Grundlose Beleidigung - Hat eine Anzeige Aussicht auf Erfolg?

28. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Charly621
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlose Beleidigung - Hat eine Anzeige Aussicht auf Erfolg?

Hallo,
ein Nachbar hat mich gestern grundlos auf der Straße ein *********, Depp und Idiot genannt. Ist Aussicht aud Erfolg, wenn ich Ihn bei der Polizei anzeige?
MfG
charly621

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"ckke"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

natürlich können Sie bei der Polizei eine Anzeige stellen, jedoch bitte ich Sie zu bedenken, dass Sie die Beleidigung beweisen müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

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#2
 Von 
Nabifski
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 18x hilfreich)

Das wäre mir egal mit dem Beweisen. ich würde Strafantrag stellen. Allein damit der Typ mal Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.
Das ganze könnte natürlich dann auch eskalieren ! Wenn sie auf offener Straße beleidigt wurden dürfte im übrigen auch ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen sein.

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"Quod licet iovi non licet bovi !!"

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 686x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

:( Hallo
Eine Beleidigung ( selbst A......loch genannt) in der Öffentlichkeit ist laut Staatsanwaltschaft HN ein Privatklagedelikt und wird mangels öffentlichen Interesse als
Klage abgelehnt. Geschehen am 26.11.2003
Möglichkeit wäre dann nur eine Zivil - Privatklage.

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#5
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Rechtlich zwecklos: wird von der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt. Zum "angs´tmachen" schadets aber trotzdem nicht!

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