Hallo zusammen,
angenommen es gäbe 2 Grundstücke nebeneinander, auf einem wäre vor 20 Jahren ein alleinstehendes Haus gebaut. Das Nachbargrundstück bliebe als unbebaut mit Wildwuchs bedeckt. Der Besitzer des Hauses hätte damals schon mit oder ohne Rücksprache mit dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine Pflanzenhecke direkt an der Grenze des eigenen Grundstücks aber damit in dem Nachbargrundstück eingepflanzt. Die Wurzeln der Hecke wären alle vollkommen im Nachbargrundstück. Nun hätte das Haus den 4. Besitzer an der Reihe. Das Nachbargrundstück wäre auch mittlerweile verkauft und hätte einen neuen Besitzer.
Es gäbe keinen Eintrag zu der Hecke im Grundbuch, dass die Hecke zu dem Grundstück mit alleinstehendem Haus gehören würde.
Nun hätte der neue Besitzer des leerstehenden Grundstückes Anspruch erhoben, dass der Besitzer des Grundstückes mit dem Haus die Hecke auch auf der anderen Seite schneiden solle. Die Begründung wäre, dass der Erstbesitzer des Hauses vor 20 Jahren die Hecke eingepflanzt hätte und nun hätte der 4. Besitzer mit dem Kauf des Hauses die Hecke auch übernommen. Wohl gemerkt, die Hecke wäre komplett im Nachbargrundstück verwurzelt.
Wie sieht die Rechtslage hier aus?
Vielen Dank.
Isabella
-- Editiert von User am 18. Mai 2026 16:38
Grundstücksgrenze Hecke
18. Mai 2026
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Frage vom 18. Mai 2026 | 16:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze Hecke
#1
Antwort vom 18. Mai 2026 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (130543 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :mit oder ohne Rücksprache mit dem Besitzer des Nachbargrundstücks
Wesenlich relevanter wäre, was mit dem Eigentümer vertraglich vereinbart war.
Zitat :direkt an der Grenze des eigenen Grundstücks aber damit in dem Nachbargrundstück eingepflanzt
Da ist ein Widerspruch.
Zitat :Die Wurzeln der Hecke wären alle vollkommen im Nachbargrundstück.
Das wäre ein direkter Widerspruch zu Vorstehender Schilderung.
Im übrigen meine ich mal gehört zu haben, das die Wurzeln durch aus mit der ausbreitung der Hecke übereinstimmen sollen.
Zitat :die Hecke auch auf der anderen Seite schneiden solle.
Und die andere Seite ist welche konkret?
Zitat :Die Begründung wäre, dass der Erstbesitzer des Hauses vor 20 Jahren die Hecke eingepflanzt hätte
Und das kann er wie konkret bewiesen?
Im übrigen ist es egal wer da was gepflanzt hat, denn nur weil einer was pflanzt, bedeutet das noch lange nicht, das er dann irgendwie für weitere (lebenslange) Pflege verantwortlich ist.
#2
Antwort vom 18. Mai 2026 | 19:12
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Ich habe die Schilderung so verstanden, dass die Hecke auf dem Nachbargrundstück steht.
Zitat :Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Die Hecke gehört, wenn ich die Schilderung richtig versanden habe, dem Nachbarn - mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten.
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#3
Antwort vom 18. Mai 2026 | 19:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :mit oder ohne Rücksprache mit dem Besitzer des Nachbargrundstücks
Es gibt keinen Beweis für irgendwelche Rücksprachen von vor 25 Jahren.
Zitat :direkt an der Grenze des eigenen Grundstücks aber damit in dem Nachbargrundstück eingepflanzt
Ja, das stimmt. Es gibt keine genaue Linie bzw. keinen Grenzstein. Es gibt Pflastersteine, welche als Begrenzung des Grundstücks mit dem Haus angenommen werden. Die Hecke befindet sich jenseits der Pflastersteine, also im Nachbargrundstück
Zitat :die Hecke auch auf der anderen Seite schneiden solle.
Entschuldigung, ich habe gedacht, ich hätte den Fall deutlich beschrieben. Mit der "anderen Seite" ist die Seite der Hecke gemeint, welche zum Nachbargrundstück zeigt. Eine Seite der langen Hecke zeigt zu dem Grundstück mit dem Haus darauf, die anderen Seite zu dem Nachbargrundstück
Zitat :Im übrigen ist es egal wer da was gepflanzt hat, denn nur weil einer was pflanzt, bedeutet das noch lange nicht, das er dann irgendwie für weitere (lebenslange) Pflege verantwortlich ist.
Genauso sehe ich auch die Sachlage. Vor allem sind die Wurzeln im Nachbargrundstück. Hätte der 1. Hausbesitzer einen Schatz dort im Nachbargrundstück begraben, hätte man auch jetzt nicht gesagt, der gehört mir, weil ich das Haus gekauft habe.
Ich meine gelesen zu haben, dass es vor allem wichtig ist, wo die Wurzeln des Baumes/der Hecke sind, und der Besitzer des Grundstückes mit den Wurzeln drin ist auch für die Pflege zuständig.
Danke für die Antwort
#4
Antwort vom 18. Mai 2026 | 20:31
Von
Status: Bachelor (3551 Beiträge, 1369x hilfreich)
Zitat :Ich meine gelesen zu haben, dass es vor allem wichtig ist, wo die Wurzeln des Baumes/der Hecke sind, und der Besitzer des Grundstückes mit den Wurzeln drin ist auch für die Pflege zuständig.
Absolut korrekt. Was irgendein Rechtsvorgänger in dieser Situation gepflanzt hat, hat den aktuellen Eigentümer 0% zu interessieren, die Hecke des Nachbarn, das Problem des Nachbarn. Er müsste sie sogar auf dem aktuellen Wuchsstand halten...
Die Sache sieht natürlich komplett anders aus, wenn das eine Grenzhecke wäre. Das sollte man sicherstellen!
#5
Antwort vom 18. Mai 2026 | 21:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Die Sache sieht natürlich komplett anders aus, wenn das eine Grenzhecke wäre. Das sollte man sicherstellen!
Wie würde man sicherstellen können, dass es hier eine Grenzhecke ist? Oder man einigt sich eher mit dem Nachbarn, dass es eine Grenzhecke ist...
#6
Antwort vom 18. Mai 2026 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (130543 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :Es gibt keine genaue Linie bzw. keinen Grenzstein.
Da wäre das doch mal das erste was zu ändern wäre.
Zitat :Es gibt Pflastersteine, welche als Begrenzung des Grundstücks mit dem Haus angenommen werden.
Um die juristische Relevanz solcher Annahmen mal zu visaualisiseren
img]https://diesunddas.net/bilder/sackreis.gif[/img]
Zitat :Die Hecke befindet sich jenseits der Pflastersteine, also im Nachbargrundstück
Da völlig unklar ist, ob und wo jenseits der Pflastersteine überhaupt eine Grenze ist, ist denknotwendigerweise unklar, auf welchem Grundstück die Hecke steht.
#7
Antwort vom 18. Mai 2026 | 22:14
Von
Status: Bachelor (3551 Beiträge, 1369x hilfreich)
Zitat :Wie würde man sicherstellen können, dass es hier eine Grenzhecke ist? Oder man einigt sich eher mit dem Nachbarn, dass es eine Grenzhecke ist...
Indem man sicherstellt, dass die Hecke wirklich zu 100% auf dem Nachbargrundstück steht.
Mehr dazu:
https://www.haufe.de/id/beitrag/grenzbaum-grenzstrauch-und-grenzhecke-2-grenzhecken-HI15349038.html
#8
Antwort vom 19. Mai 2026 | 00:02
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :Wie würde man sicherstellen können, dass es hier eine Grenzhecke ist?
Stichwort: Grenzanzeige
Entweder über Grundbuchamt oder öffentlich bestellten Vermesser.
#9
Antwort vom 19. Mai 2026 | 09:27
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :Wie würde man sicherstellen können, dass es hier eine Grenzhecke ist?
Vielleicht erst mal Kopien von der Flurkarte besorgen. Gibt es vielleicht online (Stichwort Grundsteuerreform) oder für eine geringe Gebühr beim Katasteramt.
Meistens kommt dann ein Aha-Effekt. Hier kann man schon grob sehen, messen und rechnen, wo die ungefähre Grenze ist. Beispielsweise, wenn die Grundstückbreiten an einer Straße alle gleich sind oder Grenzen gegenüberliegender Grundstücke auf einer Linie liegen.
Es wird hier immer vom Wurzeln geschrieben. Wichtig ist, wo die Mitte der Stämme aus der Erde kommen.
Ich erinnere mich an ein BGH-Urteil über eine Zickzack-Hecke. Das bei Bedarf nochmal ansehen, wenn die Hecke zum Teil bei einem selbst und zum Teil beim Nachbarn steht.
Und jetzt?
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