Hyperaktiver Nachbar

5. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Asetana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hyperaktiver Nachbar

Hallo alle miteinander,
mein Nachbar besucht ohne unser Einverständnis die umliegenden Grundstücke und bringt die Säge mit.
Schneidet hier mal ein Ast ab und dort mal .. Macht aus einem 40 Jahre alten Bauernknick (ca. 6m hoch) eine anständige Schrebergartenhecke - ohne unsere Absprache.
usw. usw.
Er ist über 70 Jahre alt und Gespräche mit ihm verlaufen nicht sehr erfolgreich - ich hätte sie auch mit meiner Hauswand führen können.
Er ist seit gut einem Jahr unser neuer Nachbar in einem der Schrebergärten, die ans Ende unserer Grundstücke grenzen.
Indirekt.
Denn zwischen unseren und den der Schrebergärten verläuft ein Stück "Niemandsland", also Stadtgebiet.
Nun hat er seinen Garten erweitert, indem er sich seinen neuen Zaun einen guten halben Meter weiter ins Niemandsland gestellt hat.
Seine Regentonne steht nicht auf dem Grundstück, sondern auf dem Niemandsland. Bei starkem Regenfall haben meine Pflanzen also eine zusätzliche Bewässerung durch den Überlauf der
Tonne :-(.
Ohne Worte.
Bei Anfrage meinte er, dass er seinen neuen Garten jetzt tiptop fertig hat, in froher Erwartung einer Urkunde ist, die dort für tolle Schrebergärten vergeben wird, ABER jetzt eigentlich nichts mehr zu tun hätte.
Also wuselt bei uns ein quirliger älterer Herr durch die Gärten dem einfach ein wenig fad ist - *grummel*
Und der Bauernknick hat diesen hyperaktiven Nachbarn auch nicht gut überstanden.

Meine Frage : Wo finde ich die lokalen Informationen, welche Behörde ist zuständig?
Damit wir evtl. über den Gartenvorstand diesem Treiben Einhalt gebieten können.

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Asetana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und schon war der Beitrag ohne Gruß raus.
tztztz
:-)
Danke im voraus für eure Antworten und noch ein schönes Restwochenende
Grüße Asetana

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich würde mich an den Vorstand wenden. Es handelt sich sicherlich um einen Verein und dieser muss eine Satzung haben. Ansonsten gibt es eigentlich eine Landeskleingartenordnung. Wegen illegaler Beschneidung eurer Hecke würde ich doch mal mit dem Naturschutz/Umweltreferat Kontakt aufnehmen. Für die illegale Bebauung von öffentlichen Grund ist das Ordnungsamt zuständig.
Schnell noch Fotos machen, um den derzeitigen Zustand der Hecke zu dokumentieren.
Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Asetana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika,
danke für den Tipp.
Habe mich auch gleich ans Telefon gehängt .. und nachdem ich meinem Gesprächspartner die Situation erklärt hab meinte er : "Das ist unsere Hecke - also Ihre und meine. Da hat keiner zu schneiden wenn wir es nicht wollen !"
:-) Es wird morgen eine Ortsbesichtigung geben und ein hoher Zaun ist bereits bestellt.
So eine Verschwendung! An der Stelle des Grundstücks hätte eine grüne Begrenzung vollkommen ausgereicht.

Ich habe mir um diese Dinge nie Gedanken gemacht, weil es einfach nicht notwendig war.
Daher kam ich auch ersteinmal ins Grübeln, wer da eigentlich zuständig ist.
Beim Lesen von etlichen Beiträgen bekommt man ja auch schon sehr viele Informationen.
Tolle Einrichtung dieses Forum :-))
Wieder was gelernt .. obwohl man ja immer davon ausgeht, dass man es nicht benötigt.
liebe Grüße Asetana

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.652 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen