Grundstück überbaut Verkauf untersagt ! ! !

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück überbaut Verkauf untersagt ! ! !

Ich habe ein Problem. Es geht um ein Grundstück A mit ca. 600qm das zu 500/1000 in meinem Eigentum ist durch Schenkung des Vaters vor 10 Jahren. Grundstück B mit ca. 90qm war auch meinem Vater aber nach dessen Tod wurde es an meine Mutter vererbt.

Da auf Grundstück A ein Haus steht das aber nach Einsicht der Flurkarte zu ca. 10% auf Grundstück B steht und ich meine Eigentumswohnung jetzt verkaufen möchte hat der Makler gemeint meine Mutter müsste ich dazu fragen, da Sie 500/1000 an Grundstück A hat und Grundstück B Ihr komplett gehört.

Das Haus wurde 1974 gebaut. Im Grundbuch finde ich keinen Hinweis auf zustimmung der Eigentümergemeinschaft bei einem Verkauf.

Lt. BGB 912§ müsste ich Ihr ggf. eine Rente zahlen. Aber der Makler meint ich müsste Sie grundsätzlich bei der Veräußerung meiner Eigentumswohnung fragen die auf Grundstück A lt. Grundbuch steht. Lt. Flurkarte aber auch teils auf Grundstück B.

Der Makler meint auch da spielen mehrere Gesetze eine Rolle.

Kann meine Mutter mir den Verkauf jetzt komplett untersagen?

-- Editiert von TheBiker am 20.04.2019 14:27

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Was genau ist da geschenkt worden? Denn wenn Ihnen das Grundstück A mitsamt dem darauf stehenden Haus zu 500/1000 gehört, gehört jeder Quadratmeter zur Hälfte Ihnen und zur Hälfte Ihrer Mutter. Das gilt auch für die Wohnung. In diesem Fall könnten Sie die Wohnung meiner Meinung nach tatsächlich nicht ohne die Zustimmung der Mutter verkaufen.

Daher ist es wichtig, genau zu wissen, was da geschenkt wurde und was das Grundbuch sagt.

Zitat (von TheBiker):
Grundstück überbaut Verkauf untersagt ! ! !
Wer hat denn den Verkauf untersagt? Davon lese ich nichts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde das Grundstück A mitsamt des darauf stehenden Sondereigentums an der Erdgeschosswohnung und Gemeinschaftseigentum zu 500/1000 geschenkt.

Da aber das ganze Haus noch ein kleines Stück auf Grundstück B steht was nur in der Flurkarte ersichtlich ist und dieses Grundstück B komplett meiner Mutter gehört, ist da die Frage ob ich verkaufen darf. Gilt hier nur der Überbau der rechtens damals geschah oder spielen hier noch weitere Gesetze als nur §912 eine Rolle.

Ich muss noch dazu sagen, es handelt sich um ein 2 Familienhaus. Ich wohne im Erdgeschoss was abgetrennt ist, und meine Mutter im 1. OG.

Im Grundbuch steht, dass das Grundstück nur auf Grundstück A erstellt wurde.

Der Makler will es noch mit dem Notar prüfen. Aber der Makler meint ich dürfte es nicht verkaufen.





-- Editiert von TheBiker am 20.04.2019 15:02

-- Editiert von TheBiker am 20.04.2019 15:07

-- Editiert von TheBiker am 20.04.2019 15:13

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn das Sondereigentum nur zur Hälfte geschenkt wurde, kann über den Verkauf nicht alleine bestimmt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das Sondereigentum wurde nicht zur hälfte geschenkt sondern ganz. Es geht um den überbau und das Grundstück B was allein meiner Mutter gehört lt. Flurkarte.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich würde hier für kleines Geld einen Anwalt hinzuziehen. Dann wissen Sie es genau.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir gehört die Eigentumswohnung im Erdgeschoss das als Sondereigentum deklariert ist. Das Haus besteht aus 2 Eigentumswohnungen. EG und 1.OG. Wie sieht es hier aus wenn das Haus leicht überbaut ist und dieses Flurstück mit dem Überbau auch meiner Mutter gehört.

Gibt es hier einen Anwalt der sich etwas auskennt oder ist das eher eine Rätselrunde.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von TheBiker):
Gibt es hier einen Anwalt der sich etwas auskennt oder ist das eher eine Rätselrunde.


Hier ist die Rätselrunde. Da hier gemäß den von dir bei der Anmeldung akzeptierten AGB nur interessierte freiwillige Laien schreiben, wirst du keine Antwort von einem Anwalt bekommen.

Die bekommst du nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de

Aber so akut kann das Problem ja nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Anscheinend hat TheBiker das Gefühl, eine Rechtsberatung wäre kostenlos und man kann das Thema auch in mehreren Foren hier unterbringen.

https://www.123recht.de/user.asp?user=TheBiker

https://www.123recht.de/forum/baurecht/Baurecht-__f563142.html

Zitat:
ich habe ein Problem. Und zwar geht es um ein 2 Familienhaus wo das Erdgeschoss mir ist und das 1. OG jetzt durch Schenkung meiner Mutter an meine Schwester jetzt ihr gehört.

Das Haus ist zu 500/1000 lt. Notarvertrag mir inkl. alle farblich dargestellten Räume im Erdgeschoss und einige Keller Sondereigentumsräume.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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