Hauslärm z.B. durch Bohrmaschine

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ratloser
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Hauslärm z.B. durch Bohrmaschine

ich such jemanden, der mir in einem Streitfall weiterhelfen kann.
Die Frage lautet: "Wie lange darf ich in einem Mehrparteienhaus eine Bohrmaschine betreiben"?

In dem Haus wohnen 8 Parteien, es gibt einen Hausverwalter und eine ausgehängt Hausordnung, in der aber leider nur Arbeiten im Freien (Teppichklopfen) beschränkt werden.

Im Internet gibt es einen Hinweis auf eine "allgemeine Hausordnung" mit üblichen "Ruhezeiten":
-> von 12:00-15:00Uhr und von 22:00-06:00Uhr. Hier wird erwähnt, daß außerhalb dieser Ruhezeiten eine Bohrmaschiene betrieben werden darf.

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/nachbarschaftsstreit.htm


Für München gibt es jedoch auch eine "Hausarbeit- und Musiklärmverordnung", die geräuschintensive Arbeiten, (wie z.B. mit einer Bohrmaschine) verbietet, wenn sie "die Ruhe der Allgemeinheit stören":
-> von 12:00-15:00Uhr und von 18:00-08:00Uhr.

http://www.muenchen.de/vip8/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/_lhm_alt/mde/mhb/muelaerm.pdf


Welche Zeiten sind für die Wohnanlage nun gültig?
Der Verwalter ist der Meinung das für die Wohnanlage an sich alleinig die Hausordnung gültig ist.
Darf demnach eine Bohrmaschine bis 22:00Uhr betrieben werden, wenn umliegende Häuser dadurch nicht belästigt werden?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

ja bis 22:oo Uhr dürfen geistig belämmerte leider bohren und nur sonntags ist komplett ruhetag-leider

habe auch solch nachbarn...

aber manchmal hilft es diese ausfindig zu machen und ihnen zu sagen bitte rücksicht nehmen und ein einzug mit schräke anbringen sollte schon nach 3wochen gelaufen sein.

nach 22 uhr ist es allerdings ruhestörung - also bei bedarf polizeirufen -der störer wird abgemahnt und beim 2. mal n ehmen sie die bohrmaschine mit.... vielleicht hat es dann ja lernwert




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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Soweit ich weiß, darf der Lärm auch vor 22 Uhr nicht unzumutbar sein. Daher kann sicher auch das Bohren (teilweise) untersagt werden. Wollen sie denn wirklich die ganze Zeit bohren? Haben sie keine Werkstatt? Persönlich denke ich, daß jeder seinen gesunden Menschenverstand und etwas Empathie gebrauchen sollte, um zu erkennen, was andere stört. Da brauchts keine Gesetze.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Orbiter
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 28x hilfreich)

In der Tat ist es so (nach Auskunft unserer örtlichen Polizeistation), das sämtlicher Lärm bis 22Uhr geduldet werden muss!

Hatten vor ein paar Monaten ein ähnliches Problem, wo uns keiner bei helfen konnte!

Jedoch sollte mit Hilfe dieser Münchner Verordnung die Sache für Münchner Bürger anders aussehen!

Da (zumindest in Köln) die Ordnungsämter für Ruhestörungen zuständig sind (es sei denn, er ist so massiv, und es muss mit wiederstand gerechnet werden), wende dich am besten einfach mal an eben jene, die geben Auskunft über die gesetzeslage in diesem speziellen Fall.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Orbiter
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 28x hilfreich)

In der Tat ist es so (nach Auskunft unserer örtlichen Polizeistation), das sämtlicher Lärm bis 22Uhr geduldet werden muss!

Hatten vor ein paar Monaten ein ähnliches Problem, wo uns keiner bei helfen konnte!

Jedoch sollte mit Hilfe dieser Münchner Verordnung die Sache für Münchner Bürger anders aussehen!

Da (zumindest in Köln) die Ordnungsämter für Ruhestörungen zuständig sind (es sei denn, er ist so massiv, und es muss mit wiederstand gerechnet werden), wende dich am besten einfach mal an eben jene, die geben Auskunft über die gesetzeslage in diesem speziellen Fall.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

es gibt viele Leute die bis 20:30 arbeiten müssen... sollen die dann am Sonntag bohren ?

Die eine Arbeit in der Wohnung hier und da muss eben mal gemacht werden. Oder soll einer ohne Renovierung sofort einziehen ?

Bis 22:00 darf man bohren und bei vielen geht es nun mal nicht anders. Jeder arbeitet anders...

13x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Orbiter
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 28x hilfreich)

@Stift

SO egoistisch bist nicht nur du! Leider!

Denkst du auch an die Kinder, die sich vielleicht im selben Haus befinden???

Und überhaupt, wenn einzieht, hat man in der Regel Urlaub, oder man macht es vor dem Einzug so, das man die Nachmittage opfert und dann renoviert! So haben wir das zweimal gemacht!

Aber, klasse Einstellung!

18x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ratloser
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Hier in diesem Fall war es ich der so belämmert und egoistisch war... :)

Ich bin berufstätig, komme abends spät heim und habe eigentlich nur den Samstag um Besorgungen zu machen. Wir waren den ganzen Tag unterwegs, haben Jalousien besorgt, die seit Wochen bestellt waren und die wollte ich natürlich noch dranmachen... da wurde es kurz nach 20Uhr und da kam die Beschwerde mit dem Hinweis, dass das nach 18Uhr Ruhestörung sei.

Danke euch für eure Rückmeldungen

10x Hilfreiche Antwort

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