Grundstück ungefragt mit Bagger überfahren

18. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Blueforest
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück ungefragt mit Bagger überfahren

Hallo
Hätte mal eine Grundstücksfrage.
Ich und meine Eltern haben ein Zweifamilienhaus, angrenzend wohnt mein Bruder in seinem eigen Haus mit eigenem Grundstück.
Jetzt möchte er einen Pool neben dem Haus bauen und muss dazu mit dem Bagger über unser Grundstück.
Jetzt hat er nur meine Eltern gefragt, ob er dafür über das unser Grundstück fahren darf, Sie willigten ein.
Nun meine Frage muss er nicht beide Besitzer fragen, da unser Grundstück nicht in zwei getrennte Parteien aufgeteilt ist, sondern 50 : 50, das müsste ja bedeuten das von jedem qm mir die Hälfte gehört.
Danke schon mal für Eure Hilfe.
MfG
Oliver

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Blueforest):
Nun meine Frage muss er nicht beide Besitzer fragen

Nö.



Zitat (von Blueforest):
das müsste ja bedeuten das von jedem qm mir die Hälfte gehört.

Ja, durchaus möglich.

Die Frage ist nun, welche konkreten Eigentums- und Besitzverhältnisse und welche Vollmachten / Befugnisse seitens der Miteigentümer / Mitbesitzer vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2327 Beiträge, 514x hilfreich)

Ich grübel jedesmal neu, ob es derartige Familienstreitigkeiten wirklich geben kann.
Ich kenne es aus meiner Familie nicht.

Dann fällt mir die Bibel ein - Kein und Abel

Muss sowas immer noch sein? Muss man damit den Rechtsanwälten Geld schenken und die Gerichte blockieren?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blueforest
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ich grübel jedesmal neu, ob es derartige Familienstreitigkeiten wirklich geben kann.
Ich kenne es aus meiner Familie nicht.

Kannte ich auch nicht,bis letztes Jahr, als mein Bruder meinte, er würde gerne von unserem Gelände 300qm geschnekt bekommen.Was ich dankend ablehnte, seit dem schaut mich meine Schwägerin, totall beleidigt, nicht mehr mit ihrem Hin..teil an.

Muss sowas immer noch sein? Muss man damit den Rechtsanwälten Geld schenken und die Gerichte blockieren?
Rechtsanwalt hab ich noch keinen eingeschaltet.
Werde es wohl so geschehen lassen udn einen Sichtschutzzaun errichten,dann haben beide Seiten ihre Ruhe.

Danke für die Antworten
Oliver

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18374 Beiträge, 9961x hilfreich)

Zitat (von Blueforest):
Nun meine Frage muss er nicht beide Besitzer fragen, da unser Grundstück nicht in zwei getrennte Parteien aufgeteilt ist, sondern 50 : 50, das müsste ja bedeuten das von jedem qm mir die Hälfte gehört.

Im Prinzip: Ja

Zitat (von Blueforest):
Jetzt hat er nur meine Eltern gefragt, ob er dafür über das unser Grundstück fahren darf, Sie willigten ein.

Wenn der Bruder nicht ganz blöd ist, wird er jetzt folgendes behaupten: Die Eltern hätten den Eindruck erweckt, dass die Einwilligung mit dem Fragesteller abgesprochen sei. Deshalb wäre er davon ausgegangen, dass die zustimmende Antwort der Eltern auch die Zustimmung des Fragestellers einschließt.
Damit hätte der Bruder den schwarzen Peter geschickt an die Eltern weitergespielt ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2681 Beiträge, 1210x hilfreich)

Zitat (von Blueforest):
Kannte ich auch nicht,bis letztes Jahr,
...das gibt Anlass zur Hoffnung. Mal ein paar Gedanken dazu, so ganz ohne Familienaufstellung


Zitat (von Blueforest):
als mein Bruder meinte, er würde gerne von unserem Gelände 300qm geschnekt bekommen
Auch wenn es Dir die Nase hochgefahren ist, die Frage kann man ja mal stellen. Hätte der Vater dem Anliegen zugestimmt?


Zitat (von Blueforest):
Was ich dankend ablehnte,
Deine Reaktion war zulässig. Damit müssen Bruder und Schwägerin leben lernen.


Zitat (von Blueforest):
seit dem schaut mich meine Schwägerin, totall beleidigt, nicht mehr mit ihrem Hin..teil an.
Nicht schön, aber damit solltest Du leben können. Wie sieht es mit dem Bruder aus....?


Zitat (von Blueforest):
Rechtsanwalt hab ich noch keinen eingeschaltet.
Warum auch?

Versuch' es so zu sehen. Der Bruder hat nach den 300qm gefragt. Dem hast Du nicht zugestimmt. Das hat ihm und seiner Frau im Besonderen nicht gefallen. Nun baut er den Pool halt so und muss dazu über euer Grundstück mit dem Bagger fahren. Hier hat er sich die Erlaubnis vom Vater geholt - immerhin. Willst Du Ihm tatsächlich den Poolbau torpetieren?

Wenn Du im Gegenzug tatsächlich den "Sichtschutz" bauen möchtest, beachte die Vorschriften und frag' den Vater. Nicht dass dieser "Schuß" mehr Verdruss als Genugtuung erzeugt.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Damit hätte der Bruder den schwarzen Peter geschickt an die Eltern weitergespielt ...

Und für den Notfall gibt es ja noch den Weg über das "Hammerschlag- und Leiterrecht" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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