Hallo zusammen,
leider habe ich seit längerem schon das Problem, dass der Hund des Nachbars in absoluter regelmäßigkeit seine Notdurft im Nachbargarten verrichtet. Hier liegen min. 2
zusätzliche Haufen pro Tag alleine in Sicht- und Riechweite. Leider werden die Haufen trotz bereits erfolgtem Gespräch nicht in einem angemessenen Zeitrahmen entfernt, so dass aktuell mindestens 16! Haufen im näheren Bereich sichtbar sind... ich sehe den Nachbarn auch nie mit dem Hund Gassigehen. Die Terrassentür geht auf und der Hund rennt raus und andersrum. Aus meiner Sicht sieht der Hund auch ziemlich verwahrlost aus.
Des Weiteren weilt der Hund ständig alleine ohne Aufsicht im Garten umher und spielt mit allem was rumliegt (teilweise Müll, kein Hundespielzeug vorhanden) Die Terrassentür ist total verdreckt von den Hundepfotenabdrücken. Letztens hat der Hund "genüsslich" eine Taube gefressen...
Meine kleinen Kinder nennen den Garten schon liebevoll den "Kakagarten"...
Was kann ich dagegen tun?
PS: Nachbar wohnt zur Miete und ich bin Eigentümer vom Nachbarhaus.
Danke und VG
Hundekot im Nachbargarten
16. Mai 2023
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Frage vom 16. Mai 2023 | 09:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hundekot im Nachbargarten
#1
Antwort vom 16. Mai 2023 | 10:42
Von
Status: Student (2435 Beiträge, 842x hilfreich)
Zitat :Was kann ich dagegen tun?
Sichtschutzzaun errichten. Hilft zumindest gegen den Anblick.
Ansonsten evtl. mal ein Anruf beim Tierschutzbund.
Mehr Möglichkeiten sehe ich erst einmal nicht.
#2
Antwort vom 16. Mai 2023 | 11:50
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Was kann ich dagegen tun?
Bei intensiver Geruchsbelästigung kann das Ordnungsamt auf deine Anzeige hin tätig werden.
Ob das in diesem Fall gegeben ist, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen, aber Versuch macht bekanntlich kluch.
-- Editiert von User am 16. Mai 2023 11:51
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#3
Antwort vom 16. Mai 2023 | 13:17
Von
Status: Legende (19177 Beiträge, 10325x hilfreich)
Ansonsten: Der "Anblick" ist kein geschütztes Rechtsgut, weshalb man keinen Anspruch darauf hat, dass der Nachbar seinen Garten schön und ordentlich gestaltet.
Ansonsten, wie schon geschrieben:
bei Geruchsbelästigung -> Ordnungsamt
bei Anhaltspunkten für Nichtbeachtung des Tierschutzes -> entsprechende Organisation informieren
#4
Antwort vom 16. Mai 2023 | 15:18
Von
Status: Master (4404 Beiträge, 731x hilfreich)
Zaun zwischen den Grundstücken errichten, die gen. Ämter und auch den Vermieter informieren.
#5
Antwort vom 16. Mai 2023 | 16:17
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Real? Nichts. Das was der Nachbar macht ist eigentlich nicht zu beanstanden. Er könnte die K.A.C.K.E auch auf den Komposthaufen werfen welcher an deiner Grundstücksgrenze würde errichtet werden dürfen.Zitat :Was kann ich dagegen tun?
Dass du daneben wohnst ist dein Pech.
#6
Antwort vom 16. Mai 2023 | 16:34
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 944x hilfreich)
Sehe ich anders. Wenn es sich durch den Geruch und Insekten um eine unzumutbare Belästigung handelt, besteht ein Beseitigungs- / Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB).Zitat :Real? Nichts.
#7
Antwort vom 16. Mai 2023 | 19:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
erstmal vielen Dank für die bereits zahlreichen, meist konstruktiven Antworten
Zitat :Dass du daneben wohnst ist dein Pech.
Ich glaube solche Anmerkungen kann man sich sparen, weil dies definitiv nicht der Fall ist, dass eben nicht jeder tun und lassen kann was er will, sofern andere dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt werden.
#8
Antwort vom 17. Mai 2023 | 09:07
Von
Status: Unparteiischer (9892 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Ich glaube solche Anmerkungen kann man sich sparen, weil dies definitiv nicht der Fall ist, dass eben nicht jeder tun und lassen kann was er will, sofern andere dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt werden.
Das ist nicht ganz richtig. Es ist Privatgrund. Da kann jeder zunächst mal machen was er will. Aber Sie können wiederum zivilrechtlich dagegen vorgehen, wenn es sie stört. Und dann wird ein Gericht entscheiden
#9
Antwort vom 17. Mai 2023 | 09:57
Von
Status: Legende (19177 Beiträge, 10325x hilfreich)
Zitat :sofern andere dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt werden.
Richtig.
Die Frage ist, was eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ist.
"Anblick" ist im deutschen Recht praktisch immer unerheblich.
"Gestank" kann erheblich sein.
Möglicherweise könnte es einfacher sein, den Tierschutz als Ausgangspunkt zu nehmen. Denn da kommt es nicht auf die Beeinträchtigung der Nachbarschaft, und deren Erheblichkeit an. Allerdings braucht man für einen Tierschutzverstoß etwas mehr als "Hund sieht ungepflegt aus und erledigt sein Geschäft im Garten".
#10
Antwort vom 17. Mai 2023 | 10:01
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Das werde ich sicherlich nicht ersparen, denn dies ist immer noch ein Meinungsforum und wenn dies meine Meinung ist, dann werde ich das auch schreiben.Zitat :Ich glaube solche Anmerkungen kann man sich sparen,
Ich sehe hier keine unzumutbare Belastung.
In vielen Bundesländern gibt es z.B. gar keinen oder nur einen ganz geringen Mindestabstand zum Nachbarn hin.
Ich wäre also froh, dass der Nachbar die Köttel einfach nur liegen lässt und nicht in einem Komposthaufen in der Nähe der Grenze sammelt.
Man könnte dann zwar versuchen dagegen vorzugehen aber mit einem ungewissen Ausgang.
Der Nachbar darf die Köttel dort liegen lassen. Dadurch sehe ich auch keine unzumutbare Geruchsbelästigung.
Das ist einfach persönliches Pech. Wenn man damit nicht einverstanden ist, dann muss man dagegen zivilrechtlich vorgehen. Ausgang: Ungewiss. Je mehr Hunde der Nachbar hat und je mehr diese den Garten "düngen" desto besser sind die Chancen zu gewinnen. Meiner Einschätzung nach gibt es nur eine sehr geringe Chance zu gewinnen. Bei nur einem Hund eher gar keine (solange es nicht gerade eine Deutsche Dogge mit entsprechend großen Haufen ist).
Da muss es aber schon sehr weit kommen. Bei nur einem Hund und dessen Hinterlassenschaften dann doch eher nicht.Zitat :Wenn es sich durch den Geruch und Insekten um eine unzumutbare Belästigung handelt, besteht ein Beseitigungs- / Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB).
Nur mal so als Info wo Grenzen liegen können
https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/komposthaufen-im-garten-nachbarschaftsstreit-vermeiden/#:~:text=Die%20rechtlichen%20Vorgaben%20nennen%20in,weil%20ihn%20dessen%20Anblick%20st%C3%B6rt.
Zitat :Wenn es sich durch den Geruch und Insekten um eine unzumutbare Belästigung handelt, besteht ein Beseitigungs- / Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB).
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