Hallo,
hierzu habe ich eine Frage.
In Kuerze muessen wir aufs Nachbargrundstueck, um von dort aus unsere Garagen zu sanieren, ein Dach draufzubauen und anderes. Im Prinzip erklaert sich unser Nachbar dazu bereit, sein Grundstueck voruebergehend zu betreten. Aber es gibt ein Problem: seine Buesche und Baume hat er dermassen nah an die Grenze gesetzt, da§ ein Arbeiten kaum moeglich ist. Wir haben ihn bereits mehrfach angesprochen, den mittlerweile ziemlich grossen Ueberhang zurueckzuschneiden, mit aeusserst maessigem Erfolg.
Wenn wir nun dort auf seinem Grundstueck arbeiten muessen, wer muss sich dann um ausreichend Platz zum Arbeiten kuemmern, er oder wir?
Viele Gruesse
Mariangel
Hammerschlags- und Leiterrecht
@Mariangel
wenn du auf Nachbarsgrundstück Leiter und Sonstiges aufstellst und dabei seine Pflanzen kaputt machst, kommst du für den Schaden auf.
Den Überhang, das was über deinem Grundstück hängt, darfst du abschneiden.
Danke, Eirene.
Das Problem ist, da§ es ohne Kaputtmachen nicht geht, weil zum Bleistift GebŸsch 50 cm von der Grenze entfernt aus dem Boden wŠchst. So schaut es Ÿberall entlang der Grenze aus, ein Dickicht ist dort, da§ es mit ZurŸckschneiden allein nicht getan ist. Nicht mal der Hund kommt da durch, geschweige denn ein Mann.
Guss
Mariangel
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
worauf willst Du denn hinaus? Wenn ich das richtig verstehe, willst Du ihn zwingen, die Büsche aus seinem eigenen Garten zu entfernen, damit Du auf SEINEM Grundstück DEINE Garage sanieren kannst *lol*...
Zum Glück bist Du nicht meine Nachbarin...
naja wenn der nachbar seine büsche usw. zu nah an die grenze angebaut hat muss er die entfernen bzw. richtig versetzen
wie sieht es dann aus kommt ihr dann an die garage ran? wenn nicht kann ich nur vorschlagen übernehme die kosten sollte was kaputt gehen
Danke fuer Eure Antworten.
@loeni: das kommentiere ich jetzt nicht, weil Deine Aussagen auf rein spekulativ sind.
@Tikki: sie sind zum gro§en Teil definitiv zu nah an der Grenze. Als ich nach einer Zucchinipflanze sehen wollte, hab ich in Kopfhšhe einen Dornenbusch gehabt, und bis zu den HŸften wuchsen Brennesseln. Reden tu ich seit drei Jahren mit Engelszungen, und es blieb bisher bei leeren Versprechungen. Hinterher sagte mir der Mann freundlich, ich koenne ja wegschneiden, was mich stoert. Hab ich gemeint, das sei nicht meine Sache, sondern seine Arbeit, die ich ihm gewiss nicht abnehme. Immerhin handelt es sich um eine Gesamtlaenge von knapp 100 Metern, das ist entschieden zu viel. Na ja, und von dem Zeitpunkt an ist es vorbei mit der Freundlichkeit. Nicht einmal ein Gruss.
Gut, ich setze jetzt ein Schreiben auf mit einer nochmaligen Ankuendigung der Arbeiten, und schicke es der Sicherheit halber per Einwurfeinschreiben. Und warte ab und beobachte, ob sich was tut. Immerhin wissen die Nachbarn seit 2003 Bescheid, was wir vorhaben. Ich hoffe mal, da§ wir keinen Schiedsmann oder Anwalt brauchen.
Gruss
Mariangel
hallo Mariangel,
hier noch etwas zum Lesen
http://www.vermessung-stichling.de/Informationen/Rechtsprobleme.htm
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten