Hallo alle zusammen!
Wir haben (leider) seit längerem Ärger mit den Nachbarn über uns in einem Mehrfamilienhaus.
Es gibt schon seit Ewigkeiten eine Hausordnung und es dreht sich hier um die Ruhezeiten. Diese wurden festgelegt, weil das Haus leider etwas hellhörig ist. Abweichend zu der Lärmverordnung der Stadt wurde zusätzlich zu den Ruhezeiten 22:00-06:00 eine Mittagsruhe 12:00-14:00 festgelegt. Es wurde auch festgelegt, welche Tätigkeiten in diesen Zeiten zu unterlassen sind. Staubsaugen zum Beispiel. Weil man es eben sehr laut hört.
Bislang hat sich auch jeder ohne Probleme daran gehalten, bis eben die neuen Nachbarn eingezogen sind. Er weigert sich kategorisch sich an die Hausordnung zu halten. So geht zum Beispiel als "Strafe", weil wir uns beschwert hatten punkt 12:00 der Staubsauger an. Mir wäre das Egal, aber er weckt damit regelmäßig das Baby und ich hab keine Lust es X-mal hin zu legen.
Jetzt hab ich schon rausgefunden, dass ich eine Unterlassungsklage anstrengen kann, da alle Bemühungen mit ihm, seiner Vermieterin oder der Hausverwaltung zu reden erfolglos blieben. Es ist im Prinzip allen egal.
Da wir Eigentümer sind (Das Thema wurde auch schon in der Versammlung diskutiert. Wie gesagt - kein Eigentümer wohnt hier. Also ist es denen egal) haben wir keinen Mietvertrag unterschrieben und somit weiss ich nicht, ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags bei dem Nachbarn ist. Ich vermute jedoch nicht.
Des weiteren konnte ich recherchieren, dass eine Hausordnung die folgende Punkte aufweist bindend sein kann, auch ohne Bestandteil des Mietvertrags zu sein oder vom Mieter explizit akzeptiert worden zu sein.
Zitat:
1. **Beschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft**: Bei Eigentümergemeinschaften kann eine Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss beschlossen werden. Diese ist dann für alle Eigentümer und Mieter bindend.
2. **Allgemeine Bekanntgabe**: Die Hausordnung muss allen Mietern bekannt gemacht werden, beispielsweise durch Aushang oder Übergabe am Einzug.
3. **Übliches und angemessenes Verhalten**: Die Regelungen müssen allgemein üblich und zumutbar sein. Wenn sie den allgemeinen Mieterinteressen dienen, kann dies die Bindung unterstützen.
4. **Schutz des Nachbarn**: Die Vorschriften sollten der Wahrung der Rechte der anderen Mieter und der allgemeinen Hausgemeinschaft dienen.
Ist das so? Im Internet steht ja vieles....
Eine Unterlassungsklage hätte ja nur Erfolg, wenn die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten irgendwie bindend für den Mieter wären. Ansonsten brauch ich ja nicht mal darüber nachdenken.
Und bringt eine Unterlassungsklage überhaupt was? Ich weiss - Prognosen sind schwierig. Aber alles, was wir an Beweisen vorbringen könnten wären Aussagen der anderen Mieter und ein Lärmprotokoll, allerdings ohne Dezibel Werte. ich habe kein Messgerät. Wie kann ich am Besten Beweise erbringen ohne selbst Sachverständiger zu werden? ;-)
Vielen Dank vorab für jeden Hinweis/Kommentar/Tipp.