Liebes Forum,
ich habe im Moment ein Problem mit einem neuen Nachbarn.
Vor 7 Jahren habe ich eine Hecke
in Absprache mit dem damaligen Besitzer auf die Grundstücksgrenze gepflanzt.
Jetzt fordert der neue Eigentümer, daß diese wieder weg muß.
Eine schriftliche Besätigung der Vereinbarung mit dem Voreigentümer liegt vor.
Allerdings kein Grundbucheintrag.
Kann mir hier jemand eine Info zukommen lassen.
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"Justizia"
-- Editiert von Gringo am 08.04.2006 21:03:09
Hecke auf der Grundstücksgrenze
Das wird leider ein Problem sein. Vertragliche Vereinbarungen binden nur die jeweils beteiligten Parteien. Nicht aber einen späteren anderen Grundstückseigentümer, solange die Duldungsvereinbarung nicht in irgendeiner Form grundbuchlich abgesichert ist, also an das Grundstück selbst gebunden ist.
Solche Sachen kann man nur mit dem neuen Grundstückseigentümer freiwillig auszuhandeln versuchen. Vielleicht ist dieser ja auch auf irgendein Entgegenkommen auf einem anderen Gebiet angewiesen und hätte es nicht so gerne, wenn man nur das tut, was man unbedingt muß? Da ist halt Verhandlungsgeschick gefragt. Erzwingen kann man allerdings nichts.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Hallo!
Die Hecke müssen Sie sehr wahrscheinlich
wegmachen und können sie 50cm von der Grenze weg wieder einpflanzen.Aber wie gesagt vielleicht braucht der Nachbar auch
mal Kulanz und wenn er sie jetzt nicht zeigt kann er von Ihnen auch keine verlangen.Manche Leute denken halt nur von 12 bis Mittag!!
Gruss SAMMY1
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Gruß Gringo
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