Liebes Forum,
ich wollte Sie nochmals zu dem bereits die Tage gepostetem Thema "Hecke auf Grenze" ansprechen.
Ich war gestern auf unserem Baurechtsamt und habe eine Aussage erhalten, die widersprüchlich zu meinen sonstigen Meinungen ist.
Sachverhalt: Wir haben vor 7 Jahren eine Hecke an der Grundstücksgrenze gepflanzt (in Absprache mit dem damaligen Eigentümer).
Letztes Jahr hat ein neuer Eigentümer das Grundstück erworben und möchte, daß die Hecke um 0,5 m zurückversetzt wird.
Ich habe jetzt die Aussage vom Baurechtsamt, daß diese Forderung aufgrund der Überschreitung von 5 Jahren verjährt sei und deshalb die Hecke nicht versetzt werden muß. Kann ich mich darauf berufen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
LG Gringo
Hecke auf Grenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Das kommt darauf an, was genau mit 'auf der Grenze' gemeint ist.
Wenn die Hecke tatsächlich ganz oder teilweise auf
der Grenze oder sogar dem Nachbargrundstück steht, kann der Nachbar vom Grundsatz her die Beseitigung verlangen.
Wenn die Hecke nur nahe
der Grenze auf dem eigenen Grundstück steht, kommen in der Tat die vom Bauamt erwähnten Regelungen ins Spiel, welche die zulässigen Grenzabstände für Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück regeln. Die Einzelheiten sind in den Nachbarrechtsgesetzen der jeweiligen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Hier besteht fast immer eine Regelung dergestalt, daß eine Verletzung von Grenzabständen innerhalb einer bestimmten Zahl von Jahren in vorgeschriebener Form (Klage) vom Nachbarn beanstandet werden muß, ansonsten besteht Bestandsschutz. Die Zahl der Jahre läuft ab dem Datum der Anpflanzung, nicht dem Datum, wo ein neuer Nachbar einzieht.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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