Heckenhöhe bei erhöhter Terrasse (Baden-Württemberg)

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
gargoyle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heckenhöhe bei erhöhter Terrasse (Baden-Württemberg)

Hallo, aufgrund baurechtlicher Vorschriften musste ich mein Haus damals direkt an die Gruundstücksgrenze setzen. Bislang gab es eine rd. 2m hohe Hecke, die von den Nachbarn auch in dieser Höhe gwünscht wurden (Sichtschutz). Nachdem zwischenzeitlich neue Nachbarn eingezogen sind, ist denen die Hecke ein Dorn im Auge. Folglich wurde die Hecke auf 1,50m gekürzt. Das Grundstück der Nachbarn ist lediglich 5m breit. Sie haben zwischenzeitlich eine Erhöhung von rd. 1.5m vorgenommen und darauf eine Terrasse errichtet. Die Mauer des Terrassenunterbaus ist nur 1m von der Grundstücksgrenze entfernt. Ich möchte nun nicht, dass die Nachbarn von der erhöhten Terrasse Einsicht auf mein Grundstück nehmen. Wie hoch darf die Hecke eigentlich sein? Hatte jemand schon einmal diesen Fall? Bin für Tipps dankbar. Vielen Dank!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von gargoyle):
Wie hoch darf die Hecke eigentlich sein?

Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können ebenfalls noch relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18731 Beiträge, 10134x hilfreich)

Zitat (von gargoyle):
Wie hoch darf die Hecke eigentlich sein?

Kommt drauf an, welchen Abstand die Hecke von der Grundstücksgrenze hat.

Gemessen von der Mitte der Hecke beträgt der Mindetabstand zur Grenze 50cm. Die Hecke darf dann bis zu 180cm hoch sein.
Beträgt der Abstand zur Grenze mehr als 50cm, dann darf die Hecke höher sein nach der Formel
Erlaubte Höhe = 1,30m plus Grenzabstand.
Eine 3m hohe Hecke muss also 1,70m von der Grenze entfernt sein, um erlaubt zu sein.

Das sind jedenfalls die Regelungen nach dem Nachbarrecht BaWü.
Örtliche Vorschriften oder der Bebauungsplan wären aber vorrangig.
D.h. Sie müssten prüfen, ob es eine örtliche Vorschrift gibt, die von Nachbarrecht abweicht oder ob der Bebauungsplan eine Vorgabe macht, die vom Nachbarrecht abweicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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