Haus verwüstet, Anzeige, Strafbefehl ohne Anhörung

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Honey_asks
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus verwüstet, Anzeige, Strafbefehl ohne Anhörung

Hallo an alle,
ich brauche dringent Rat und hoffe ihn hier zu finden. Mein Vater hat einen Strafbefehl bekommen Grund: Nachbar´s Haus mit Tomaten beworfen! So dumm es klingt so unwahr ist es auch, denn das waren Kinder in der ersten Mainacht und mein Nachbar (der meinen Vater schon mal angezeigt hat, wegen nichts! dieser Idiot!) behauptet mein Vater sei es gewesen, er und seine Frau hätten ihn gerade zu diesem Zeitpunkt ins Haus gehen sehen. Das stimmt auch, weil er an unserem Haus schauen wollte ob alles in Ordnung ist (es handelt sich um die Nacht auf den ersten Mai, da treiben Kinder ihr Unwesen), er hat auch ein paar Kinder wegrennen gehört, deswegen ist er in Garten um zu sehen ob bei uns alles in Ordnung ist. Als er wieder rein ging, hörte man schon laute Stimmen bei den Nachbarn. Er hat sich aber weiterhin nichts dabei gedacht. Nun Wochen später flatter ein Strafbefehl ohne Anhörung ins Haus, der besagt über 2.500 Euro zu bezahlen!!!!
Was können wir hier tun? Er war es nicht das ist sicher!
Bin für jeden Tipp dankbar! Der blöde Nachbar kann mit diesen Lügen doch nicht schon wieder durch kommen und uns arm machen.
Danke
Honey

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> flatter ein Strafbefehl ohne Anhörung ins Haus, der besagt über 2.500 Euro zu bezahlen!!!! Was können wir hier tun? Er war es nicht das ist sicher!

Also ein 'Strafbefehl' sicher nicht!
Wahrscheinlich ein 'Mahnbescheid'.
Der wird vom Amtsgericht auf Antrag der
Nachbarn ausgestellt. WICHTIG: Das
Gericht hat NICHT GEPRÜFT,
ob die Vorwürfe gegen Ihren Vater
stimmen. Wenn die Vorwürfe -wie Sie sagen- nicht stimmen müssen Sie INNERHALB VON
14 TAGEN beim Amtsgericht Widerspruch
einlegen. Dann kann sich der Nachbar nochmals überlegen, ob er als nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid VB
beantragt ( das kostet wieder den Nachbarn ).
Gegen den VB können Sie Einspruch einlegen, dann erst kommt es zur Gerichtsverhandlung in der geklärt wird, onb der Papa nun Tomaten geworfen hat oder nicht.

Also bei reiner Weste des Vaters:
SOFORT WIDERSPRUCH einlegen.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Honey,
wenn sie von "blöder Nachbar", der "Idiot" reden, frage ich mich, inwieweit da eine Eskalation sich aufbaut, an der sie auch mitschuldig sind.
Wenn ihr Vater unschuldig ist, Widerspruch einlegen. Ablauf sich notieren (der Nacht), Rechtschutzversicherung prüfen, Anwalt aufsuchen, wenn Strafbefehl wirklich kommen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Hat da vielleicht der Vater etwas verschwiegen?
Ein Strafbefehl wird nie!!! ohne Anhörung erlassen. Hatte er eine Vorladung zur Polizei, der er nicht nachgekommen ist? Da steht drinnen , dass man sich zur Sache äußern kann und wenn man es nicht tut, nach Aktenlage entschieden wird.
Wieviel Tagessätze zu welchem Betrag wurden denn verhängt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen