Hundezwinger

11. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Schnitger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundezwinger

Haben ein hangabfallendes Grundstück. Um den Hang zu stützen, wurde eine Betonmauer errichtet, die wir bezahlt haben.
Nun will unser Nachbar einen Hundezwinger an unsere Mauer setzen, darf er das einfach so oder gelten auch für Hundezwinger die Richtlinien der Grenzbebauung?- Wohnen in Thüringen.

Jetzt schon mal Danke für Hilfe!

Sabine

fancy_biene

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
manson.k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe inetwa das selbe Problem und will daher nicht extra ein neues Thema anfangen. Unser Nachbar hat eine seit langem stehende Garage als Grenzbebauung und ich habe einfach an deren Rückseite, auf unserem Grundstück, einen Hundezwinger errichtet. Dieser ist nicht mit seiner Garage verbunden und niedriger als sein Dach. Nun nach acht Jahren, will er dass ich Ihn entferne. Und besteht auf die 3m Abstandsfläche. Was soll ich tun?? Wohne in Brandenburg. Hoffe mir kann geholfen werden! Danke im voraus. manson.k

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