Hallo,
ein Nachbar hat mich gestern grundlos auf der Straße ein *********, Depp und Idiot genannt. Ist Aussicht aud Erfolg, wenn ich Ihn bei der Polizei anzeige?
MfG
charly621
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"ckke"
Grundlose Beleidigung - Hat eine Anzeige Aussicht auf Erfolg?
Guten Tag,
natürlich können Sie bei der Polizei eine Anzeige stellen, jedoch bitte ich Sie zu bedenken, dass Sie die Beleidigung beweisen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Das wäre mir egal mit dem Beweisen. ich würde Strafantrag stellen. Allein damit der Typ mal Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.
Das ganze könnte natürlich dann auch eskalieren ! Wenn sie auf offener Straße beleidigt wurden dürfte im übrigen auch ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen sein.
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"Quod licet iovi non licet bovi !!"
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--- editiert vom Admin
Hallo
Eine Beleidigung ( selbst A......loch genannt) in der Öffentlichkeit ist laut Staatsanwaltschaft HN ein Privatklagedelikt und wird mangels öffentlichen Interesse als
Klage abgelehnt. Geschehen am 26.11.2003
Möglichkeit wäre dann nur eine Zivil - Privatklage.
Rechtlich zwecklos: wird von der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt. Zum "angs´tmachen" schadets aber trotzdem nicht!
Und jetzt?
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