Haus Wand

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rav3n734
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Wand

Meine Eltern haben sich vor ein paar jahren ein Haus gekauft
das Haus wurde vor dem 2ten weltkrieg gebaut.
jetzt haben wir seit ca. 2 jahren einen neuen nachbar
der sich die Grenzen der 2 häuser angesehen hat und dabei feststellte das eine unsere wände die mit der nachbar haus zusammen verbunden ist
3 qm auf seiner grenze steht.
Für eine Renovierung hat es sich nciht gelohnt
und so haben wir die küche abgerisen und eine neue gebaut
die neue wand steht jetzt auch 3 qm von der nachbar wand an der granze
so wie es sein soll.

ok alles gut bis jetzt
jetzt gibt es zwischen den beiden wänden einen großen abstand (3qm)
jetzt beschwert sich der nachbar das wir die lücke füllen sollen und meine eltern haben jetzt auch einen brief von dem anwalt des nachbaren bekommen das wir das loch füllen sollen.

es ist ja nicht auf unsere grenze und so sind wir doch nicht dazu verpflichtet die lücke zu füllen oder?
ich meine der nachbar woltle doch das wir die wand abreißen und einen neue 3qm weiter entfernt wieder aufbauen.

sind wir jetzt dazu verpflichtet oder muss der nachbar die lücke selber schließen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Wenn sich diese neu entstandene Lücke auf des Nachbars Grundstück befindet, dann habt ihr damit gar nichts zu tun. Ich würde gar nicht zu einem Anwalt gehen (kostet nur euer sauer verdientes Geld). Sondern die Hände in den Schoß legen.

M.E. hat der Nachbar sie nicht mehr alle, wenn er euch einerseits auffordert die unberechte Bebauung auf seinem Grundstück zu entfernen und jetzt will, dass die Lücke wieder geschlossen wird.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
Rav3n734
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wir waren bei keinen anwalt
und danke für die antwort.
also brauchen wir nichts zu machen auch wenn wir den brief von dem anwalt unseres nachbarn bekommen haben?
ach und es ist so das er selber auch nichts machen kann da er diese lücke von seinem grundstück aus nicht betreten kann und wir verbieten ihm es auf unser Gründstück (auf das Küchen dach) zu gehen.
da er beim umbauen seines Daches, das Dach unsere alten küche beschädigt hat.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Wenn er nur von eurem Grundstück aus an die Wand kommen kann, dann könnt ihr ihm den Zutritt gar nicht verwehren!!! Per Gesetz darf er euer Grundstück betreten um an seinem Haus zu arbeiten.


Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
Rav3n734
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke das problem hat sich gelöst
mein vater war heute bei dem anwalt unseres nachbarn und selbst der anwalt sagt das unser nachbar nicht mehr alle hat :D
wir werden ihn von unserem Grundstück aus an der lücke arbeiten lassen aber vorher werden wir ein noch ein paar fotos machen falls unser nachbar etwas bei den arbeiten beschädigt.
vielen dank nochmal für euere antworten

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#6
 Von 
Rav3n734
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend
da wir wieder probleme mit dem Nachbaren haben schreibe ich es einfach in mein altes thema rein
es geht natürlich um die 3qm lücke zwischen unserer Wand und der unseres Nachbaren
Wir sind ja nicht dazu verpflichtet diese lücke zu schließen
und dürfen diese von der stadt auch nicht da es nicht an unserem Grundstück liegt
Seit Anfang des baus wurden unserem nachbaren vorschläge zum schließen der lücke gemacht.
Doch diese lehnte unser nachbar ab.
so und jetzt bekommen wir schon den 2 brief vom anwalt unseres Nachbaren
in dem wir wieder aufgefordert werden die lücke zu schließen und noch die anwalts kosten zu tragen.
Die lücke durfen wir ja von der Stadt aus nicht schließen, dass muss unsere Nachbar schon selbst machen
und darauf wurde er auch hingewiessen.
Doch was ist mit den Anwalts Kosten müssen wir die Übernehmen obwohl wir im Recht sind?

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#7
 Von 
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Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

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