Guten Tag Zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Grundstücksgrenze.
Wir haben ein Einfamilienhaus und auf der einen Seite die Grundstücksgrenze zur Nachbarin.
Die Hecke ist sehr hoch, dass Grundstück liegt leicht höher als unseres. Die Hecke wurde nicht immer gleichmäßig über die Jahre gepflegt, an manchen Stellen ist diese leicht höher als 2m, an anderen Stellen um die 3,5m. Ein wirklich nicht schöner Anblick.
Die Hecke ragt stark auf unser Grundstück.
Auf der Grundstücksgrenze ist ein Zaun mit Zaunsockel. Der Betonsockel ragt an einigen Stellen auf unser Grundstück bzw. kippt bereits zu uns.
Ich habe nachgemessen, die Baumstämme der Hecke sind in den meisten Fällen keine 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt, sondern liegen in der Regel darunter.
35 bis 40cm Entfernung zu zur Grenze. Hier muss ja bei 2m hohen Hecken ein Abstand von 50cm eingehalten werden.
Das Grundstück befindet sich in Bayern.
Haben wir hier eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, da der Abstand der Baumstämme ja nicht ausreichend groß ist? Wir wollen das natürlich mit der Nachbarin im guten absprechen und die Maßnahmen dann festlegen.
die Frage ist allerdings, muss die Nachbarin irgendeine etwas machen, so das wir ein Argument haben.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
David
-- Editiert von Moderator topic am 16. Dezember 2024 12:16
-- Thema wurde verschoben am 16. Dezember 2024 12:16
Grundstücksgrenze zu Nachbarn - riesige Hecke und Zaunsockel
13. Dezember 2024
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2024 | 10:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze zu Nachbarn - riesige Hecke und Zaunsockel
#1
Antwort vom 13. Dezember 2024 | 14:45
Von
Status: Unbeschreiblich (41041 Beiträge, 6620x hilfreich)
Und welche Frage hast du zu Baurecht?
Ich würde mal im bayrischen Nachbarrechts-Gesetz nachlesen...
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/220329_stmj_nachbar_gartengrenze_a5_rz+bf.pdf
oder
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGBGB-G1_7
oder im richtigen Unterforum fragen
#2
Antwort vom 13. Dezember 2024 | 15:01
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Ich persönlich stelle mir den Anblick schön vor. Nicht alles einfach nur quadratisch, praktisch gut.Zitat :Ein wirklich nicht schöner Anblick.
Kommt darauf an....Zitat :Hier muss ja bei 2m hohen Hecken ein Abstand von 50cm eingehalten werden.
Wie lange ist die Hecke denn schon höher als erlaubt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2024 | 15:13
Von
Status: Student (2769 Beiträge, 660x hilfreich)
Zitat :Wir haben ein Einfamilienhaus
Seit wann?
#4
Antwort vom 13. Dezember 2024 | 17:21
Von
Status: Legende (19233 Beiträge, 10353x hilfreich)
Zitat :Die Hecke wurde nicht immer gleichmäßig über die Jahre gepflegt,
Bei "über die Jahre" drängt sich natürlich die Frage nach der Verjährung auf.
Sollte die Hecke deutlich über 5 Jahre alt sein, könnte es sein, dass nur noch der Rückschnitt des Überwuchses verlangt werden kann (so dass keine Zweige mehr auf das Grundstück des Fragestellers ragen), mehr nicht.
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