Grundstück von Nachbar irrtümlich gepflastert! Rechtslage?

20. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)
Grundstück von Nachbar irrtümlich gepflastert! Rechtslage?

Hallo,

für dieses Problem habe ich im Bauforum Wertvolle Ratschläge bekommen, die Rechtslage aber blieb unklar.

Ich habe ein Haus gekauft die grenzt mit kleine Gründstück an einer Nachbar Einfahrt, das gesamte Fläche war vor ca.30 Jahre unbearbeitet also Erde. Er hat damals irrtümlich seine Gründstück und mein auch gepflastert da er davon immer – und bis vor paar Tage- ausgegangen das alles ihm gehört. Auch die Voreigentümer hätten offensichtlich nicht gewusst dass ein kleines Grundstück dort ihm gehört, weil er nicht dagegen gemacht hat.

Wegen Isolierrenovierungen muss die Pflaster nun entfernt werden, nachher möchte ich das Grundstück erstatten mit Boden die besten sind für meine Gebäude und Geschmack.

Als ich das mit dem Nachbar besprochen habe teilte er mir mit dass ich muss - falls die Pflaster weg muss- die Grenzsteine selber suchen und dort seine Pflaster Fachgerecht abschließen. Das bedeutet natürlich auch das ich hafte auf diese Pflaster wenn zukünftig auf den Abschluss Mangel entstehen.

Ich sehe aber das anders weil die Pflaster grundsätzlich irrtümlich verlegt war, er muss die Pflaster entfernen und meine Grundstuck zu dem alten Zustand bringen. Die Grenzsteine sind dadurch von ihm zu beachten und nicht von mir weil ich keine Änderung an das Original Zustand möchte, auch kein Zaun.

Wie sieht die Rechtslage hier aus?

Ich entschuldige noch mal hier für meine deutsch und danke im Voraus für alle Antworten.

J.N.


-- Editiert von Audio am 20.02.2005 12:37:07

Ärgert der Nachbar?

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Thanks for nothing!

Auf so viel Antworten habe ich nicht gerechnet, ich bin verwehrt und überfordert.

Ok, noch eine Frage: George W. Bush kommt Mittwoch nach Deutschland. Warum?
Was ist der Hintergrund? Wintersport?

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Audio,
wenn du keine Tipps bekommst, liegt das nicht daran, dass dir keiner helfen will, sondern dass niemand etwas zu deinem Problem weiß. Also nicht persönlich nehmen. Vielleicht solltest du die Funktion "Frag einen Anwalt" nutzen.

Mr Bush kommt, weil er gerne ein bisschen gut Wetter machen möchte in Europa, damit ihm die Länder des "alten Europa" Soldaten für die Drecksarbeit in seinen Kriegsgebieten zur Verfügung stellen.

Gruß karamel

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#3
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat ihr Nachbar vor vielen Jahren ein Grundstück gepflastet, bei dem - wie es sich jetzt herausstellt - Ihr Grundstück ist.
Ich denke, daß Sie jetzt auf Ihrem Grundstück das Pflaster entfernen müssen und rate Ihnen, eine Grenzfeststellung durchzuführen, die beide bezahlen sollten - müssen.
Denn Sie haben ja damals auch nichts gegen die Pflasterung unternommen.
Um des lieben Friedens Willen würde ich in Ihrer Stelle so vorgehen und evtl. gemeinsam die Grenzsteine suchen, danach gemeinsam vermessen lassen. Es liegt auch in Ihrem Sinne ein für alle Male zu wissen, wo die Grenze liegt.
Ich hoffe, ein wenig bei Ihrer Entscheidungsfindung geholfen zu haben.
Tschüss

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#4
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Vielen Danke Karamel und GMS, Wie funktioniert "Frag einen Anwalt"? Kann man die Prise im Voraus vereinbaren? Ich würde es machen.

Das Haus habe ich erst vor 5 Monate gekauft, die Vorbesitzer (die Mann ist tot und die Frau sehr krank und nicht sprechbar) hätten offensichtlich nicht gewusst das entlang ca. 10 m eine schmale Grundstück denen gehört sonst hätten die was gesagt meinte den Nachbar. Oder vielleicht wollten die keine Probleme.

Den Grenzstein es ist mir nicht wichtig, weil geometrisch lasst sich auf die Plan sehen. Kann ich aber nicht 100% definieren.

Wichtig ist:

1- Den Verantwortung für die Pflaster auf die Grenze, Schneiden Schließung, Haftung das alles will ich nicht mit zutun.

2- Die Pflasterdruck auf dem Haus ist so groß– gedruckt, geschlagen und gedrungen in den Wand- das der gesamten Wand seit Jahre Feucht ist, alle andere Wände sind trocken.
Habe ich Recht – bei Beweise- auf Schadensersatz?

Ganz ehrlich ich wollte erst alles übernehmen, es ist aber insgesamt teuer und den Nachbar hat mich gefordert mit ein Ton die mich nach und nach angst für Probleme gibt, die ich nicht hinnehmen muss.

P.S. Das Nachbarhaus steht zum Verkauf.

Und warum fragt Mr. Bush nicht auch einen Anwalt, das hilft vielleicht ja die Menschlichkeit.

-- Editiert von Audio am 22.02.2005 13:32:24

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#5
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)
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#6
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Vielen Dank feenkind, habe ich auch versucht mit "Audio" und die Mailaderess einzulogen. Es geht nicht.
Ich muss neue anmelden. Ist das richtig so? oder wie denn?

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ich hatte das auch - bei mir lag es an einem Popup Blocker, der im Internet Explorer standardmäßig eingestellt war. Kann man unter dem Menüpunkt Extras deaktivieren - danach hat es bei mir geklappt. Ansonsten über die Kontaktfunktion hier auf der Seite KOntakt zum Admin aufnehmen.

Die Preise kann man selbst bestimmen. Je mehr man bereit ist zu zahlen, umso eher kümmert sich ein Fachanwalt um die Frage :)

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#8
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Stimmt! Danke Karamel:) Was haben PopUp Blockers mit Anwälte zutun? Den wollen wir nicht blockieren.:)

Grüß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

HELP! Es geht nicht, alle Versuche schalten ab, ich habe mich mit neuem Name und Mailadresse registriert, das selber es geht nicht. Das Formular kann man sehen aber nicht aktivieren und rein klicken!

Hoffe, trotz dem für Antworten die die Rechtslage, auch Teilweise klärt.

MfG

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#10
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

hm, dann habe ich auch keine Idee - einfach über den Kontaktbutton beim 123recht.net Team anfragen?

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#11
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Hallo!

Es sind dieselben Login-Daten wie bei 123recht.net. Also Nutzername und Passwort, nicht Nutzername und Emailadresse.
Alle weiteren Schritte werden dann erklärt: Emailadresse muss bestätigt, Zahlungsionformationen eingegeben werden etc.
Bei weiteren Fragen bitte nicht hier, sondern über info@frag-einen-Anwalt.de

Viel Erfolg :)

Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Heute habe ich erst mit die Vermessungs- und Katasteramt angerufen und den Sachverhalt geschildert, die haben mich die Möglichkeit geräumt in persönliche Besprechung mit denen
den Sachverhalt zuklären, oder eine Rechtsberatung beim Gericht in Anspruch zunehmen.
Das Amtsgericht meinte dass die Schiedsmann kann auch die Sache erst losen, Der Schiedsmann hat mich folgendes gesagt:

Den Nachbar hat Ihr Grundstück überbaut, er ist zuständig für die Pflaster Entfernung, den Grenzsteine zusuchen und seine Pflaster auf die Grenze zu schlissen. Da er die Überbauer ist und dadurch den Grenzstein von ihm versetzt wurde, trägt er alle Kosten.

Nach den Pflastern Entfernung wurde es sich ergeben ob die Fuchtigkeit durch den Pflaster sich gebildet hat oder durch anderen Grund, falls die Pflaster die Grund ist dann trägt der Nachbar die Renovierungskosten.

Ich soll aber diese Ansprüche erst durch das Katasteramt durchführen da es handelt sich hier um Eigentumsüberbau und nicht um Nachbarschaftsstreit im bereich Bepflanzung oder was ähnlich.

Es gibt auch ein Urteil - die dass bestätigt- über die Irrtümliche Verletzung der Grundstücksgrenze, den Schiedsmann hat mich versichert dass die Rechtslage so ist. Damit ist für mich die Sache erledigt.

Vielen Dank für alle Antworten hier und in die Baurechtform.

Mit freundlichen Grüßen

J.N.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Admin

Vielen Dank Mr. Admin. ich würde das machen beim nächste Problem :)

Mit freundlichen Grrüßen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Also den Nachbarbar habe ich ihm gestern geschrieben dass die Pflaster muss bis zum 23.03.05 entfernt werden und auf die Grenze von ihm zu schlissen.

Haute morgen besucht er uns und sagte dass seine Unkel ein Richter;) ist, er sagte ihm das die Pflaster nach 30 Jahre bleiben darf da eine Gewohnheitsrecht nun besteht.

Dass habe ich nicht akzeptiert weil das Gewohnheitsrecht gilt nur bei Überbau von Gebäuden bzw. Garagen aber nicht bei Überbau von Pflaster oder Gartenzaun.
Und auch wann er muss dann Pacht zahlen.

Später rief er an und behauptete dass er grade erführ von seiner Mutter - die mit ihm im Haus wohnt- das damals dem verstorbenen Eigentümer bezahlt hat für die Pflaster auf meinem Grundstück und beauftragte (unter vier Augen keine Zeugen oder Beweisen) seiner Mutter- die Eigentümerin damals- den Pflaster auch auf sein Grundstück zu verlegen.

Seit den vergangen Donnerstag bis heute Vormittag (7 Tage lang)sagte er immer dass ist ihm nicht bekannt war das die Grundstück Teilweise nicht von ihm war, auch die Voreigentümers meinte er hatten das nicht gewusst sonst hatten die was gesagt. Heute Nachmittag plötzlich die Gesichte von den Pflasterkauf und Beauftragung von die Voreigentümer.

Jetzt die Frage:

Geht die Beweislast an die Überbauer die behauptet dass den Überbau durchgeführt werden im Auftrag von die überbebaute Eigentümer? Oder den die seine Gründstück überbaut werden muss beweisen dass keine Zustimmung für die Überbau gab?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Audio,
ich denke, du hast das Grundstück so gekauft wie du es gesehen hast, also mit dem Pflaster. Zu dem Zeitpunkt hast du doch sicherlich gedacht es ist deins, oder?
Ich würde die Grenze vermessen lassen, Grenzstein aufstellen, Zaun setzen, Pflaster auf deiner Seite entfernen und Schluß.
Wenn man gebrauchte Häuser/Wohnungen kauft, kommen halt diese Dinge vor.
Ob du Schadensersatz fordern kannst für Dinge die vor deiner Eigentümerzeit lagen, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Und wenn jetzt auch noch der Nachbar verkaufen will, solltest du schon im eigenen Interesse die Grenzfrage klären, wer weiß, wer kommt;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Sike0304

Nach viel Googlen und Analiesen:) könnte ich feststellen dass die Anspruch auf Überbaubeseitigung immer möglich ist es sei aber ein Abriss von ein Haus oder Garage im Spiel ist dann bleibt nur den Anspruch auf Überbaurente.

Bei Zauns, Terrassen, Pflasterüberbau - wie die Fall hier- ist die Überbauer zuständig für die Beseitigung. Dieses Beseitigungsrecht überträgt sich an die neue Käufer(s).

Durch die Überbau werden die Grenzstein(e) oft versetzt daher ist die Überbauer verpflicht die Grenzsteine wieder zu herstellen.

Da die Pflaster an meine Grundstück keine wichtige Änderung an die Gewohnheits- des Nachbars hat und nur Finanzielle Frage ist, ist er verpflichtet die zu beseitigen es sei aber ich auf Überbaurente mit ihm einige.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Die Fuchtigkeitsschaden sind endlich beseitiget, die sind entstanden durch Rohrbruch wo die Abwasserungsleitung an die Überfläche zerbrochen war, hohes wahrscheinlich durch die Pflasterarbeiten.

Den Nachbar hat nicht nur über uns überbaut, nein!

Er hat damals auch sein Haus ausgebaut nach 2 Familienhaus und neue Fenstern überall bauen lässt ohne Genehmigung, die tollste ist die Dunstsaughaube die er gebohrt hat – ohne zufragen- an die Wohnzimmer von die Nachbarhaus nebenan, es passiert wenn die Nachbarin nicht zu Hause war.

Jetzt versucht er sein Haus zu verkaufen für 150-200% von den wirkliche Wert des Hauses und damit müssen wir ihm noch lange sehen.

Zurzeit habe ich keine guten Ansichten auf Schadenersatzansprüche da die Beweislage unreichend ist, ich gebe aber nicht auf;). solange die Sache nicht verjährt ist.

Danke noch mal für alle Antworten und freue mich auf den kostenlos Pflaster.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

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