In unserem Wohngebiet ist jedes Grundstück mit Hecken eingefriedet, die alle genau an der Grundstücksgenze stehen. Die Hecken gehören immer komplett zu einem Grundstück.
Meine Frage ist aus reiner Neugier aufgrund eines Gespräches mit einem Gärtner, der behauptete:
(Nachbarn A gehört die Hecke, die an das Grundstück von Nachbar B grenzt)
Wenn Nachbar B möchte, dass Nachbar A seine Hecke auch auf der Seite von Nachbar B schneidet, dann muss Nachbar B auch sicher stellen, dass die Arbeiten auf seinem Grundstück sicher zu erledigen sind.
Im besonderen Fall hat der neue Besitzer (Nachbar B) entlag der Hecke auf seiner Seite im Abstand von ca. 50cm ca. 40 Bohlen liegen und etwas weiter hinten schon Löcher ausgegraben, die auch ziemlich nah an der Hecke sind. Der Gärtner hat sich geweigert, an diesen Stellen zu schneiden, weil es ihm zu gefährlich und zu eng war.
Mir leuchtet das ein, was der Gärtner sagt, nur möchte ich gern mal wissen, wie da die Rechtslage ist.
Muss Platz und Untergrund entlang der Hecke so sein, dass Dritte dort ohne Gefahr die Hecke schneiden können. Und wenn nicht, kann man es dann einfach sein lassen, mit Hinweis auf das Problem?
Hecken schneiden - muss Nachbar sicheren Platz schaffen
Zitat :Muss Platz und Untergrund entlang der Hecke so sein, dass Dritte dort ohne Gefahr die Hecke schneiden können. Und wenn nicht, kann man es dann einfach sein lassen, mit Hinweis auf das Problem?
Weder noch. Die Hecken haben nicht so nah an der Grenze zu sein. Der Nachbar darf keine besonderen Gefahrenquellen schaffen, nur um vorsätzlich das Schneiden zu erschweren, er muss aber auch nicht Platz machen. Alles, was da so ist, darf auch da bleiben, solange es nicht erkennbar absichtlich platziert wurde, um zu schikanieren.
Wenn der Eigentümer der Hecke allerdings nicht schneidet, dann kann der Nachbar auf Kosten des Eigentümers schneiden lassen.
-- Editiert von User am 9. August 2025 11:59
Der Gärtner muss sowas aus beruflichen Arbeitsschutzgründen behaupten. Damit dürfte der Gärtner auch Recht haben, wenn ihm diese Bohlen und Löcher unsicher und oder gefährdend erscheinen.Zitat :Wenn Nachbar B möchte, dass Nachbar A seine Hecke auch auf der Seite von Nachbar B schneidet, dann muss Nachbar B auch sicher stellen, dass die Arbeiten auf seinem Grundstück sicher zu erledigen sind.
Man erkundige sich bei der Gartenbau-BG.Zitat :nur möchte ich gern mal wissen, wie da die Rechtslage ist.
Nein. A wird sich mit B einigen müssen. Auch A als Privatperson muss sich nicht selbst gefährden, wenn das durch den Zustand des Grundstücks von B zu befürchten ist.Zitat :kann man es dann einfach sein lassen,
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Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass die Grenzabstände zwingend sind (die sind aber Landesrecht, also abhängig vom Bundesland). Ansonsten kann die Entfernung gefordert werden (sofern nicht verjährt, auch das ist ggf. Landesrecht).
Wenn also die Pflanzen direkt an der Grenze stehen, kann das Probleme machen.
Sollten die Pflanzen aber AUF der Grenze stehen, dass wären das Grenzeinrichtungen und der Nachbar mehr oder weniger selber verantwortlich.
Bei Unmöglichkeit wird die Sache kompliziert, die sehe ich aber nicht.
Irgendwie ist mit entfallen, dass es da Löcher gibt. Das könnte ggf. zu einer Verweigerung berechtigen, wohl aber nur temporär. Eventuell muss aber der Nachbar (also der mit der Hecke) auch dafür sorgen, dass es geht.
Das könnte dann (Angemessenheit, bzw. nicht vorliegende Unangemessenheit/Unmöglichkeit vorausgesetzt) analog zum Hammerschlagsrecht so sein.
Was auch noch beachtet werden muss, sind die Naturschutzgesetze. Eigentlich dürfte jetzt gar keine Hecke geschnitten werden...
Zitat :In unserem Wohngebiet ist jedes Grundstück mit Hecken eingefriedet, die alle genau an der Grundstücksgenze stehen. Die Hecken gehören immer komplett zu einem Grundstück.
Meine Frage ist aus reiner Neugier aufgrund eines Gespräches mit einem Gärtner, der behauptete:
(Nachbarn A gehört die Hecke, die an das Grundstück von Nachbar B grenzt)
Wenn Nachbar B möchte, dass Nachbar A seine Hecke auch auf der Seite von Nachbar B schneidet, dann muss Nachbar B auch sicher stellen, dass die Arbeiten auf seinem Grundstück sicher zu erledigen sind.
Nein. Das muss er nicht.
Das muss er nur dann, wenn es anders nicht möglich ist. Kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Nennt sich "Hammerschlags- und Leiterrecht".
Allerdings ist es in der Praxis eher nicht möglich, die andere Seite einer Hecke vom eigenen Grundstück aus zu schneiden, wenn die Hecke genau an der Grundstücksgrenze steht.
An der Stelle wäre übrigens die Frage zu stellen, ob sie da überhaupt stehen darf - oder ob ein Abstand von mindestens 50cm einzuhalten wäre?
Eine Hecke, die nicht genau auf der Grundstücksgrenze steht, sondern daneben, ist m.W. keine "Grenzhecke", sondern einfach nur eine Hecke. Und dann gelten im Regelfall Mindestabstände, je nach Höhe. Minimum in aller Regel 50cm. Das wiederum reicht, um vom eigenen Grundstück aus die Hecke beschneiden zu können.
Aber das muss man im konkreten Einzelfall im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, in den einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde usw. prüfen.
Zitat:Im besonderen Fall hat der neue Besitzer (Nachbar B) entlag der Hecke auf seiner Seite im Abstand von ca. 50cm ca. 40 Bohlen liegen und etwas weiter hinten schon Löcher ausgegraben, die auch ziemlich nah an der Hecke sind.
Das darf der Nachbar tun. 50cm entfernt von der Grundstücksgrenze darf er auf seiner Seite Bohlen ausleben, einen Graben ausheben, Dornenbüsche pflanzen etc.pp.
Wenn das nun die Arbeiten auf dieser Seite der Grundstücksgrenze tatsächlich unmöglich macht, dann müsste derjenige, der verpflichtet ist, die Hecke zu schneiden, weil er den Überwuchs entfernen muss, dafür sorgen, daß das, was da im Weg ist, auf seine Kosten entfernt und nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt wird.
Wer das "Hammerschlags- und Leiterrecht" in Anspruch nimmt, muss nach Ende der nötigen Arbeiten den vorherigen Zustand wieder herstellen.
Wenn man also z.b. um eine Mauer zu reparieren, die komplett auf dem eigenen Grundstück steht, auf dem Nachbargrundstück eine Maschine aufstellen muss, weil die Reparatur nicht anders möglich ist - dann darf man das. Man darf sogar den Rasen oder die Rosenbeete mit Stahlplatten belegen und zerstören. Wenn's nun mal nicht anders geht.
Aber man muss danach den vorherigen Zustand wieder herstellen. Was natürlich teuer werden kann...
Und insofern kann man unter Umständen die Bohlen dort vorübergehend entfernen und die Löcher schließen - wenn man da nicht anders arbeiten kann, ist das zulässig.
Aber das muss man selbst machen (lassen), und anschließend auch (selbst) wieder zurückbauen.
Zitat:Der Gärtner hat sich geweigert, an diesen Stellen zu schneiden, weil es ihm zu gefährlich und zu eng war.
Völlig andere Baustelle. Dann muss man eben auf eigene Kosten die Stellen in einen Zustand bringen, daß ohne Gefahren von da aus gearbeitet werden kann, und das anschließend alles wieder so herrichten, wie es war.
Genau solche Probleme sind übrigens der Grund, warum man in aller Regel keine Mauer direkt an die Grundstücksgrenze bauen darf, sondern einen Mindestabstand halten muss. Für Mauern, für Hecken, für Bäume...
Zitat:Muss Platz und Untergrund entlang der Hecke so sein, dass Dritte dort ohne Gefahr die Hecke schneiden können.
Nein. Aber man darf - auf eigene Kosten - ggf. den Platz und Untergrund so herrichten, und anschließend wieder zurückbauen.
Zitat:Und wenn nicht, kann man es dann einfach sein lassen, mit Hinweis auf das Problem?
Nein.
Es ist aber irgendwie auch nicht nachvollziehbar, wieso auf dem Boden liegende Bohlen den Gärtner daran hindern sollte, die Hecke von jener Seite aus zu schneiden... Und Löcher im Boden kann man ggf. abdecken.
Zitat :Die Hecken haben nicht so nah an der Grenze zu sein.
Zitat :An der Stelle wäre übrigens die Frage zu stellen, ob sie da überhaupt stehen darf
Die Siedlung wurde damals von der Stadt geplant und die Grundstücke und Häuser vor der Umsetzung verkauft. Die Käufer gaben sich damals mit der Idee zufrieden, dass jedes Grundstück auf einer Seite eine Hecke komplett zu pflegen hat. Lt. Stadt sind die Hecken deshalb auch so zulässig, und im Grunde sind alle damit auch heute noch einverstanden. Als wir das Haus damals gekauft haben, wurde uns das so gesagt.
Also die Hecken sind so gepflanzt, dass sie immer, von der Straße aus gesehen, zu dem Grundstück links davon gehören. Die Hecken sollen dann zum Nachbarn hin so runtergeschnitten werden, dass die Hecke genau an der Grenze endet, wenn das so gewünscht ist. Die Hecken stehen immer nur auf einem Grundstück. nicht in der Mitte, falls das eine Rolle spielt.
Zitat :Was auch noch beachtet werden muss, sind die Naturschutzgesetze. Eigentlich dürfte jetzt gar keine Hecke geschnitten werden...
Es handelt sich hier nur um den Formschnitt, den der Nachbar B gefordert hat nach seinem Einzug.
Zitat :Es ist aber irgendwie auch nicht nachvollziehbar, wieso auf dem Boden liegende Bohlen den Gärtner daran hindern sollte, die Hecke von jener Seite aus zu schneiden... Und Löcher im Boden kann man ggf. abdecken.
Mir hat er gesagt, dass er aus Sicht der Berufsgenossenschaft nicht die Gefahr eingehen darf, auf solch einem engen Bereich mit ner Heckenschere zu hantieren. Das war mir dann auch erstmal schlüssig.
Die Bohlen kann man dann sicherlich einfach umstapeln, die Löcher mit ner Platte schließen, wenn das möglich ist. Den Zustand von davor kann man dann einfach wieder herstellen.
Meine Frage ging eher in die Richtung, ob der Nachbar selber die Stelle freiräumen muss, wenn es ihm zuzumuten ist. Scheint ja nicht so zu sein.
Wenn er da natürlich nen Rosenbeet hat, dann ist ihm das nicht zuzumuten, jedes Jahr 2-3 mal wegzuräumen und neuzupflanzen. Wenn es aber Bohlen sind, da dachte ich, dass er die auch anders lagern kann und er quasi, wenn er möchte, dass auf seiner Seite geschnitten werden soll, er nicht die Dinge genau dort lagert. Es kann ja auch Schikane gegenüber der Nachbarn sein.
Sowas kenne ich auch. Das geht so lange gut, bis der eine dem anderen nicht mehr *grün* ist. Vielleicht artet das aus in Nachbarstreit...man hat ja sonst nix zu tun.Zitat :Die Käufer gaben sich damals mit der Idee zufrieden, dass jedes Grundstück auf einer Seite eine Hecke komplett zu pflegen hat.
Der Gärtner hat also Recht, ist aber nebensächlich. Der schneidet jetzt dort nicht in Form.
Der Formschnitt ist ganzjährig zulässig. Hat der Gärtner wahrscheinlich auch gesagt.
Ist möglich. Am besten redet man mal mit dem Neuen...übern Zaun geht wohl schlecht, aber umme Hecke rum??Zitat :Es kann ja auch Schikane gegenüber der Nachbarn sein.
Die Gemeinde kann die Vorgaben bzgl. Abstandsflächen von Pflanzen aus dem Landesrecht nicht wirksam verringern, nur vergrößern. Das ist dann allerdings ein Problem des jeweiligen Eigentümers, denn der ist Störer. Die Abstandsflächen sind drittschützend, daher hat der Nachbar einen Anspruch gegen den Eigentümer der Hecke.
Es ist auch der Eigentümer der Hecke, der dafür zu sorgen hat, dass (wenn nötig) von Nachbargrundstück aus gearbeitet werden kann. Das hat er auf eigene Kosten zu machen. Er hat auch den Ursprungszustand wiederherzustellen.
Ohne weitere Anhaltspunkte spricht auch erst einmal nichts für Schikane, denn der Nachbar kann (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben) sein Grundstück nutzen, wie er möchte und muss sich nicht durch die Wünsche seines Nachbarn einschränken lassen. Es müsste sich schon Vorsatz für eine gewollte Schikane / Schädigung aufdrängen, aber so sieht es bislang nicht aus. Nur unbequem reicht nicht.
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