Hammerschlag- und Leiterrecht

28. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
cochisekira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hammerschlag- und Leiterrecht


Eine Abwasserleitung, die vor vielen Jahren, genehmigt, unterirdisch durch ein Nachbargrundstück geht, ist defekt. Die schadhafte Stelle ist lokalisiert. das Abwasser staut sicht und beeinträchtigt die Bewohner einer vermieteten Immobilie auf meinem Grundstück. Die Nacharin weigert sich, dass auf ihrem Grundstück die notwendige Reparatur duchgeführt wird. Sie untersagt das Betreten des Grundstückes. Eine Alternative zu der Reparatur gibt es nicht. Die Angelegenheit ist dringend. Mehrmals musste ich schon einen Notdienst in Anspruch nehmen, die Verstopfung in dem Rohr, bzw. was an der Stelle noch vorhanden ist, zu lösen. Jedesmal mit schwerem Gerät (Pumpe). Entstandene Kosten bereits bereits über 3.000 €. Es besteht auch die Gefahr, dass meine Mieterin (zu Recht) eine Mietminderung verlangt.
Mit der Nachbarin lässt sich nicht reden. Sie pocht auf ihr Recht. Welches?
Wie sollte ich vorgehen? Klagen, um den Zugang zu dem Grundstück zu erwirken, kostet wiederum Geld und Zeit. Es muss schnell was passieren.
Kann ich bei der Nachbarin die mir entstanden Kosten durch ihre Weigerung einklagen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Klagen, um den Zugang zu dem Grundstück zu erwirken, kostet wiederum Geld und Zeit.

Einstweilige Verfügung? Das geht schneller...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)

Wenns garnicht geht, Feuerwehr holen, Gefahr im Verzug

kannst die Nachbarin ja fragen, was ihr lieber ist, wenn die Mitarbeiter vom Bauhof ihren Garten zertreten oder du vorsichtig die Ausbesserung vornimmst....

0x Hilfreiche Antwort

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