbar im Reihenmittelhaus seinen Grill 1.5 Meter von der Hauswand direkt an der hölzernen Trennwand zu meiner Terrasse betreiben? Der Grill steht sozusagen direkt neben .einer Terassentüre. Die Nutzung meiner Terrasse ist während der Grillzeit durch den Rauch eungeschränkt.
Es sind Mietshäuser des gleichen Eigentümers. Kann der was machen oder der Mieterverein?

Ärgert der Nachbar?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Darf mein Nachbar im Reihenmittelhaus seinen Grill 1.5 Meter von der Hauswand direkt an der hölzernen Trennwand zu meiner Terrasse betreiben?

Ja, denn ein Verbot ist ja offenbar nicht existent



Zitat (von JanickPeter):
Die Nutzung meiner Terrasse ist während der Grillzeit durch den Rauch eungeschränkt.

Rauch hat ja durchaus die physikalische Eigenschaft nach oben aufzusteigen.
Insofern würde man die waagerechte Ausbreitung im Falle des Falles wohl substantiiert darlegen müssen.



Zitat (von JanickPeter):
Kann der was machen oder der Mieterverein?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und auch das "wollen" spielt ja oft eine Rolle.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Darf mein Nachbar im Reihenmittelhaus seinen Grill 1.5 Meter von der Hauswand direkt an der hölzernen Trennwand zu meiner Terrasse betreiben?


Er darf

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#3
 Von 
JanickPeter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Rauch hat ja durchaus die physikalische Eigenschaft nach oben aufzusteigen.
Insofern würde man die waagerechte Ausbreitung im Falle des Falles wohl substantiiert darlegen müssen


Das kann ich mit mehreren Videos Beweise. Der Rauch steigt immer nach oben und geht dann über den Sichtschutz wieder runter und verteilt sich auf meiner Terrasse und es stinkt im ganzen Haus.
Der Sichtschutz ist aus Holz. Alleine deshalb und wegen dem überstehenden Holzdach muss der Grill doch aus Brandschutzgründen da weg?

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

So ganz allgemein lässt sich das nicht sagen. Ab und zu Grillen von Nachbarn wird hinzunehmen sein, aber man wird sich nicht täglich einräuchern lassen müssen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Alleine deshalb und wegen dem überstehenden Holzdach muss der Grill doch aus Brandschutzgründen da weg?

Nö. In der Regel sind die Teile ja imprägniert und der Grill ist ja im Betrieb unter Aufsicht.


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Alleine deshalb und wegen dem überstehenden Holzdach muss der Grill doch aus Brandschutzgründen da weg?

Nö. In der Regel sind die Teile ja imprägniert und der Grill ist ja im Betrieb unter Aufsicht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Der Sichtschutz ist aus Holz. Alleine deshalb und wegen dem überstehenden Holzdach muss der Grill doch aus Brandschutzgründen da weg?


Wo grillen Sie denn - nur mal als Frage

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Rauch hat ja durchaus die physikalische Eigenschaft nach oben aufzusteigen.
Wind hat durchaus die physikalische Eigenschaft Rauch in alle Richtungen zu verwehen, auch horizontal uns sogar auch nach unten.

Zitat (von JanickPeter):
Darf mein Nachbar im Reihenmittelhaus seinen Grill 1.5 Meter von der Hauswand direkt an der hölzernen Trennwand zu meiner Terrasse betreiben?
Ja, darf er. Eine gewisse Rauch-/Geruchsbelästigung ist hinzunehmen. Sollte der Nachbar allerdings täglich den Grill nutzen, dann müsste man dies sicherlich nicht hinnehmen (egal wo der Grill steht). Es gibt tatsächlich Urteile wie oft gegrillt werden darf aber im Endeffekt läuft so etwas immer auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32152 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Es sind Mietshäuser des gleichen Eigentümers.
Du wirst vermutlich einen ähnlichen Mietvertrag wie dein Nachbar haben. Dort oder in der Hausordnung findet sich vermutlich ein Passus zum Grillen oder zur Rücksichtnahme auf Nachbarn.
Hast du deinen Nachbarn schon auf dein Problem angesprochen oder hockst du still drin, bis er fertig ist mit seiner Aktion??

Wie oft *stinkts*, wenn der dicke Rauch runterfällt?
Wem gehört die hölzerne Trennwand zwischen den Grundstücken?
Wo könnte der Nachbar auf seinem Grundstück seinen Grill positionieren, damit weder Rauch noch *Gestank* auf dein Grundstück fällt und auch die Trennwand nicht gefährdet wird?

Du könntest
-deinen Vermieter informieren
-zum Mieterverein gehen
-selbst mit dem Nachbarn diskutieren und eine einvernehmliche Regelung versuchen
-den Nachbarn verklagen
... hast viele Möglichkeiten, aber es kommt drauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
JanickPeter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wo grillen Sie denn - nur mal als Frage

Gar nicht! Meine Kinder grillen auf einem grossen Grundstück fern ab jeglicher Nachbarn.

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#11
 Von 
JanickPeter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du könntest
-deinen Vermieter informieren
-zum Mieterverein gehen
-selbst mit dem Nachbarn diskutieren und eine einvernehmliche Regelung versuchen
-den Nachbarn verklagen
... hast viele Möglichkeiten, aber es kommt drauf an.

Der Vermieter interessiert sich nicht. Der Nachbar sieht sich im Recht, eine einvernehmliche Regel kommt nicht zustande. Der Nachbar ist nicht kompromissbereit. Die Idee den Grill mitten aufs oder ans Ende des Grundstücks zu stellen akzeptiert er nicht. Er möchte aus der Terassentüre treten und direkt am Grill stehen. Outdoorküche. Ich bin für ein friedliches miteinander. Es müssen aber beide Seiten Rücksicht nehmen. Das ist aber scheinbar mit den wenigsten Menschen machbar

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32152 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Der Vermieter interessiert sich nicht.
Hat er dir das geschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wind hat durchaus die physikalische Eigenschaft Rauch in alle Richtungen zu verwehen, auch horizontal uns sogar auch nach unten.

Ja, durchaus.
Das er das dann immer auch dann macht, gerade wenn der Nachbar grillt ... dürfte vor Gericht interessante Nachfragen geben.




-- Editiert von User am 7. Juni 2023 22:21

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
tap
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

auch wenn Dir meine Antwort, die NICHT juristisch sondern pragmatisch ist nicht gefällt:
Bedenke, du wohnst in einem Reihenhaus!!!
Selbst, wenn Du jetzt über VM, Verwaltung, Feuerwehr oder was auch immer es schaffst, deinem Nachbarn, der offensichtlich sehr gerne grillt, ihm das zu verbieten, hast Du den Hass (Cerberus, falls Dir das etwas sagt) bis zum Ende deiner Tage dort vor der Haustür.
Sprich, er wird Dich Tag und Nacht beobachten, ob Du nicht einen klitzekleinen juristischen Fehltritt begehst.
Oft beginnt dies im Führen irgendwelcher Protokolle (z.B. Lärmprotokoll) in dem jede Lebensäuserung von Dir beobachtet und schriftlich festgehalten wird. Um es Dir dann "heimzuzahlen". Das wird Deine Lebensqualität massiv einschränken, ich kenne das...
Ich kann Dir sagen: Wäge sorgfältig ab, ob Du das willst.
Hast Du denn mit Deinem Nachbarn denn schon mal gesprochen wg. dem Rauchproblem? Bei uns tritt das nur während der Anschürphase für weinige Minuten auf. Man kann sich doch verständigen, dass z.B. der Nachbar Bescheid gibt, bevor er anschürt...
Oder sich gegenseitig sogar einladen?

Viel Erfolg
oder
frohes Streiten ;-)

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