Hausordnung rechtlich bindend oder nicht?

8. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausordnung rechtlich bindend oder nicht?

Hallo alle zusammen!

Wir haben (leider) seit längerem Ärger mit den Nachbarn über uns in einem Mehrfamilienhaus.
Es gibt schon seit Ewigkeiten eine Hausordnung und es dreht sich hier um die Ruhezeiten. Diese wurden festgelegt, weil das Haus leider etwas hellhörig ist. Abweichend zu der Lärmverordnung der Stadt wurde zusätzlich zu den Ruhezeiten 22:00-06:00 eine Mittagsruhe 12:00-14:00 festgelegt. Es wurde auch festgelegt, welche Tätigkeiten in diesen Zeiten zu unterlassen sind. Staubsaugen zum Beispiel. Weil man es eben sehr laut hört.

Bislang hat sich auch jeder ohne Probleme daran gehalten, bis eben die neuen Nachbarn eingezogen sind. Er weigert sich kategorisch sich an die Hausordnung zu halten. So geht zum Beispiel als "Strafe", weil wir uns beschwert hatten punkt 12:00 der Staubsauger an. Mir wäre das Egal, aber er weckt damit regelmäßig das Baby und ich hab keine Lust es X-mal hin zu legen.

Jetzt hab ich schon rausgefunden, dass ich eine Unterlassungsklage anstrengen kann, da alle Bemühungen mit ihm, seiner Vermieterin oder der Hausverwaltung zu reden erfolglos blieben. Es ist im Prinzip allen egal.

Da wir Eigentümer sind (Das Thema wurde auch schon in der Versammlung diskutiert. Wie gesagt - kein Eigentümer wohnt hier. Also ist es denen egal) haben wir keinen Mietvertrag unterschrieben und somit weiss ich nicht, ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags bei dem Nachbarn ist. Ich vermute jedoch nicht.
Des weiteren konnte ich recherchieren, dass eine Hausordnung die folgende Punkte aufweist bindend sein kann, auch ohne Bestandteil des Mietvertrags zu sein oder vom Mieter explizit akzeptiert worden zu sein.

Zitat:

1. **Beschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft**: Bei Eigentümergemeinschaften kann eine Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss beschlossen werden. Diese ist dann für alle Eigentümer und Mieter bindend.

2. **Allgemeine Bekanntgabe**: Die Hausordnung muss allen Mietern bekannt gemacht werden, beispielsweise durch Aushang oder Übergabe am Einzug.

3. **Übliches und angemessenes Verhalten**: Die Regelungen müssen allgemein üblich und zumutbar sein. Wenn sie den allgemeinen Mieterinteressen dienen, kann dies die Bindung unterstützen.

4. **Schutz des Nachbarn**: Die Vorschriften sollten der Wahrung der Rechte der anderen Mieter und der allgemeinen Hausgemeinschaft dienen.



Ist das so? Im Internet steht ja vieles....

Eine Unterlassungsklage hätte ja nur Erfolg, wenn die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten irgendwie bindend für den Mieter wären. Ansonsten brauch ich ja nicht mal darüber nachdenken.

Und bringt eine Unterlassungsklage überhaupt was? Ich weiss - Prognosen sind schwierig. Aber alles, was wir an Beweisen vorbringen könnten wären Aussagen der anderen Mieter und ein Lärmprotokoll, allerdings ohne Dezibel Werte. ich habe kein Messgerät. Wie kann ich am Besten Beweise erbringen ohne selbst Sachverständiger zu werden? ;-)

Vielen Dank vorab für jeden Hinweis/Kommentar/Tipp.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
somit weiss ich nicht, ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags bei dem Nachbarn ist. Ich vermute jedoch nicht.

Wenn die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, kann man sich juristisches vorgehen sparen.



Zitat (von crizzx):
Diese ist dann für alle Eigentümer und Mieter bindend.

Das ist schlicht Unfug - Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig.
Die HO muss also rechtskonform in den jeweiligen Mietvertrag einbezogen werden.
Da die HO auch den AGB-Kontrollregelungen unterfällt, muss diese auch dahingehend rechtskonform sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Heisst ich müsste klären, ob er Bestandteil ist. Da frag ich mal die Hausverwaltung.

Wenn ich den zweiten Passus richtig interpretiere sind dann Hausordnungen generell für die Tonne, da sie ja quasi immer zu Lasten dritter gehen, oder?
Ich habe selbst schon in einigen Mietswohnungen gewohnt und die Mietverträge durchgelesen. Ich kann mich an einen Mietvertrag erinnern, in dem auf die Hausordnung hingewiesen wurde. Beim Rest nicht.
Und wir können uns quasi auch das Papier sparen. Dann muss sich ja keiner dran halten, richtig?

Letzt wurde die Hausordnung Beispielsweise in der Eigentümerversammlung angepasst. Es wurden hauptsächlich Dinge gestrichen, die nicht mehr Zeitgemäß waren. Nehmen wir an die HO ist Bestandteil des Mietvertrags - muss diese Änderung dann von allen Mietern unterschrieben werden, damit sie Gültigkeit erlangt?
Denn es wurde die Hausordnung in der aktuellen Fassung nur jedem Bewohner postalisch zur Info zugestellt und ausgehängt.

-- Editiert von User am 8. Oktober 2024 17:12

-- Editiert von User am 8. Oktober 2024 17:13

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Wenn ich den zweiten Passus richtig interpretiere sind dann Hausordnungen generell für die Tonne, da sie ja quasi immer zu Lasten dritter gehen, oder?


Nein. Sie gilt sehrwohl, wenn sie denn auch (wirksam) vereinbart wurde. Durchsetzen kann schwieriger werden. Das geht dann erst einmal über den entsprechenden Eigentümer.

Was aber auch denkbar ist, ist eine erweiterte Ruhezeit. Das ist vom Wohnort abhängig. Oftmals ist nämlich auch kommunal geregelt, dass zwischen 12:00 und 14:00 Ruhezeit ist. Das lässt sich dann auf einem ganz anderen Level durchsetzen, als durch eine Hausordnung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Und wir können uns quasi auch das Papier sparen. Dann muss sich ja keiner dran halten, richtig?

Doch, die beschließenden Eigentümer müssen sich daran halten.

Man kann also den Eigentümer der Wohnung über euch auf Einhaltung der HO verklagen.
Er hat dann nur ein Riesenproblem, dieses dann umzusetzen, wenn die HO nicht rechtswirksam im Mietvertrag eingebunden wurde. Denn einerseits sind dann Strafzahlungen fällig, andererseits kann er den Mieter nicht zur Einhaltung zwingen noch deswegen kündigen.



Zitat (von crizzx):
Nehmen wir an die HO ist Bestandteil des Mietvertrags - muss diese Änderung dann von allen Mietern unterschrieben werden, damit sie Gültigkeit erlangt?

Dabei handelt es sich um eine Änderung des bestehenden Mietvertrages - die ist einseitig nicht möglich.



Zitat (von crizzx):
Denn es wurde die Hausordnung in der aktuellen Fassung nur jedem Bewohner postalisch zur Info zugestellt und ausgehängt.

Da hat man den Mietern eher kostenlose Grillanzünder geliefert als eine HO.
Wenn die meisten Mieter dennoch so freundlich sind diese zu beachten, ist das schön.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was aber auch denkbar ist, ist eine erweiterte Ruhezeit. Das ist vom Wohnort abhängig. Oftmals ist nämlich auch kommunal geregelt, dass zwischen 12:00 und 14:00 Ruhezeit ist.


Das habe ich schon geklärt. In unserer Stadt ist keine erweiterte Ruhezeit (12:00-14:00) vorgeschrieben. Da weicht unsere Hausordnung ab. War aber Hausintern laut Aussage der älteren Bewohner schon immer so und nie ein Diskussionsthema.

Wirksam vereinbart heisst also in meinem Kontext:
Entweder Bestandteil des Mietvertrags oder ich schau in die Röhre. Kann ich das so festhalten?

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Entweder Bestandteil des Mietvertrags oder ich schau in die Röhre. Kann ich das so festhalten?


Ja. Entweder Bestandteil eines Mietvertrags, den du nicht einsehen darfst, oder du schaust in die Röhre.

Ist aber dennoch das Problem der Vermieterin des Problemmieters, wenn du es darauf anlegst.

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#7
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, die beschließenden Eigentümer müssen sich daran halten.

Man kann also den Eigentümer der Wohnung über euch auf Einhaltung der HO verklagen.
Er hat dann nur ein Riesenproblem, dieses dann umzusetzen, wenn die HO nicht rechtswirksam im Mietvertrag eingebunden wurde. Denn einerseits sind dann Strafzahlungen fällig, andererseits kann er den Mieter nicht zur Einhaltung zwingen noch deswegen kündigen.


Das wäre aber doch ein Ansatzpunkt! Danke!
Ein BEstandteil des Problems ist ja, dass der Vermieterin alles egal ist, solange die Miete kommt. Und solche Leute trifft man am Besten am Geldbeutel.
Ich kann mir gut vorstellen, wenn sie merkt, dass das Folgen haben könnte, sie auf ihre Mieter zugeht. Und das hat ja ein völlig anderes Gewicht (unabhängig davon, ob man den Mieter tatsächlich belangen kann), als wenn wir da rum stänkern.

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#8
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ja. Entweder Bestandteil eines Mietvertrags, den du nicht einsehen darfst, oder du schaust in die Röhre.

Ist aber dennoch das Problem der Vermieterin des Problemmieters, wenn du es darauf anlegst.


Ja gut, das ist mir dann ja erstmal egal. Ich will ja nur, dass der Problem Mieter von seinem Hohen Ross mal runterkommt und vielleicht doch seine Soziale Ader entdeckt, die er vielleicht hat.
Wenn seine Vermieterin da etwas zu ihm sagt, lenkt er vielleicht ein. Denn es besteht ja durchaus ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis. Wir und die Kids sind ihm ja egal. Das hat er deutlich gemacht.

Und ja - im Sinne meines Seelenfriedens und meiner Nerven will ich es auf jeden Fall drauf anlegen. Mir bleibt keine andere Wahl. Alle anderen Optionen sind hinreichend ausgeschöpft.
Ich hab echt keine Lust auf juristischen Zoff - aber mir fällt da echt nix anderes mehr ein.

Jetzt stellt sich für mich die Frage:
Wie beweise ich diese Verstöße denn am Besten? Ein Lärmprotokoll führen wir seit längerem. Dass sie sich an die Ruhezeiten nicht halten können andere Mieter auch bestätigen.
Brauch ich dennoch ne Messung über einen längeren Zeitraum?

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#9
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(418 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Das wäre aber doch ein Ansatzpunkt! Danke!
Ein BEstandteil des Problems ist ja, dass der Vermieterin alles egal ist, solange die Miete kommt. Und solche Leute trifft man am Besten am Geldbeutel.
Ich kann mir gut vorstellen, wenn sie merkt, dass das Folgen haben könnte, sie auf ihre Mieter zugeht.


Ich würde vorher noch mal die Vermieterin fragen, ob die HO tatsächlich Bestandteil des Mietvertrags war.
Wenn das nicht der Fall ist, triffst du die Vermieterin sicher am Geldbeutel, aber der Mieter kann trotzdem saugen bis der Arzt kommt.

Signatur:

- car4000 -

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Wie beweise ich diese Verstöße denn am Besten?
Also du willst es drauf anlegen. Gut.
Zunächst durch Beauftragung eines befugten und befähigten und kompetenten Sachverständigen....oder auch ö.b.u.v. SV.
Man weiß nicht, was heraus kommt. Du zahlst aber zunächst dessen Leistung.
Man weiß nicht, ob man mit dem Ergebnis irgendwie weitermachen kann.
Man geht finanziell, nervenmäßig und zeitmäßig ein erhebliches Risiko ein.
Ein Nachbar, der auf hohem Ross sitzt, denkt sich irgendwann evtl. andere *Strafen* aus.
Zitat (von crizzx):
So geht zum Beispiel als "Strafe", weil wir uns beschwert hatten punkt 12:00 der Staubsauger an.
Dazu könntest du längst schon *Tagebuch* geführt haben, ganz ohne professionelle dBA-Messung.

Ich fürchte hier, bis du alles *durch hast*, ist dein Seelenfrieden hinüber und dein Kind macht keinen Mittagsschlaf mehr und deine Unbequemlichkeit mit dem x-mal hinlegen erübrigt sich.
ODER
Dein Kind macht den Mittagsschlaf dann schon im Kindergarten
ODER
Du lässt dein Kind jetzt erst ab13 Uhr Mittagschlaf machen...
ODER
saugt der Nachbar etwa täglich von 12-14 Uhr?
ODER
dein Kind gewöhnt sich doch an das tägliche Staubsaugergeräusch vor dem Einschlafen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von Anami):
dein Kind gewöhnt sich doch an das tägliche Staubsaugergeräusch vor dem Einschlafen?


Interessante Idee eigentlich...
Manche Kinder schlafen mit derartigen Geräuschen sogar schneller ein!
Damit könnte man dann gewissermaßen den Nachbarn als Sandmann missbrauchen :P

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dazu könntest du längst schon *Tagebuch* geführt haben

Hätte man sich mit dem Sachverhalt beschäftigt, wäre einem das
Zitat (von crizzx):
alles, was wir an Beweisen vorbringen könnten wären Aussagen der anderen Mieter und ein Lärmprotokoll,

Zitat (von crizzx):
Ein Lärmprotokoll führen wir seit längerem.

wohl nicht entgangen ...



Zitat (von crizzx):
Brauch ich dennoch ne Messung über einen längeren Zeitraum?

Es wäre nicht schlecht, wenn man Messungen mit einem geeichten Gerät hätte.
Liegen die Werte unter den Grenzwerten, hat man nämlich keine wirkliche Rechtsgrundlage für die Unterlassung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte man sich mit dem Sachverhalt beschäftigt,
hab ich, auch gelesen und sogar verstanden... Was für ein Lärmprotokoll denn, was sagt das aus? Was sollte das beweisen?
Der/Die TE will nicht erst selbst zum SV werden, sondern den staubsaugenden Nachbar vom Roß zerren, was verständlich ist.

Zitat (von crizzx):
Es wurde auch festgelegt, welche Tätigkeiten in diesen Zeiten zu unterlassen sind. Staubsaugen zum Beispiel. Weil man es eben sehr laut hört.
Und wenn der lärmende Nachbar andere Verrichtungen zwischen 12+14 Uhr macht? Was dann? Was enthält die HO noch bzw. was überhaupt ist zu unterlassen?
Es tut sich ein weites Feld auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 17x hilfreich)

Aus eigener und leidiger Erfahrung: es ist eher sinnlos, egal mit welchen Mittlen man dagegen vorgeht und welche juristischen Wege man einschlägt.... besonders wenn es sich "nur" um eine Regelung in der Hausordnung handelt - und nicht um gesetzliche Ruhezeiten.

Ich habe über Jahre hinweg ein Lärmprotokoll geschrieben, da ein Nachbar mehrmals wöchentlich ab 22 Uhr die Musik voll aufgedreht hatte. Und ich meine voll: so laut, dass meine Gläser im Schrank gewackelt haben. Hier wird es sogar noch direkter, da ab 22 Uhr die gesetzlichen Ruhezeiten gelten. Die Hausordnung war in seinem Mietvertrag zudem ebenfalls hinterlegt (aber nach 22 Uhr ist eher die gesetzliche Ruhezeit bindend).
Es gab Videos, sogar mehrere Polizeibesuche und Abmahnungen. Das Ordnungsamt hat am Ende auch die Musikanlage beschlagnahmt. Hat sich was geändert? NEIN.

Der Störenfried hat dann irgendwann zwar mit Kopfhörern seine Musik gehört, dafür aber ab 22 Uhr den Haushalt geschmissen (wortwörtlich), gestaubsaugt und ist gegen 4 Uhr am Morgen laut singend in die Wanne gehüpft. Dank schlechter Bauweise, hat man das alles gut gehört. Und gegen "alltägliche" Geräusche des normalen Lebens kann man nichts tun. Ruf doch mal die Polizei und sage ihnen, der Nachbar staubsaugt zu laut...das ist nicht böse gemeint, das ist leider eine Tatsache.

Ich habe damals den Eigentümer der Wohnung auf Unterlassung verklagt und habe z.B. von der HV keinerlei Hilfe bekommen. Und die anderen Nachbarn fühlten sich auch nicht gestört. Der Eigentümer war letztendlich zu feige seinen Mieter zu maßregeln und hat klagklos das Bußgeld bezahlt. Verfahren damit erledigt.

Man kann solche Fälle bestimmt gewinnen, hat man einen sehr guten Anwalt und einen nachgiebigen Beklagten. Ansonsten schaut man in die Röhre und ärgert sich grün und blau, denn Ausflüchte gibt es viele. Es bedeutet einfach nur Stress, zudem schießt man sich richtig ein auf die Geräusche und es wird gefühlt immer schlimmer. Besonders dann, wenn HV und die anderen Bewohner nicht mit ziehen.

Vielleicht wäre es hilfreich die Zeit vom Mittagsschlaf zu ändern und vorher noch spazieren zu gehen. Meist ist es so, dass die Störer keine Freude mehr daran haben, wenn die "Opfer" nicht mehr reagieren. Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Und gegen "alltägliche" Geräusche des normalen Lebens kann man nichts tun

Der § 226 BGB gibt mit dem Schikaneverbot da durchaus was an die Hand.



Zitat (von Janina1190):
habe z.B. von der HV keinerlei Hilfe bekommen

Das ist auch nicht deren Aufgabe.



Zitat (von Janina1190):
Der Eigentümer war letztendlich zu feige seinen Mieter zu maßregeln und hat klagklos das Bußgeld bezahlt. Verfahren damit erledigt.

Dann war das die wohl schlechteste Unterlassungsklage von der ich je gehört habe.
Das Zwangsgeld ist bei einer ordentlichen Klage bei jedem Verstoß fällig, steigert sich mit jedem weiteren Verstoß und endet dann in der Ordnungshaft.
In aller Regel endet der Widerstand des Vermieters bei erreichen des 5stelligen Zwangsgeldes, der Rest lenkt nach der ersten mehrtägigen Ordnungshaft ein.



Zitat (von Janina1190):
Man kann solche Fälle bestimmt gewinnen, hat man einen sehr guten Anwalt und einen nachgiebigen Beklagten.

Nö, es braucht nur einen versierten Fachanwalt und einen unnachgiebigen Kläger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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