Hammerschlags - und Leiterrecht

26. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
fennec89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hammerschlags - und Leiterrecht

Guten Abend,

Ich hab den folgenden Problem:

Bin dabei Haus zu bauen. Baugenehmigung würde bereits erteilt. Nur der Weg zu Grundstück ist 2.8 Meter breit. Da ist kein Kran der auf dem Weg passt ohne das Nachbargrundstück zu berühren. Im Prinzip brauch ich 4 Tage in den 2 Füße von dem Kran auf die Garagenzufahrt aufgestellt werden müssen. Mein Nachbar hat bereits 3 mal deutlich gemacht dass er das nicht dulden würde.

Nun wurde weitere Möglichkeiten geprüft. Autorank auf der Straße zu stellen aber auf eine lange von 60 Meter zu schwenken wird ein 450 Tonnen Autorank benötigt. Der schwenkt dann Baumaterial über 4 Häuser und die kostet sind im Bereich von 70 000 Euro.

Dritte Möglichkeit - errichten von Baustraße (ca 200m) über nem Feld - kosten für das Errichten, Abbau und Entsorgen von Baumaterial ca 45 000. Dazu kommen die Kosten für den Kran von 5000-6000 euro= ca 50 000 euro.

Wenn ein Autokran auf die Garagenzufahrt aufgestellt wird, wird ein 50 Tonnen Autokran benötigt der nur über sein Garten schwenken muss - kosten dabei ca 5000-6000 Euro.


Hat jemand bereits Erfahrung mit so einem Fall gemacht ? Ich habe mich mit einem Rechtsanwalt beraten und er hat gemeint dass Kosten die 10% von dem Hauspreis überschreiten ,sind unzumutbar. In meinem Fall liegt die Grenze da bei ca 25 000€




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Wenn alle anderen Möglichkeiten wirtschaftlich untragbar sind (scheint hier der Fall zu sein, wenn die Zahlen stimmen), hast du ein Recht darauf, zeitlich beschränkt das Nachbargrundstück im Rahmen des Hammerschlags- und Leiterrechts zu nutzen.
Das musst du aber rechtzeitig ankündigen (bitte mal selbst im Nachbarrecht deines Bundeslandes nachlesen) und wenn der Nachbar es weiterhin verweigert, gerichtlich einklagen.

Ein guter Start für eine entspannte Nachbarschaft wird das nicht.

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#2
 Von 
fennec89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ja leider. Schon beim vorstellen war der Nachbar komplett unfreundlich. Leider kann man seine Eltern und Nachbar nicht aussuchen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fennec89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleines Update:

Ich habe Rückmeldung von meinem Nachbar bezüglich meinem Bauvorhaben.

Er verlangt als Sicherheit 30 000 Euro für 18 Quadratmeter Zufahrt und 30 Meter privat Weg. Das alles beziefert sich nach meine Berechnungen mit sehr hoch angesetzte Kosten für Material und Aufwand jedoch auf ca 12 000 bis 15 000 Euro.

Das Problem ist ihm gehört weder die Zufahrt noch der Weg. Laut notarielle beglaubigte Abschrift ist er so wie ich Mitigentümer von dem Weg und von der Zufahrt. Laut Kaufvertrag gehört ihm die Einfahrt nicht alleine ihm. Da ist die Frage ob er überhaupt die Sicherheit verlangen kann oder ob nur die Sicherheit in Anspruch nehmen kann, die auch sein Anteil von dem weg und von der Zufahrt entspricht. Das wäre in dem Fall nur 1/5 von dem Gesamtkosten.

Bin mal gespannt was mein Rechtsanwalt dazu sagt...


P. S. Ich muss mein ersten Post korrigieren. Die Kosten für Baustraße sind bei ca 30 000. Ich habe übersehen dass die Entsorgung von Material bzw den Rückbau von der Wiese im Angebot inbegriffen waren.

-- Editiert von fennec89 am 12.09.2020 22:11

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130540 Beiträge, 41543x hilfreich)

Prima, dann brauchst Du kein Hammerschlags - und Leiterrecht sondern nutzt einfach Dein Miteigentum ...



Zitat (von fennec89):
Bin mal gespannt was mein Rechtsanwalt dazu sagt...

Ja ich auch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fennec89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Echt unglaublich. Oder mittlerweile nur peinlich!

Eigentlich hab ich es geschafft alles mit dem Nachbar zu klären und wir waren bereit eine Vereinbarung zu unterschreiben und dann kam letze Woche der X te Brief von dem Bauunternehmen. Wieder Änderung.

Ich würde mittlerweile 5 mal von meinem Bauunternehmen angelogen (ich werde es nun als Lüge bezeichnen weil man Fehler 1 oder 2 mal macht). Zum Glück liegen 4 von 5 schriftlich vor. Wenn ich meinem Nachbar zum 5ten mal was anderes erzähle, schickt er mich zum Teufel.

Auch wenn sie jedes Mal so schön in ihre Briefe "... Ist bauseits zu klären..." schreiben, kann ich nichts klären wenn 1 mal pro monat "korrigierte" Angaben kommen

Also am Montag wieder zum Rechtsanwalt.

Ich habe bis jetzt viel Geduld und Nerven bewiesen aber jetzt ist auch mal meine Grenze überschritten. :bang:



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