Grundstücksgrenze - Hecke auf unserer Grundstückgrenze um 25cm reduziert - kein Unrechtsbewusstsein

26. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
iraksch29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze - Hecke auf unserer Grundstückgrenze um 25cm reduziert - kein Unrechtsbewusstsein

Hallo allerseits,
mit unserer Nachbarin zur rechten verstanden wir uns früher einmal gut.
Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung.
Nachdem diese besagte Nachbarin Streit mit ihrer anderen Nacharin hatte, bezüglich eines Pflanzabstands von 25cm zu deren Grundstücksgrenze, sind wir nun Opfer ihres Unmuts über die für sie nicht akzeptable Gesetzeslage geworden.

Im letzten Sommer musste ich feststellen, dass diese Nachbarin unsere seit 40 Jahren gewachsene Bestnads-Hecke eigenmächtig um 25cm geschnitten hat, indem sie über den ca. 1m hohen Zaun zu uns herübergegriffen hat und auf unserem Grundstück die Gewächse fast bis zur Wurzel abgeschnitten hat. Die Hecke war vorher einmal ca. 50cm dick (bis zur Grundstücksgrenze) und war absolut blickdicht - nun erlebt man diese Nachbarin ständig am Zaun stehen, zu uns herüber gaffen und sich ständig in unsere Gespräche ungefragt einmischen.

Auf die Mitteilung dass es verboten sei, auf unserer Seite ungefragt auch nur einen einzigen Ast abzuschneiden, berief sie sich darauf, dass für uns das gleiche gelte wie für sie auf der anderen Seite ihres Grundstücks.

Ich habe daraufhin einen Schlichtungstermin bei unserem Ortsvorsteher vereinbart, der sie bei der Verhandlung ausdrücklich darüber informierte, dass sie unsere Hecke nicht beschneiden dürfe, es sei denn, Äste wüchsen über die Grenze, dann müsse sie aber zunächst von uns verlangen, dass wir das selbst schneiden.

Sie war nicht bereit, dies zu akzeptieren oder sich auf irgendwelche Lösungen einzulassen, keinen Cent der von mir vorgeschlagenen halben Kosten wolle sie zahlen für einen Sichtschutz bezahlen, der, so mein Hintergedanke, ihr es unmöglich machen würde weiter ihre Schneidewut auszuleben. Kurz: der Schlichtungstermin scheiterte. Wir wollten nun aber erst abwarten, ob sich die Hecke evtl. erholen könnte und haben erst einmal nichts unternommen. Schon allein, weil es einfach nicht schön ist, mit Nachbarn vor Gericht zu streiten.

Vor ein paar Tagen musste ich feststellen, dass sie sich nun dreist unseren Vorgarten vorgenommen hat. Während ihre Pflanzen eindeutig erheblich über die Grenze wachsen (was für uns noch nie ein Problem war oder ist!) hat sie doch wieder auf unserem Grundstück einen Abstand von 25cm zur Grenze geschaffen, indem sie fast alle Äste auf unserem Grundstück bis zum Stamm abschnitt, unglaublich!
Daruf angesprochen, beharrte sie auf ihrem vermeintlichen Recht, unsere Pflanzen auf unserem Gundstück schneiden zu dürfen und beschimpfte uns aufs ordinärste (F.... dich u.v.m.).

Was macht man mit solchen Nachbarn? Ich muss, fürchte ich, nun wirklich etwas unternehmen, denn die Dreistigkeit nimmt echt überhand und wer weiß, welche "Rechte" sie sich sonst noch herausnimmt.
Wie kann ich erreichen, dass sie die Finger von unseren Pflanzen lässt?

Ärgert der Nachbar?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von iraksch29):
Wie kann ich erreichen, dass sie die Finger von unseren Pflanzen lässt?

Da wie den psychischen Zustand der Dame nicht kennen, nicht seriös zu beantworten - ist aber auch kein juristisches Problem.



Zitat (von iraksch29):
hat sie doch wieder auf unserem Grundstück einen Abstand von 25cm zur Grenze geschaffen,

Dann sollte man mal als erstes überprüfen, ob dieser Abstand nicht irgendwo vorgeschrieben ist. Und ob die Nachbarin da nicht doch zur Selbsthilfe schreiten dürfte.

Falls die Nachbarin im Unrecht sein sollte, wäre der erste Schritt der Gang zum Anwalt um die Nachbarin mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage zu beglücken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat (von iraksch29):
Nachdem diese besagte Nachbarin Streit mit ihrer anderen Nacharin hatte, bezüglich eines Pflanzabstands von 25cm zu deren Grundstücksgrenze, sind wir nun Opfer ihres Unmuts über die für sie nicht akzeptable Gesetzeslage geworden.

Auf der einen Seite sagt die "Gesetzeslage" aus, dass 25 cm Abstand zu halten sind, auf Eurer aber nicht?
Oder ging es tatsächlich um reine Pflanzabstände?

Welches Bundesland?
Gibt es örtliche Satzungen (z.B. B-Plan, Ortsgestaltungssatzung o.ä.) die zu beachten sind?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man mal als erstes überprüfen, ob dieser Abstand nicht irgendwo vorgeschrieben ist.


Ob die Abstände nun zu gering sind oder nicht braucht man denke nicht mehr prüfen.
Mir ist aktuell kein Bundesland bekannt, in dem das Recht auf Entfernung oder extremen Rückschnitt einer zu nahen Bepflanzung, einer längeren Verjährungsfrist als 6 Jahren unterliegt.

Die besagte Hecke, steht hier seit ~40 Jahren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mir ist aktuell kein Bundesland bekannt, in dem das Recht auf Entfernung oder extremen Rückschnitt einer zu nahen Bepflanzung, einer längeren Verjährungsfrist als 6 Jahren unterliegt.

Ein Bebauungsplan z.B., der verjährt nicht so einfach.



Zitat (von spatenklopper):
Die besagte Hecke, steht hier seit ~40 Jahren.

Irrelevant, wenn es nicht um den Stamm sondern um den Wuchs geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12327.06.2022 05:44:31
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ob die Abstände nun zu gering sind oder nicht braucht man denke nicht mehr prüfen.
Mir ist aktuell kein Bundesland bekannt, in dem das Recht auf Entfernung oder extremen Rückschnitt einer zu nahen Bepflanzung, einer längeren Verjährungsfrist als 6 Jahren unterliegt.

Richtig verjährt. ich glaube in BWB sind es 10 Jahre.
Zitat (von iraksch29):
Was macht man mit solchen Nachbarn? Ich muss, fürchte ich, nun wirklich etwas unternehmen, denn die Dreistigkeit nimmt echt überhand und wer weiß, welche "Rechte" sie sich sonst noch herausnimmt.
Wie kann ich erreichen, dass sie die Finger von unseren Pflanzen lässt?

Einmal ins zuständige Nachbarschaftsrecht für euer Bundesland schauen. Dort findet man den „§ Verjährung." Entfernen von Hecken. Des Weiteren müsste man noch einmal ins BGB schauen was den Rückschnitt betrifft. Dort ist unter § 1004 Abs. 1 BGB folgendes geregelt.
„Der Anspruch eines Grundstückseigentümers auf das Zurückschneiden überhängender Äste vom Nachbargrundstück aus § 1004 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren."

Das Selbsthilferecht § 910 BGB der Nachbarin bleibt soweit bestehen nach (BGH, Urteil v. 22.2.2019, V ZR 136/18) Danach darf sie die vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige abschneiden und behalten. Ist doch schön für sie. :grins:
Somit hatte die Nachbarin kein Recht auf eurem Grundstück die Hecke zurückzuschneiden. Da die Nachbarin die Hecke teilweise zerstört bzw. beschädigt hat, würde ein Schadenersatzanspruch durchaus in Frage kommen. Z.B. § 823 I BGB.
Ich würde in einem ruhigen Gesprächsversuch die Nachbarin mit der Rechtslage konfrontieren. Wenn sie nicht einlenkt würde ich sie schriftlich mit Fotos noch einmal, unter Fristsetzung, zu einem Gespräch einladen, ansonsten kann man weitere Schritte unternehmen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 2):
Richtig verjährt.

Das steht noch nicht fest.



Zitat (von Nachgehakt 2):
Einmal ins zuständige Nachbarschaftsrecht für euer Bundesland schauen.

Und in alle anderen Unterlagen die eine rechtliche relevante Regelung enthalten können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
iraksch29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundstücksgrenze, der Klassiker - Folge 1 siehe meinen Beitrag von 05.2022

Grundstücksgrenze, der Klassiker - Folge 2
Nachdem weder mit Freundlichkeit noch mit Androhung von Konsequenzen dieser Person beizukommen war, bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt, ihr Name ist dort bereits bestens bekannt, man führt schon eine umfangreiche Akte über sie, denn sie terrorisiert die Nachbarin auf der anderen Grundstücksseite ebenso. Niemand hat sich die Mühe gemacht, sich den mittlerweile beträchtlichen Schaden anzuschauen. Es passierte also erst einmal NICHTS, außer dass diese Person die von ihr annoncierten 25mm nun überschritt und zu 30cm-Zaunfrevel überging. Allerdings ist nun eine neue Variante dazu gekommen: sie knickt nun auch Äste ab. Ist ihr die Heckenschere kaputt gegangen? Man weiß es nicht.

Ich hatte kaum mehr damit gerechnet, ab es kam dann doch tatsächlich zu einem Gerichtstermin beim Amtsgericht am 08.01.2023. Dort zu dem Vorfall befragt, behauptete sie nun, dass sie noch nie an unserer Hecke auch nur irgend etwas verändert hätte. Komisch, der Garten dieser Person ist eingefriedet und nicht so einfach zu betreten, weil allerhand Gerümpel herumsteht, also wer sonst sollte eine regelmäßige Sachbeschädigung von ihrem Grundstück aus sonst vollziehen? So etwas macht man nicht in einer Nacht, sondern über Monate! Und der Gipfel: der Sohn, der sich jahrelang nicht bei ihr blicken ließ, erschien und sagt, dass er den Schaden zwar nicht gesehen habe (warum eigentlich nicht, wenn er doch extra wegen des Gerichtstermins da war?) aber er sei sich sicher dass seine Mutter das bestimmt nicht gemacht habe. Seine Mutter wurde erneut von der Richterin darüber aufgeklärt, dass sie auf gar keinen Fall über den Zaun hinüber an unseren Pflanzen etwas schneiden oder überhaupt beschädigen dürfe. Zum Abschluss kam der Gerichtstermin erwartungsgemäß durch die Verkündung der Einstellung des Verfahrens. Ein weiterer Gipfel des Tages: sie fragte allen Ernstes, ob ich denn überhaupt nichts bezahlen müsse und zeigte darüber Enttäuschung.

Grundstücksgrenze - der Klassiker - Folge 3
Nach solchen Auftritten hofft man natürlich, dass auch in das bösartigste Gehirn die Information Eingang gefunden hat, dass man so etwas wirklich nicht tun sollte. Weit gefehlt! Ich bin berufstätig und habe weder Interesse noch Zeit, diese Person immer wieder zu beobachten, was ihre Boshaftigkeit erneut ausheckt.
Aber als ich dann im Februar nach Hause kam, erwischte ich sie beim Wühlen in unserem Vorgarten, als sie mich sah, richtete sie sich auf, spazierte ganz lässig davon, während sie eine frisch ausgegrabene kleine Buchsbaum-Wurzel vor unseren Eingang warf. In solchen Fällen wünscht man sich natürlich eine sofort einsetzbare Kamera, um dieses Spektakel festzuhalten.

Ende Februar waren mir dann endlich Sofort-Aufnahmen vergönnt: Diese unsägliche Person kann ihr Haus nicht mehr über die Terrasse verlassen, denn alles (inkl. Haus-Inventar) ist völlig zugestellt mit Sperrmüll (wenn es da mal brennt, dann Gute Nacht). Und als sie dann um den Häuserblock zu ihrem Garteneingang ging, bin ich ihr mit meinem Handy gefolgt und habe filmen müssen, wie sie sich weit über den Zaun zu unserem Grundstück beugt (bestimmt ein halber Meter) und dort aus dem Rest unserer noch verbliebenen Hecke wieder mal einen Ast abbrach und herauszog. Als sie sah, dass ich sie filmte, beendete sie natürlich ihr Unwesen.

Einige Tage später gelang es mir, sie dabei zu filmen, als sie auch im Vorgarten über die von ihr mit Sperrmüllblumenkästen markierte Grenze stieg und wieder mal an dem Rest unseres ursprünglich vollen Feuerdorn herumschnitt. Es ist eindeutig zu sehen, wie sie, nach Entdeckung, wieder ihre Blumenkästen übersteigen muss um in Ihren Eingang zu verschwinden.

Das hat mich nun bewegt, eine Überwachungskamera anzubringen. Ich habe sie darüber informiert, dass der Vorgarten und auch der hintere Garten nun video-überwacht sind. Wer nun ann hemen könnte, dass diese Person evtl. dement sei, der muss nun allerdingsüberlegen, was sie sich hat einfallen lassen: morgens verlässt sie ihr Haus mit einem Behälter mit einer gelblichen Flüssigkeiten und schüttet sie in hohem Bogen über unsere Rosen und die restlichen Wurzeln unsere Buchsbaum-Einfassung.

Natürlich kommt es in solchen Fällen zu einem (noch) verbalen Schlagabtausch, bei dem sie dann auch schon mal unseren Altpapierbehälter auf die Straße kippt , dann einen ihrere Sperrmüllblumenkästen auf die Straße kickt und dann schreit, dass wir ihre Blumen beschädigen.

Da wir nicht umhin kommen werden, einen Zaun mit Sichtschutz zu errichten (ist bei uns erlaubt, habe nachgefragt) suche ich nun einen Anwalt, der bereit ist, uns in einem solchen Fall von Nachbarschaftsstreit zivilrechtlich zu vertreten und Schadenersatz geltend zu machen. Ich weiß, da ist nicht viel zu verdienen, wie ich schon merken durfte, als ich einen Anwalt anrief. Aber vielleicht findet sich ja doch jemand, der sich dafür nicht zu schade ist. Schon allein, um mir wieder ein bisschen Frieden zukommen zu lassen.

Ich bin am Ende: für mich stellt sich täglich die Frage, warum halte ich eigentlich noch Regeln ein, wenn ich in diesem Fall die Einzige bin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Erneute Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Dazu die Aufnahmen nutzen, die Du in Deinem eigenen Garten - rechtmäßig - gemacht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von iraksch29):
suche ich nun einen Anwalt,
Das geht nicht im Forum, aber gleich nebenan---> Anwaltssuche
Aber obs hilft?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von iraksch29):
suche ich nun einen Anwalt, der bereit ist, uns in einem solchen Fall von Nachbarschaftsstreit zivilrechtlich zu vertreten und Schadenersatz geltend zu machen. Ich weiß, da ist nicht viel zu verdienen, wie ich schon merken durfte, als ich einen Anwalt anrief.


Trotz allem solltest du dir einen Anwalt vor Ort suchen, der `dein`(sein) Gericht kennt.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von iraksch29):
Vor ein paar Tagen musste ich feststellen, dass sie sich nun dreist unseren Vorgarten vorgenommen hat. Während ihre Pflanzen eindeutig erheblich über die Grenze wachsen (was für uns noch nie ein Problem war oder ist!) hat sie doch wieder auf unserem Grundstück einen Abstand von 25cm zur Grenze geschaffen, indem sie fast alle Äste auf unserem Grundstück bis zum Stamm abschnitt, unglaublich!
Daruf angesprochen, beharrte sie auf ihrem vermeintlichen Recht, unsere Pflanzen auf unserem Gundstück schneiden zu dürfen und beschimpfte uns aufs ordinärste (F.... dich u.v.m.).

Was macht man mit solchen Nachbarn?

Strafantrag wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Sachbeschädigung (§303 StGB) stellen. Zivilrechtlich Schadensersatz einklagen. Die Dame muss auf ihre Kosten den vorherigen Zustand wiederherstellen (lassen), was bedeuten kann, daß sie die Anpflanzung einer neuen Hecke in bisheriger Größe bezahlen muss.
Zitat:
Wie kann ich erreichen, dass sie die Finger von unseren Pflanzen lässt?

Das lässt man einen Rechtsanwalt erledigen, der prüft auch, welche zivilrechtlichen Maßnahmen ggf. möglich und zielführend sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man mal als erstes überprüfen, ob dieser Abstand nicht irgendwo vorgeschrieben ist. Und ob die Nachbarin da nicht doch zur Selbsthilfe schreiten dürfte.

Sie darf definitiv nie zur Selbsthilfe auf dem Nachbargrundstück schreiten.
Sie darf höchstens Überwuchs ohne zu fragen entfernen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von spatenklopper):
Mir ist aktuell kein Bundesland bekannt, in dem das Recht auf Entfernung oder extremen Rückschnitt einer zu nahen Bepflanzung, einer längeren Verjährungsfrist als 6 Jahren unterliegt.


Ein Bebauungsplan z.B., der verjährt nicht so einfach.

Der Bebauungsplan ist hier nur völlig unerheblich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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