Heckenschnitt - Wer ist nach dem Gesetz für den Rückschnitt der Hecke verantwortlich?

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)
Heckenschnitt - Wer ist nach dem Gesetz für den Rückschnitt der Hecke verantwortlich?


Die Hecke unseres Nachbarn, direkt auf der Grundstücksgrenze gepflanzt, ist nun fast wieder 3.50 m hoch. Letztes Jahr hatte ich auf meine Kosten die Hecke auf 2 m Höhe zurückschneiden lassen. Ich sehe nicht ein, dass jedes Jahr auf meine Kosten zu tun. Wer ist nach dem Gesetz für den Rückschnitt der Hecke verantwortlich?

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wenn die Hecke die Funktion einer Einfriedigung hat, und das ist wohl so, wenn sie auf der Grenze steht, seid Ihr
beide dafür zuständig.
Gerecht wäre es sicher abwechselnd die Kosten zu übernehmen.
_________
Auszug aus dem Nachbarschaftsrecht von NRW

§ 38 Kosten der Unterhaltung

Die Kosten der Unterhaltung einer Einfriedigung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer je zur Hälfte, wenn und sobald für sie oder ihre Rechtsvorgänger die

Verpflichtung zur Tragung von Errichtungskosten begründet worden ist.

________
Das wird auch in anderen Bundesländern so sein.


-- Editiert von Odil am 07.09.2005 09:43:51

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