Guten Abend zusammen,
ich hätte nie gedacht, mit solchen Problemen mal konfrontiert zu werden
Unser Fall spielt in Sachsen-Anhalt, 1994 haben wir ein Haus mit Grundstück
geerbt. 1995 hat unser Nachbar den vorhanden Lattenzaun entfernt und eine Hecke genau auf die Grenze gepflanzt.
Wir haben dagegen nichts unternommen, da 1. der Nachbar zur Verwandschaft gehörte und 2. diese Hecke einer natürliche Einfassung unser dortigen Beete darstellte.
Diese Hecke steht jetzt so also seit 14 Jahren und wird seit Jahren auf ca. 40 cm Höhe vom Nachbarn geschnitten, das diese Hecke auch in die Breite wuchs und nun mehr 20cm in unser Grundstück ragt haben wir aus Nachbarschaftsfrieden hingenommen.
Im letzten Winter kamen Rehe über diese Hecke, da der Nachbar keinen Zaun zu seiner Strasse hin hat, der entsprechende Fraßschaden ist vorstellbar. Wir also mit unserem Nachbarn gesprochen, ein Zaun wäre doch jetzt ganz angenehm um weiteren Schaden zu vermeiden ... im Gespräch stellt sich heraus das der Nachbar vorhatt die Hecke auf 2m wachsen zu lassen !
Unsere Einwände wurden abgeschmettert mit Worten wie Hecke auf der Grenze ist eine Einfriedung und hätte Bestandsschutz und wir dürften keine Änderungen an dieser Hecke vornehmen. Jegliche Kontaktaufnahme unsererseits wird abgewiesen.
Was ist da nun wirklich dran, im Nachbarschaftsgesetz fällt solch ein Abschnitt, welcher den Bestandsschutz beschreibt und ob er tatsächlich die Hecke in jeder Breite und Höhe schützt?
Auch die damalige Anpflanzung der Hecke wurde nicht mit uns abgesprochen.
Hecke-Grenze Bestandsschutz in jeder Höhe Breite?
Da die Hecke seit 1995 auf der Grenze steht, entfällt ein Anspruch auf Beseitigung. Der hätte innerhalb eines Jahres nach Anpflanzung geltend gemacht werden müssen. Da das Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt Zäune bis zu einer Höhe von 2m gestattet (wenn nicht örtliche Regelungen anderes vorsehen), ist zu vermuten, dass die als Einfriedung geltende Hecke auch bis zu dieser Höhe wachsen darf. Auf Ihrer Seite dürfen Sie die Hecke natürlich schneiden, damit sie nicht noch weiter in Ihr Grundstück hineinwächst.
Ich danke für die Antwort.
Wir wollen dem Nachbarn bis zu einer bestimmten Höhe entgegenkommen, ohne vom Paragraph 923.2 und 923.3 BGB Gebrauch zu machen, was die Hecke, glaube ich, nicht überleben würde ... und unser nachbarschaftliches Verhältnis auch nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... gibts bei Ihnen im Nachbarschaftsrecht einen Passus wer sich um die Einfriedung kümmern muss?
... in Niedersachsen ist es immer der rechte "Zaun" von der Straße betrachtet.
... ich bin der Meinung das ich mich um meinen (rechten) Zaun kümmern muss und diesen dann auf die Grenze, bzw. auf mein Grundstück stelle.
... gleiches erwarte ich auch von meinem Nachbarn.
... ansonsten würde ich bei "unliebsamen" Nachbarn das Model Erdwall mit 45° Böschung vorziehen; und diesen Wall stelle ich dann mit 2 m Höhe auf Nachbars Grundstück.
...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten