Heckenschnitt - Müssen wir die Hecke auf der Nachbarseite schneiden oder nur bei uns?

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Elephant
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heckenschnitt - Müssen wir die Hecke auf der Nachbarseite schneiden oder nur bei uns?

Hallo,
wir haben ein Haus gekauft, dessen Grundstück von einer hohen Hecke umgeben ist. Wir möchten diese nun in der Höhe und auch seitlich zurückschneiden. Die Hecke steht noch innerhalb unseres Grundstücks und nicht genau auf der Grundstücksgrenze. Müssen wir nun auch die Hecke auf der Nachbarseite schneiden oder nur innerhalb unseres Grundstücks? Müssen wir die Nachbarn besser fragen, ob wir es für Sie erledigen sollen oder nicht?
Vielen Dank für Euren Rat.
Grüße
Bruni

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Hallo Elephant:
Im Interesse des Nachbarschaftsfriedens würde ich das vorher mit den Nachbarn besprechen. Da die Hecke auf deinem Grundstück steht, kannst du sie natürlich beschneiden, wie du willst. Wenn die Zweige zum Nachbarn rüberhängen, darf er sie allerdings zurückschneiden. Aber wie gesagt: lieber vorher mit dem Nachbarn abstimmen, das vermeidet möglicherweise Verstimmungen, von denen es ohnhehin zu viele gibt. Und vielleicht ist das ja eine nette Gelegenheit den neuen Nachbarn kennenzulernen.
Schönen Abend noch!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!

Den Nachbarn anzusprechen, wäre sicher der vernünftige Weg. Vielleicht stören ihn ja die Zweige gar nicht und er findet einen gewissen Wildwuchs gut!

Also fragen, ob Ihr auf seiner Seite auch schneiden sollt, oder wie er es wünscht.
Und übrigens:
Voraussetzung dafür, dass der Nachbar die Hecke auf seiner Seite schneiden darf ist, dass die Zweige über die Grundstücksgrenze
zu ihm rüberhängen und der Nachbar dadurch in der Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird.
Vgl. § 910 Abs. 2 BGB

Dann muss er euch eine Frist zur Beseitigung einräumen, bevor er zur Selbsthilfe greift.

Aber dazu wird es ja nicht kommen, wenn Ihr
es vernünftig angeht.


-- Editiert von Odil am 08.11.2005 21:53:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja, ich rate auch dazu den Nachbarn zu befragen.
Wie das bis jetzt war und was ihr machen möchtet.

Wir sind damals auch zu unseren Nachbarn. Die hatten eine Hecke (mehrere Büsche) angepflanzt, weil unsere Vorgängerin sich nicht um eine Abgrenzung der Grundstücke kümmern wollte.

Wir haben einen Zaun gesetzt und ausgemacht, dass wir die überhängenden Äste und Zweige selber zurück schneiden, weil man von unserer Seite aus besser ran kommt.

Außerdem ists dann so, wie wir es gerne hätten, und wenn wir unseren Zaun dabei beschädigen, dann waren wir es wenigstens selber.

Das haben wir zwar nicht gesagt, aber denken tun wir so.

Und wir haben seit 4 Jahren ein tolles Nachbarschaftsverhältnis.

-----------------
"Gruß von Servanda"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.192 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen