Grundstücksgrenze zu Nachbarn - riesige Hecke und Zaunsockel

13. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Christos33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze zu Nachbarn - riesige Hecke und Zaunsockel

Guten Tag Zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Grundstücksgrenze.
Wir haben ein Einfamilienhaus und auf der einen Seite die Grundstücksgrenze zur Nachbarin.
Die Hecke ist sehr hoch, dass Grundstück liegt leicht höher als unseres. Die Hecke wurde nicht immer gleichmäßig über die Jahre gepflegt, an manchen Stellen ist diese leicht höher als 2m, an anderen Stellen um die 3,5m. Ein wirklich nicht schöner Anblick.
Die Hecke ragt stark auf unser Grundstück.
Auf der Grundstücksgrenze ist ein Zaun mit Zaunsockel. Der Betonsockel ragt an einigen Stellen auf unser Grundstück bzw. kippt bereits zu uns.
Ich habe nachgemessen, die Baumstämme der Hecke sind in den meisten Fällen keine 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt, sondern liegen in der Regel darunter.
35 bis 40cm Entfernung zu zur Grenze. Hier muss ja bei 2m hohen Hecken ein Abstand von 50cm eingehalten werden.

Das Grundstück befindet sich in Bayern.

Haben wir hier eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, da der Abstand der Baumstämme ja nicht ausreichend groß ist? Wir wollen das natürlich mit der Nachbarin im guten absprechen und die Maßnahmen dann festlegen.
die Frage ist allerdings, muss die Nachbarin irgendeine etwas machen, so das wir ein Argument haben.

Vielen Dank vorab und viele Grüße
David


-- Editiert von Moderator topic am 16. Dezember 2024 12:16

-- Thema wurde verschoben am 16. Dezember 2024 12:16




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41041 Beiträge, 6620x hilfreich)

Und welche Frage hast du zu Baurecht?

Ich würde mal im bayrischen Nachbarrechts-Gesetz nachlesen...

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/220329_stmj_nachbar_gartengrenze_a5_rz+bf.pdf

oder

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGBGB-G1_7

oder im richtigen Unterforum fragen

:forum:


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Christos33):
Ein wirklich nicht schöner Anblick.
Ich persönlich stelle mir den Anblick schön vor. Nicht alles einfach nur quadratisch, praktisch gut.

Zitat (von Christos33):
Hier muss ja bei 2m hohen Hecken ein Abstand von 50cm eingehalten werden.
Kommt darauf an....
Wie lange ist die Hecke denn schon höher als erlaubt?

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2769 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von Christos33):
Wir haben ein Einfamilienhaus

Seit wann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19233 Beiträge, 10353x hilfreich)

Zitat (von Christos33):
Die Hecke wurde nicht immer gleichmäßig über die Jahre gepflegt,

Bei "über die Jahre" drängt sich natürlich die Frage nach der Verjährung auf.
Sollte die Hecke deutlich über 5 Jahre alt sein, könnte es sein, dass nur noch der Rückschnitt des Überwuchses verlangt werden kann (so dass keine Zweige mehr auf das Grundstück des Fragestellers ragen), mehr nicht.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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