In welcher Höhe sollten, Lampen an Außenwände angebracht werden?

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
In welcher Höhe sollten, Lampen an Außenwände angebracht werden?

Das Haus meines Nachbarn steht sehr nah an meinem Garten. Uns trennt eine Grenzhecke mit einer Höhe von 2,5 m. Er hat praktisch nur einen Fußweg von einem Meter an seinem Haus entlang.
Nun hat er eine Lampe angebracht, in ungefähr 3-4 m Höhe. Wie die Birnen heißen, weiß ich nicht genau, aber je länger sie brennen, um so heller werden sie. Ich verstehe nicht so ganz, warum er sie in dieser Höhe angebracht hat, da sie so überwiegend meinen Garten und mein Haus anstrahlen. Da auf der Seite meine Schlafzimmer liegen, finde ich es sehr unangenehm, wenn die Lampe, teilweise nächtelang durchbrennt. Wenn er seinen Fußweg beleuchten will, hätten es doch auch Wegelampen in 0,5 m Höhe getan. Und wenn er seine Hauswand anleuchten möchte, müsste er doch indirektes Licht verwenden. Oder liege ich hier falsch? Und könnte ich dies von ihm fordern, sodass er es auch umsetzen muss?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich würde mal bei der unteren Immissionsschutzbehörde (Kreis) anfragen, wie es sich mit dieser Lichtimmission verhält und ob das so in Ordnung ist. Ich würde sagen, ich fühle mich dadurch erheblich belästigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
finde ich es sehr unangenehm, wenn die Lampe, teilweise nächtelang durchbrennt.

Warum genau?



Zitat (von nixda00):
Und könnte ich dies von ihm fordern, sodass er es auch umsetzen muss?

Fordern kann man ja alles. Die relevantere Frage ist die nach der Durchsetzbarkeit.

Licht ist wie Lärm eine Emission die gewissen Regularien mit Grenzwerten unterliegt was die Einwirkung auf die Nachbarn angeht.



Zitat (von Daggi40):
Ich würde mal bei der unteren Immissionsschutzbehörde (Kreis) anfragen, wie es sich mit dieser Lichtimmission verhält und ob das so in Ordnung ist.

Am besten mit Fotos, welche die Lichtausbreitung zeigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Wenn er seinen Fußweg beleuchten will, hätten es doch auch Wegelampen in 0,5 m Höhe getan. Und wenn er seine Hauswand anleuchten möchte, müsste er doch indirektes Licht verwenden.
Was will er denn? Auf seinem Grundstück darf er das tun, was er möchte. Das musst du auch gar nicht verstehen.

Die Frage ist doch, wie stark darf er dich damit auf deinem Grundstück beeinträchtigen.

Ist das ein anderer Nachbar als der, der direkt an dein Haus angebaut hat bzw. anbauen wollte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ribisel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, Daten und Beweisfotos von der belästigenden Lichtimmission sammeln, die Lichtquellenbelästigung dem Nachbarn mitteilen, wenn das Gespräch nichts nützt, auf Unterlassung klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Ribisel):
Daten und Beweisfotos
Damit es etwas bringt, WAS wären die Daten?

Beweisfotos, dass es hell ist--- dürfte dürftig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WAS wären die Daten?


Z.B. Uhrzeit, Tag und Dauer der störenden Lichtemmision.
Nenn es halt Lichtprotokoll.

Zitat (von Anami):
Beweisfotos, dass es hell ist--- dürfte dürftig sein.


Aus welchem Grund?



-- Editiert von spatenklopper am 02.12.2019 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Da gab es doch mal einen FAll aus Wiesbaden, da fühlte sich ein Nachbar von einer 60 Watt Außenbirne gewaltig gestört, hat durch 2 Instanzen gewonnen, für mich unverständlich, aber der Nachbar musste die Lampe stillegen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

war das nicht der pensionierte Richter oder Staatsanwalt, der sich trotz seiner vorh. Rollläden von der öffentl. Wegebeleuchtung gestört fühlte?
Unzumutbar war ihm, die Rollläden herunterzulassen.

Es gibt ja wirklich nichts, was es nicht gibt. :zoff:
Doch, wir haben hier keinen Krieg, keine Hungersnot und keine Landüberflutung durch Taifune und Hurrikäne.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

war das nicht der pensionierte Richter oder Staatsanwalt, der sich trotz seiner vorh. Rollläden von der öffentl. Wegebeleuchtung gestört fühlte?
Unzumutbar war ihm, die Rollläden herunterzulassen.

Es gibt ja wirklich nichts, was es nicht gibt. :zoff:
Doch, wir haben hier keinen Krieg, keine Hungersnot und keine Landüberflutung durch Taifune und Hurrikäne.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gibt ja wirklich nichts, was es nicht gibt.


Naja, es gibt ja auch noch die "Unbedachten".
Wenn man den Strahler bei besten Lichtverhältnissen montiert und ihn danach "vergisst", kommt sowas schon mal vor.
So hatte mein Nachbar seinen 500 Watt Strahler so an die Hauswand gedengelt, dass ich Nachts, ohne eigene Beleuchtung, eine Herz-Op im Schlafzimmer hätte ausführen können.
Ich hab mit ihm drüber geredet, mit nem Bierchen drauf angestoßen und das Ding war anders eingestellt, Thema erledigt.

Dafür bedarf es dann halt auch dem Willen und Können mit seinen unmittelbaren Mitmenschen zu sprechen ...



-- Editiert von spatenklopper am 02.12.2019 17:07

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von nixda00):
finde ich es sehr unangenehm, wenn die Lampe, teilweise nächtelang durchbrennt.

Warum genau?

Weil's ihm in's Fenster scheint? Weil die Lampe blendet?

Nur mal so eine Idee...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Weil's ihm in's Fenster scheint? Weil die Lampe blendet?
Nur mal so eine Idee...

Bei geschlossenen Rolläden? Hat der Nachbar einen Flack-Scheinwerfer da montiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Harry, ich fand das Wiesbadener Urteil auch falsch. Trotzdem es ist in der Welt. Dort hatte der Kläger argumentiert, er müsse wegen einer Phobie (oder was Vergleichbarem) bei nicht heruntergelassenen Rolläden und ohne stark abdunkelnde Vorhänge schlafen, auch sei das Verlegen des Schlafzimmers nicht möglich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Was hat denn ein ruhiges nettes Gespräch mit den Nachbarn, dass ja sicherlich schon geführt wurde, ergeben?
Vielleicht ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, dass ihr da ein Problem habt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ribisel):
Daten und Beweisfotos
Damit es etwas bringt, WAS wären die Daten?

Beweisfotos, dass es hell ist--- dürfte dürftig sein.

Sinnvollerweise misst man die Lichthelligkeit. Licht ist etwas, das sich präzise messen lässt...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da gab es doch mal einen FAll aus Wiesbaden, da fühlte sich ein Nachbar von einer 60 Watt Außenbirne gewaltig gestört, hat durch 2 Instanzen gewonnen, für mich unverständlich, aber der Nachbar musste die Lampe stillegen.

Die Frage ist ja auch überhaupt nicht, wieviel Watt das Leuchtmittel hat (das sagt sowieso nichts aus), sondern wieviel Licht (kann man messen) wohin scheint und welche störende Wirkung es dort hat. Auch mit einer Taschenlampe kann man Menschen störend blenden...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Weil's ihm in's Fenster scheint? Weil die Lampe blendet?
Nur mal so eine Idee...

Bei geschlossenen Rolläden? Hat der Nachbar einen Flack-Scheinwerfer da montiert?

Erstens muss niemand die Rolläden geschlossen halten, man darf sie auch offen lassen, und trotzdem darf da keiner störend reinleuchten.
Zweitens braucht es dazu keine Flak-Scheinwerfer, da reicht ein handelsüblicher Bewegungsmelder-Scheinwerfer häufig schon völlig aus.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Was hat denn ein ruhiges nettes Gespräch mit den Nachbarn, dass ja sicherlich schon geführt wurde, ergeben?
Vielleicht ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, dass ihr da ein Problem habt?

Meistens fällt diese Lösungs-Option aus, wenn Leute mit solchen Problemen in Internet-Foren gehen.

Manchmal wollen aber auch Leute, bevor sie durchaus freundlich eine friedliche Lösung suchen, sicherheitshalber die allgemeine Rechtslage kennen. Weil man anders an einen Lösungsversuch herangeht, je nach dem ob man davon ausgeht "das darf der auch gar nicht so!!!" oder "rechtlich kann man da nix gegen machen"...

Aber grundsätzlich stimme ich völlig zu - das sollte immer der erste Schritt sein. (Es sei denn, das Verhältnis wäre eh schon zerrüttet.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Harry, ich fand das Wiesbadener Urteil auch falsch. Trotzdem es ist in der Welt. Dort hatte der Kläger argumentiert, er müsse wegen einer Phobie (oder was Vergleichbarem) bei nicht heruntergelassenen Rolläden und ohne stark abdunkelnde Vorhänge schlafen, auch sei das Verlegen des Schlafzimmers nicht möglich.


Ich finde das Urteil überhaupt nicht falsch. Lichteinwirkungen sind einfach übergriffig.
Es kann doch nicht sein, das andere Menschen dir diktieren dürfen, was du, in deinen eigenen vier Wänden, zu tun und lassen hast.
Der Nachbar darf mein Grundstück bestrahlen, aber ich müsste in meinem Hause in ein anderes Zimmer, zum Schlafen ziehen? Und dann ist der Nachbar, der anderen Seite, genauso eingestellt, ziehe ich dann in den Keller?
Genauso, kann man von mir doch nicht verlangen, das ich, mit meinem Geld , Rolläden oder Jalousien einbauen lasse, weil der Nachbar eine Lampe an sein Haus setzt, die keinen anderen Zweck hat, als meinen Garten zu beleuchten und zu beobachten, wer oder wann ich mich in meinem Garten aufhalte.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sinnvollerweise misst man die Lichthelligkeit
Geben wir nun der TE den Rat: Miss bitte die Lichthelligkeit. Oder beauftrage einen Experten damit.
Frage: Wo sollte die Lichthelligkeit gemessen werden und wann?
In ihrem Schlafzimmer? Wenn die TE schlafen will?
Mit diesem Mess-Auftrag müsste sie in Vorleistung gehen--- oft genug ist da schon *Ende im Gelände*.

Dass ein ***Urteil in der Welt ist, bedeutet nicht, dass dieser Nachbar der TE seine *Lampe* ab-und umbaut.
Zitat (von nixda00):
das andere Menschen dir diktieren dürfen, was du, in deinen eigenen vier Wänden, zu tun und lassen hast.
Wie bitte? Der Nachbar diktiert dir doch nichts. Der beleuchtet irgendwas auf seinem Grundstück. Dir passt es nicht, dass Licht auch in dein Grundstück/Haus leuchtet. Du kannst dem Nachbarn nicht diktieren, wo und wie er beleuchtet.
Nur du selbst sollst nicht belästigt werden. Das kannst du verlangen. Ob ganz allgemein Lichteinwirkung übergriffig ist--- wird wohl auch erst ein Gericht entscheiden.

Das hier hat mit dem alten ***Urteil nichts zu tun.
Wenn ich mich recht erinnere, hast du seit Jahren Streit und Stress mit den Nachbarn.
Zitat (von nixda00):
die keinen anderen Zweck hat, als meinen Garten zu beleuchten und zu beobachten, wer oder wann ich mich in meinem Garten aufhalte.
Oben hast du noch unwissend getan. Jetzt weißt du schon, dass er dich nur ärgern will.

bin ich wieder mal Hellseher gewesen ? :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ribisel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Guten Abend, es gibt verschiedene Meinungen zu dem Thema, eines ist sicher: Mit genügend Beweismitteln wird der Nachbar sicher sein Licht so einstellen müssen, dass es beim TE nicht ins Schlafzimmer leuchtet. Noch gibt es in unserem Land Möglichkeiten, dass nicht jeder tun und lassen kann wie er möchte, zB. "Nur zum Ärgerniss der Nachbarn".

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dort hatte der Kläger argumentiert, er müsse wegen einer Phobie (oder was Vergleichbarem)

Genau. Und wenn es so was hier nicht gibt, dann hat man unter Umständen ganz schlechte Aussichten ...



Zitat (von Ribisel):
Noch gibt es in unserem Land Möglichkeiten, dass nicht jeder tun und lassen kann wie er möchte, zB. "Nur zum Ärgerniss der Nachbarn".

Ja, und noch gibt es in unserem Land Möglichkeiten, dass nicht jeder sich den Wien das anderen aufzwingen lassen muss, nur weil der "ich mag aber nicht" sagt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Ribisel):
dass es beim TE nicht ins Schlafzimmer leuchtet.
Direkt hinein leuchtet es hoffentlich nicht. Das wäre wohl tatsächlich nicht hinnehmbar.
Die TE schreibt, er beleuchte ihren Garten, um zu sehen, was sie abends und nachts dort macht... und dann ist es auch in ihrem Schlafzimmer hell.
Zitat (von nixda00):
sie in dieser Höhe angebracht hat, da sie so überwiegend meinen Garten und mein Haus anstrahlen. Da auf der Seite meine Schlafzimmer liegen, finde ich es sehr unangenehm,
Der Nachbar strahlt also *überwiegend* ihr Haus an--- nachweisen bitte.

Eines ist auch sicher: Wenn ein Gespräch unter Nachbarn nichts bringt, wird die TE nachweisen müssen, dass der Nachbar sie derart unzumutbar/ nicht hinnehmbar mit Licht beeinträchtigt. In was auch immer, das kann die TE ja selbst entscheiden. Menschenrecht...usw.

Also messen bzw. messen lassen...usw.
Selbst ein Lichtprotokoll zu erstellen bzw. eine entspr. gerichtsverwertbare Messung wird sie wahrscheinlich nicht hinkriegen. Sie weiß noch nicht einmal, dass es wohl eine E-Sparlampen ist (die, die immer heller werden).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Also, ich hatte kein Bild reingestellt, weil die Lampe so klein und unbedeutend wirkt und ich mich nicht lächerlich machen wollte. Ein Gespräch mit meinem Nachbarn gab es nicht, unter 4 Augen sowieso nicht, weil er zu jedem Gespräch gleich Zeugen mitbringt und ja ich wollte erst einmal Informationen sammeln und mich mit dem Thema vertraut machen.
Da mir, vor allem die Position der Lampe seltsam vorkam, habe ich mal das Internet durchgeschaut und siehe da, ich habe sie gefunden und der Verdacht, den ich im Geheimen hatte, hat sich auch bestätigt. Es ist eine Kameraleuchte, steht auch drin,sehr hell. Durfte ich mich ja schon von überzeugen.
Siehe:
https://www.wayfair.de/leuchten/pdp/garten-living-led-kameraleuchte-elara-hokf1210.html?piid=

So wie ich es sehe, kann man den Winkel der Kamera nur 1,2 einstellen. Was okay wäre.
Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.
Und wäre der Nachbar auf mich zugekommen und hätte mir erklärt, warum und weshalb er so etwas macht, gäbe es dieses Misstrauen nicht. Aber da diese Seite des Hauses, eigentlich nur von meinem Grundstück aus betreten werden kann, hat er die Kamera also doch gegen mich gerichtet, was ich noch interessanter finde, da ich selten zu Hause bin und von den anderen Nachbarn des öfteren darauf hingewiesen werde, das er in meinem Garten war, mein Haus, von allen Seiten fotografiert hat und ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.

Wenn es sich wirklich um die verlinkte Leuchte mit Kamera und Mikrofon handelt und diese so angebracht ist dass sie Einblick in Deinen Garten nehmen könnte, sollte es möglich sein ihre Entfernung schon allein aufgrund von Kamera und Mikrofon durchzusetzen, unabhängig von der Lichtverschmutzung. Die Rechtsprechung ist hier glücklicherweise relativ einheitlich.

PS: Eigentlich hätte das Teil einen Bewegungsmelder, weswegen die Lampe nicht nächtelang brennen sollte. Bist Du sicher dass es genau jenes Modell ist?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von eh1960):
Sinnvollerweise misst man die Lichthelligkeit
Geben wir nun der TE den Rat: Miss bitte die Lichthelligkeit. Oder beauftrage einen Experten damit.

Da der TE höchstwahrscheinlich weder die nötige Technik noch das dazugehörige Fachwissen haben wird: man lässt es einen Experten machen.
Zitat:
Frage: Wo sollte die Lichthelligkeit gemessen werden und wann?

"Wo" ist letztlich unerheblich, denn man kann mit einer einfachen Formel errechnen, wieviel Licht beim TE ankommt, wenn man die Leuchtstärke direkt an der Lampe kennt, und umgekehrt wie stark die Lampe leuchtet, wenn man weiß, was im Schlafzimmer ankommt.
Zitat:
In ihrem Schlafzimmer?

An ihrem Fenster... Wo sonst?
Zitat:
Wenn die TE schlafen will?

Wenn es dunkel ist, so daß die Lampe leuchtet...
Zitat:
Mit diesem Mess-Auftrag müsste sie in Vorleistung gehen--- oft genug ist da schon *Ende im Gelände*.

So eine Messung ist nicht teuer.

Zitat:

Zitat (von nixda00):
das andere Menschen dir diktieren dürfen, was du, in deinen eigenen vier Wänden, zu tun und lassen hast.
Wie bitte? Der Nachbar diktiert dir doch nichts. Der beleuchtet irgendwas auf seinem Grundstück. Dir passt es nicht, dass Licht auch in dein Grundstück/Haus leuchtet. Du kannst dem Nachbarn nicht diktieren, wo und wie er beleuchtet.

Doch, das kann man durchaus - der Nachbar darf nämlich nicht einfach störend das Nachbargrundstück beleuchten... Denn der Nachbar beleuchtet eben nicht nur etwas auf seinem Grundstück - er strahlt ein fremdes Grundstück an.
Sollte er seine Lampe so ausrichten, daß sie Verkehrsteilnehmer blendet, stünde übrigens ganz schnell die Ordnungsbehörde vor der Tür und würde die Demontage anordnen.
Zitat:
Ob ganz allgemein Lichteinwirkung übergriffig ist--- wird wohl auch erst ein Gericht entscheiden.

Nein. Das Gericht wird nicht entscheiden, ob "allgemein Lichtwirkung übergriffig ist". Denn das interessiert niemanden.
Das Gericht wird auf Antrag entscheiden, ob die Lichtemission des einen Grundstücks auf das andere Grundstück eine unzulässige Beeinträchtigung darstellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das Gericht wird auf Antrag entscheiden, ob die Lichtemission des einen Grundstücks auf das andere Grundstück eine unzulässige Beeinträchtigung darstellt.
OK. Danke für die Erklärung. Ich habe zum Glück keine solchen Nachbarn (werde als TE noch als Blender), aber ich hoffe, die TE weiß nun auch, was sie zu tun hat. Damit der Nachbar ihr nixmehr tut.

Es wird wohl ein langer Weg, und billig wirds auch nicht.

@eh1960
Bitte zerschneide doch nicht meine Sätze, und bitte zitiere nicht einen Halbsatz und erkläre dann dazu, dass der falsch wäre. Denn ich schrieb:
Zitat (von Anami):
Wie bitte? Der Nachbar diktiert dir doch nichts. Der beleuchtet irgendwas auf seinem Grundstück. Dir passt es nicht, dass Licht auch in dein Grundstück/Haus leuchtet. Du kannst dem Nachbarn nicht diktieren, wo und wie er beleuchtet.
Nur du selbst sollst nicht belästigt werden. Das kannst du verlangen. Ob ganz allgemein Lichteinwirkung übergriffig ist--- wird wohl auch erst ein Gericht entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen