Hecke - Um wie viel muss diese zurückgeschnitten werden?

17. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)
Hecke - Um wie viel muss diese zurückgeschnitten werden?

Liebe Forum-Mitglieder,

im Nachbarschaftsrecht BW gibt es den

§ 12 Hecken

(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

(2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Dies gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).

(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.

Was ist gemeint mit „Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden"? Eine Hecke ist z. B. 1 m von der Grenze entfernt und 2,30 m hoch. Um wie viel muss diese zurückgeschnitten werden? Wann muss die Hecke geschnitten werden (ich weiß, nicht vom 01.03 – 30.09.), wenn sie die 2,30 m überschritten oder erreicht hat. Um wie viel darf sie höher sein?

Ich freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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"Mücke"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das ist eine einfache Rechnung: die Hecke ist 2,30m hoch und damit 50cm höher als 1,80m. Damit erhöht sich der notwendige Grenzabstand um diese 50 cm auf 1m.
Solange die hecke 2,30m hoch ist, kann sie so bleiben und muss in der Höhe nicht zurückgeschnitten werden. alles was darüber hinausgeht, muss beschnitten werden (außerhalb der Sperrzeit).

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#2
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Hallo, zusammen,

meine Frage ist leider durch Cobold64 nicht beantwortet: „Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden" Was bedeutet das? Ich würde das so verstehen, das die Hecke dann um 50 cm auf 1,80 m gekürzt werden muss und dann wieder bis 2,30 m wachsen darf. Sonst wäre sie ja immer höher als 2,30 m, da sie ja ständig wächst. Nehmen wir mal an, eine Lorbeerhecke wächst über 2,30 m und wird dann auf diese Höhe wieder zurückgeschnitten, dann wäre sie ja nach 2 Wochen schon wieder über 2,30 m. Oder unterliege ich da einem Denkfehler?

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"Mücke"

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Das Zurückschneiden gemäß (2) bezieht sich m.E. nicht auf die Höhe, sondern auf den seitlichen Grenzabstand.

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#4
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Danke, Joebeuel, für die Anregung. Das könnte natürlich sein. Das hieße, dass zwischen einer 2,30 m hohen Hecke und der Grenze ein Mindestabstand von 0,50 m verbleiben müsste. Richtig?

Wie kann man aber verhindern, dass die Hecke ständig höher als 2,30 m wird (Szenario wie oben beschrieben)? Muss der Heckenbesitzer nur auf 2,30 m zurückschneiden und in kurzer Zeit ist sie dann wieder höher und es muss dann evtl. nicht geschnitten werden, weil Sperrzeit? Und sie wächst und wächst... Lorbeer ist das ja sehr fleißig!

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"Mücke"

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Der Grenzabstand einer Hecke wird in der Regel von der Mitte der Hecke aus gemessen (http://www.hausundgrund-aktuell.de/index.php/leserfragen-leser/items/grenzabstaende-fuer-hecken.html).
Nach dem Zurüchschneiden muss also zwischen der Grenze und der Außenseite einer 1,80 Meter hohen Hecke ein Abstand von 25 cm sein (= die Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands).

Wenn der Heckeneigentümer seine Hecke immer bis zur maximal zulässigen Höhe wachsen läßt, dann muss er natürlich regelmäßig kontrollieren und ggf. einzelne Spitzen stutzen. Dann wird auch kein Zurückschneiden in der Schutzzeit notwendig.




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