Guten Morgen zusammen,
zur Vorgeschichte: Unsere direkten Zaunnachbarn haben an unserem Zaun eine Hecke und diverse Bäume, die in Ihrer Größe ihres gleichen suchen. Die Höhe der Hecke überschreitet mittlerweile die 3,50 Meter und auch der Walnussbaum steht näher als 2 Meter zu unserer Grenze.
Im Laufe der Jahre haben wir unseren Nachbarn mehrmals darauf hingewiesen, das der Baum entfernt werden soll(innerhalb der 5 Jahres Frist) und auch das die Hecke auf die entsprechende Höhe gebracht werden soll.
In den vergangen Jahren kam es schon häufiger jetzt vor, dass Nüsse vom besagten Baum bei uns auf dem Grundstück landen. Das passiert und ist ja auch normal. Nur das unsere Hunde dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden, da hört bei mir der Spaß auf.
Ihr Baum scheint durch einen Pilz befallen zu sein, der auf den Schalen der unreifen, oder herabfallenden Fruchtkörper einen Stoff entwickelt, der dem Gift Strychnin ähnelt.
Nun ist es in der letzten Woche passiert und unsere Hündin ist an einer Vergiftung in unserem eigenen Garten gestorben. Der Tierarzt bestätigte die Symptome und aber die Behandlung und Gegenmittel hatten keinen Erfolg.
Was denkt Ihr, wie kann man da was machen?
Über Euren Rat würde ich mich sehr freuen, denn ich möchte jetzt nicht wegen diesem Baum meinen Garten in einen Bereich zum angucken und einem zum spielen unterteilen.
Ach ja, unsere Nachbarn sind was das angeht einfach Beratungsresistent. Mehrere Gespräche brachten nichts, nur dumme Kommentare.
Hund vergiftet durch herabfallende Walnuss vom Nachbarsbaum
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Aus welchem Grund sollte das passieren? Oft genügt es, Bäume vom Fachmann entsprechend *stutzen* zu lassen. Dieser oder eine weitere kenntnisreiche Person weiß auch, wie man diese Pilzkrankheit bekämpft.Zitatdas der Baum entfernt werden soll :
Wegen des Abstandes/Bestandsschutzes kommt es auch auf das Alter des Baumes an.
Das ist etwas anderes als *weg*.
Das kommt vor.ZitatIhr Baum scheint durch einen Pilz befallen zu sein, :
https://www.mdr.de/mdr-garten/pflegen/schaedlinge/walnuss-fruchtfliege-bakterien-pilz-bekaempfen-100.html
Was sagt euer Landes-Nachbarrechtsgesetz, wie man solche Konflikte lösen sollte?
Man sollte nach Jahren dazu übergehen, schriftlich zu kommunizieren, denn Beratung ist vermutlich nicht gewünscht.ZitatMehrere Gespräche brachten nichts, :
Zunächst einmal mein Beileid für das Tier
ZitatWas denkt Ihr, wie kann man da was machen? :
Garnichts. So leid es mir tut.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas denkt Ihr, wie kann man da was machen? :
In Bezug auf die Hunde, könnte man daraus lernen, das man sein Verantwortungsbewusstsein wahrnimmt, das mit der Haltung solcher Tiere verbunden ist.
ZitatIm Laufe der Jahre haben wir unseren Nachbarn mehrmals darauf hingewiesen, das der Baum entfernt werden soll(innerhalb der 5 Jahres Frist) und auch das die Hecke auf die entsprechende Höhe gebracht werden soll. :
Da Bitten irrelevant sind, sollte man einfach auf gerichtsfeste Vorgehensweise umstellen. Sofern die genannte 5 Jahres Frist noch nicht um ist.
ZitatAus welchem Grund sollte das passieren? Oft genügt es, Bäume vom Fachmann entsprechend *stutzen* zu lassen. Dieser oder eine weitere kenntnisreiche Person weiß auch, wie man diese Pilzkrankheit bekämpft. :
Wegen des Abstandes/Bestandsschutzes kommt es auch auf das Alter des Baumes an.
Das ist etwas anderes als *weg*.
Der Baum wurde mit einem Abstand von ca. 1,5 Meter Grenzabstand geplfanzt,
Laut Nachbarschaftsrecht NRW, Mindestabstand 2 Meter Abstand. Wir haben unserem Nachbarn nach der Pflanzung auch darauf hingewiesen, das er den Baum bitte dort nicht pflanzen soll, da er uns das Mittagslicht im Garten nimmt, zumal zu nah an der Grenze.
ZitatDas kommt vor. :
https://www.mdr.de/mdr-garten/pflegen/schaedlinge/walnuss-fruchtfliege-bakterien-pilz-bekaempfen-100.html
Ja das Bäume mal Krankheiten bekommen, das kommt vor. Stimmt. Aber wenn Leib und Leben in Gefahr sind, sollten die Besitzer handeln. Unser Nachbar jedenfalls nicht.
ZitatWas sagt euer Landes-Nachbarrechtsgesetz, wie man solche Konflikte lösen sollte? :
Kommt es zu keiner Einigung, wird zu beachten sein, dass der Weg zu den Gerichten nicht immer sofort offen steht. Nach § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung i.V.m. § 53 des Justizgesetzes NRW – JustG NRW – muss zuvor eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Gütestelle versucht werden (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Solche Gütestellen sind insbesondere die Schiedsämter
ZitatMan sollte nach Jahren dazu übergehen, schriftlich zu kommunizieren, denn Beratung ist vermutlich nicht gewünscht. :
Darauf wird es wohl jetzt auch hinauslaufen, aber ich denke nicht, das es eine gütliche Einigung werden wird.
ZitatIn Bezug auf die Hunde, könnte man daraus lernen, das man sein Verantwortungsbewusstsein wahrnimmt, das mit der Haltung solcher Tiere verbunden ist. :
Verantwortungsbewusstsein, ein starkes Wort.
Allerdings können Sie sicher sein, das wir mit der Haltung von Tieren und der Erziehung unserer Kinder dieses haben. Hier geht es in diesem Post auch nicht um Belehrung nach Sicherheit, sondern eigentlich um die Frage, ob man etwas dagegen unternehmen kann.
ZitatDa Bitten irrelevant sind, sollte man einfach auf gerichtsfeste Vorgehensweise umstellen. Sofern die genannte 5 Jahres Frist noch nicht um ist. :
Hier läuft es wohl erstmal auf einen Schiedsmann hinaus, den man Bitten wird sich diesem Ganzen anzunehmen.
Dann muss man einfach mal schauen, wie es weitergeht.
Ja, gute Erkenntnis. Wer wann welchen Erfolg erzielt, weiß jetzt auch hier niemand.ZitatDarauf wird es wohl jetzt auch hinauslaufen, :
Man lese also bitte die Antworten, warte uU noch einige Minuten ab--- denn selten werden innerhalb 1 Stunde in einem Forum schon sämtliche Möglichkeiten aufgelistet.Zitatsondern eigentlich um die Frage, ob man etwas dagegen unternehmen kann. :
Dann entscheide man sich, ob was Hilfreiches dabei ist--- oder man tut das, was man längst selbst schon herausgefunden hat, bevor man das Forum befragte.
Schauen? Ja, das geht natürlich auch.ZitatDann muss man einfach mal schauen, wie es weitergeht. :
ZitatVerantwortungsbewusstsein, ein starkes Wort. :
Allerdings können Sie sicher sein, das wir mit der Haltung von Tieren und der Erziehung unserer Kinder dieses haben.
Verantwortungsbewusstsein bedeutet für mich, lebensgefährlich Gegenstände die bekannt sind zu entfernen bevor sie ein Lebewesen schädigen können.
ZitatHier läuft es wohl erstmal auf einen Schiedsmann hinaus, den man Bitten wird sich diesem Ganzen anzunehmen. :
Dann muss man einfach mal schauen, wie es weitergeht.
Das der Nachbar einlenken wird ist eher unwahrscheinlich.
§ 53 JustG NRW gibt vor, dass die Erhebung einer Klage ist erst zulässig ist, nachdem von einer in § 55 JustG NRW genannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Unsicher bin ich, ob schon die Definition von "Streitigkeit" erfüllt ist, wenn nur Bitten ignoriert wurden und nichts gerichtsfestes erfolgt ist. Aber da wird dann die Gütestelle entsprechend Hinweis geben, wenn es da Bedenken gibt.
Bei dem bekannten Wuchsverhalten von Walnussbäumen (inklusive der Bildung von Nüssen) ist der Baum doch sicher schon weit über 6 Jahre alt. Außer es wurde bereits ein größeres Exemplan z.B. aus einer Baumschule eingepflanzt.
Für mich hört sich alles danach an, dass der Baum bereits hinreichend alt ist. Damit sind die rechtlichen Möglichkeiten dann aber auch vorbei. Allenfalls das Stutzen auf die jetzige Höhe / den jetzigen Grenzabstand, oder gegebenenfalls das Entfernen von über die Grenze wachsenden Ästen ist dann überhaut noch denkbar.
Entfernen wird der Nachbar den Baum nicht müssen.
Auch gegen fallende Nüsse wird er nichts unternehmen müssen. Das ist eben Natur. Zudem sind die gefallenen Nüsse nach § 911 BGB Eigentum des Grundstückseigentümers auf dessen Grundstück sie fallen. Eventuell kann der Nachbar zum Stutzen der überhängenden Zweige verpflichtet sein. Aber gegen vereinzelte (das wird wohl bis zu einer niedrigen bis mittleren dreistelligen Zahl im Monat reichen) Früchte, die auf fremden Grund fallen muss er nichts tun.
Dass gewisse Früchte für gewisse Lebewesen giftig sein können. Nun ja. Das ist nicht das Problem des Nachbarn.
Zitatzur Vorgeschichte: Unsere direkten Zaunnachbarn haben an unserem Zaun eine Hecke und diverse Bäume, die in Ihrer Größe ihres gleichen suchen. Die Höhe der Hecke überschreitet mittlerweile die 3,50 Meter und auch der Walnussbaum steht näher als 2 Meter zu unserer Grenze. (...) In den vergangen Jahren kam es schon häufiger jetzt vor, dass Nüsse vom besagten Baum bei uns auf dem Grundstück landen. :
Laub- und Fruchtfall muss hingenommen werden.
Zitat:Das passiert und ist ja auch normal. Nur das unsere Hunde dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden, da hört bei mir der Spaß auf.
Ihr Baum scheint durch einen Pilz befallen zu sein, der auf den Schalen der unreifen, oder herabfallenden Fruchtkörper einen Stoff entwickelt, der dem Gift Strychnin ähnelt.
Auch das ist ggf. ein natürlicher Vorgang.
Zitat:Nun ist es in der letzten Woche passiert und unsere Hündin ist an einer Vergiftung in unserem eigenen Garten gestorben. Der Tierarzt bestätigte die Symptome und aber die Behandlung und Gegenmittel hatten keinen Erfolg.
Was denkt Ihr, wie kann man da was machen?
Das ist zweifellos sehr traurig, aber da kann man nichts machen. Man muss es auch hinnehmen, daß verfaulte oder verdorbene Früchte vom Baum des Nachbarn fallen.
Zitat:Über Euren Rat würde ich mich sehr freuen, denn ich möchte jetzt nicht wegen diesem Baum meinen Garten in einen Bereich zum angucken und einem zum spielen unterteilen.
Ach ja, unsere Nachbarn sind was das angeht einfach Beratungsresistent. Mehrere Gespräche brachten nichts, nur dumme Kommentare.
Wenn die 5-Jahres-Frist noch nicht verstrichen ist, sollte man einen Anwalt beauftragen, den Nachbarn mittels gerichtlicher Verfügung zu zwingen, Hecken und Bäume gesetzeskonform zu stutzen oder zu entfernen.
ZitatBei dem bekannten Wuchsverhalten von Walnussbäumen (inklusive der Bildung von Nüssen) ist der Baum doch sicher schon weit über 6 Jahre alt. Außer es wurde bereits ein größeres Exemplan z.B. aus einer Baumschule eingepflanzt. :
Laut EP ist die Frist noch nicht verstrichen, und laut EP wurde der Baum in 1,50 Meter Entfernung zur Grundstücksgrenze gepflanzt - wogegen die Grundstückseigentümer beim Nachbarn schon bei der Pflanzung hingewiesen haben.
Alles andere wäre Sachverhaltsquetsche.
Walnussbäume sind übrigens "raschwüchsig" - sie wachsen bis zu 60cm pro Jahr... Also ziemlich schnell.
Richtig ist: Früchte tragen sie in der Regel frühestens nach ca. 10 Jahren. Veredelte Sorten allerdings auch schon nach 4 bis 5 Jahren...
Insofern kann das beschriebene durchaus zu einem klein geplanzten Walnussbaum passen.
-- Editiert von User am 12. Februar 2025 17:17
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten