Heckenrückschnitt an Grundstücksgrenze Parkplatz

29. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
andimifrank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heckenrückschnitt an Grundstücksgrenze Parkplatz

Hallo mal eine Frage in die Runde

Wir wohnen in einem eigenen Reihenhaus in Rheinland Pfalz,die Häuser wurden vor 10 Jahren gebaut und vor 9 Jahren eingezäunt und mit Thuja direkt am Zaun bepflanzt vor den Häusern sind 4 private Parkplätze 2 vom Nachbar und 2 daneben sind unsere, der äußere Parkplatz von uns ist direkt am Nachbargrundstück, dieser ist eingezäunt und direkt am Zaun mit Thuja Hecke bepflanzt der Vorbesitzer hatte nicht auf Grenzabstand bei Bepflanzung geachtet die Pflanzen sind jetzt ca. 3 Meter hoch.

Was uns damals nicht gestört hatte da wir nur ein Fahrzeug genutzt hatten und nicht den Parkplatz benötigten.
Nun ist es so das wir ein zweites Auto haben und den Parkplatz nutzen durch die Höhe der Thuja kann man nicht vorwärts einparken, da durch die Thuja die Sicht versperrt ist um den Querverkehr in einspurige enge Straße auf der gegenüber Autos Parken müssen wir Rückwärts einparken, um das Unfallrisiko beim Ausfahren zu vermeiden, was uns nicht stört, das einzige Problem ist aber das wir auf der seite von den Pflanzen ein und aussteigen, und wenn die Thuja zweige am Grenzzaun durchwachsen wir uns beim ein und aussteigen wenn es regnet die Kleider nass machen (kommt nicht so gut mit nassen Kleider zu Arbeiten).

Wie können wir vorgehen muss der Nachbar die Thuja so schneiden, dass sie das Jahr über nicht durch den Grenzzaun wachsen und uns behindern, wenn er z. B. im Februar 1 Mal schneidet, besteht das Problem nach 3 oder 4 Monate wieder?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von andimifrank):
Wie können wir vorgehen muss der Nachbar die Thuja so schneiden, dass sie das Jahr über nicht durch den Grenzzaun wachsen und uns behindern,

1. seid ihr Mieter oder Eigentümer des Parkplatz?
2. Wie behindern die euch denn?



Zitat (von andimifrank):
wenn er z. B. im Februar 1 Mal schneidet, besteht das Problem nach 3 oder 4 Monate wieder?

Keinen Ahnung. Kommt darauf an wie gut die wachsen.
Falls ein Anspruch besteht, muss er dafür sorgen das die Grenzwerte nicht erreicht werden, Wie er das macht ist dann sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
andimifrank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von andimifrank):
Wie können wir vorgehen muss der Nachbar die Thuja so schneiden, dass sie das Jahr über nicht durch den Grenzzaun wachsen und uns behindern,

1. seid ihr Mieter oder Eigentümer des Parkplatz?
2. Wie behindern die euch denn?



Zitat (von andimifrank):
wenn er z. B. im Februar 1 Mal schneidet, besteht das Problem nach 3 oder 4 Monate wieder?

Keinen Ahnung. Kommt darauf an wie gut die wachsen.
Falls ein Anspruch besteht, muss er dafür sorgen das die Grenzwerte nicht erreicht werden, Wie er das macht ist dann sein Problem.

Zu 1: sind Eigentümer von den zwei Parkplätzen
Zu 2: Behindern sofern wenn Zweige durch Zaun wachsen
und nass sind man sich vollsaut beim ein und aussteigen aus dem Auto nasse Hose usw.
Wenn nur im Februar bündig zum Zaun geschnitten wird ist nach wie gesagt 3 bis 4 Monate wieder wie es war wachsen ca.20 bis 30 cm im jahr,daher die Frage kann man verlangen das so weit zurückgeschnitten wird das bis zum 2 Rückschnitt im Oktober fast kein überhang durch Zaun besteht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von andimifrank):
daher die Frage kann man verlangen das so

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Es gibt es kein grundsätzliches Verbot eine Thuja-Hecke auch im Sommer beizuschneiden, lediglich die Entfernung der Hecke oder ein grundsätzlicher Rückschnitt ist verboten.

Daher sollte man den Heckenbesitzer auffordern die Hecke im Frühjahr großzügig zurückzuschneiden und wenn er dies nicht will halt mehrmals im Jahr den Überhang entfernen.
Auf die Entfernung des Überhangs haben sie einen gesetzlichen Anspruch, spätestens dann wenn er sie bei der Nutzung ihres Eigentums behindert.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von andimifrank):
müssen wir Rückwärts einparken,
Das ist der einzige Grund? Weil man beim Ein-und Aussteigen evtl. nasse Klamotten bekommt?
Dann parkt man eben vorsichtig vorwärts ein.
Oder man tauscht den Parkplatz mit dem Nachbar? Schon mal gefragt, was der meint?
Zitat (von andimifrank):
durch die Höhe der Thuja kann man nicht vorwärts einparken, da durch die Thuja die Sicht versperrt ist
Durch die Höhe? Wie muss man sich das vorstellen? Was wäre, wenn der Nachbar die Hecke in der Höhe kürzt, zB auf 2,50m?

Was durch den Zaun auf dein Grundstück wächst, darfst du abschneiden. Aber nicht, bevor du den Nachbarn aufgefordert hast, dass er es machen soll. Und nicht, bevor du deutlich gemacht hast, warum du das für nötig hältst.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was durch den Zaun auf dein Grundstück wächst, darfst du abschneiden. Aber nicht, bevor du den Nachbarn aufgefordert hast, dass er es machen soll. Und nicht, bevor du deutlich gemacht hast, warum du das für nötig hältst.


Kann man machen, muss man aber nicht, man kann auch eine Firma mit dem Beischnitt beauftragen und die Kosten dem Nachbarn in Rechnung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist der einzige Grund? Weil man beim Ein-und Aussteigen evtl. nasse Klamotten bekommt?
Dann parkt man eben vorsichtig vorwärts ein.

Für den einen oder anderen mag es überraschend sein, aber in Deutschland haben die weitaus meisten KfZ neben dem Fahrer einen weiteren Sitz, den sogenannten Beifahrersitz.
Löst das Problem also auch nicht.



Zitat (von Anami):
Oder man tauscht den Parkplatz mit dem Nachbar?

Das dürfte aufgrund der damit verbundenen Kosten wohl keine Option sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Wie bereits erwähnt muss niemand es hinnehmen, dass des Nachbars Pflanzen auf das eigene Grundstück pflanzen und man dann nicht mehr seine volle Parkfläche in Anspruch nehmen kann, weil man Sorge hat, dass die Bekleidung oder gar der Lack des Fahrzeugs beschädigt werden könnten.
Daher sollte man den Nachbar auffordern die Hecke regelmäßig zurück zu schneiden. Idealerweise vereinbart man einen Termin, so dass der Nachbar auch Platz hat, um die zu erfüllen.

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